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Schlafplatz im Schlepptau - Mit Wohnwagen sicher in den Urlaub

Schlafplatz im Schlepptau - Mit Wohnwagen sicher in den Urlaub

Berlin, 25. Mai 2018: Viele Menschen machen Urlaub mit Caravan oder Wohnwagen. Die besonderen Fahreigenschaften eines Caravans erfordern mehr Umsicht vom Fahrer. Nicht nur ist das Fahren eines Gespanns anspruchsvoller, auch die richtige Verteilung der Ladung ist für eine sichere Fahrt wichtig.

Fahrzeug checken

Caravan-Urlaube sind in der Regel Sommerurlaube. Die meiste Zeit des Jahres stehen sie auf einem Ruheplatz, weshalb sie vor Gebrauch durchgecheckt werden müssen. Funktionieren Elektro- und Wasseranlage? Sind auch Türen und Fenster noch dicht? Kontrollieren Sie außerdem Kupplung, Beleuchtung und den Zustand der Reifen. Letztere sollten über eine ausreichende Profiltiefe von etwa 4 Millimetern verfügen und nicht älter als 6 Jahre sein - sonst erlischt die Berechtigung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Normalerweise darf ein Gespann mit höchstens 80 km/h bewegt werden, auch wenn Reifen und Anhänger für eine höhere Geschwindigkeit geeignet sind. Wenn das Zugfahrzeug allerdings über ABS verfügt und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers unter dem Leergewicht des Autos liegt, kann der Fahrer eine Genehmigung für Tempo 100 bekommen.

Fahrverhalten ändert sich

Mit einem Caravan verändert sich das Fahrverhalten des Autos spürbar, denn das höhere Gewicht beeinflusst Bremsweg und Beschleunigung. Auch verlangen die Dimensionen des Anhängers eine angepasste Fahrweise, da er meist höher und breiter ist als das Zugfahrzeug. Dadurch verschlechtert sich die Sicht nach hinten, was mit speziellen Seitenspiegeln ausgeglichen wird. Die Größe beeinflusst auch den Kurvenradius und macht das Gespann anfälliger für Seitenwind. Der Fahrer muss dies vor allem bei eventuellen Überholvorgängen berücksichtigen und darf nicht zu früh einscheren. Beim Rangieren ist eine zweite Person zum Einweisen immer von Vorteil.

Richtig Verstauen

Grundsätzlich sollte im Anhänger alles fest verstaut sein, sodass bei einer Kurvenfahrt oder Gefahrenbremsung nichts herumfliegt. Schwere Dinge werden nach unten und in die Nähe der Caravan-Achse gepackt, um den Anhänger bei der Fahrt stabil zu halten. Wichtig ist, das Gewicht von Auto und Caravan im Auge zu behalten, um eine Überladung zu vermeiden. Auch die Insassen sind mitzuzählen - ein Blick in die Papiere lohnt sich, um zu prüfen, wieviel "Anhang" gemäß der Stützlast überhaupt gezogen werden darf.

Wieviel Anhang ist erlaubt?

Generell darf jeder Inhaber der Führerscheinklasse B einen Anhänger bis 750 Kilogramm ziehen. Ist der Anhänger schwerer, darf das Gesamtgewicht des Gespanns 3,5 Tonnen nicht überschreiten. Da in einem Caravan schwere Dinge wie Gepäck und Ausstattung mitgeführt werden, sind die Grenzwerte schnell erreicht. Allerdings kann der Fahrer mit der Zusatzqualifikation B96 ein Gespann bis 4,25 Tonnen Gesamtgewicht bewegen. Dazu sind zusätzliche Theorie- und Praxiseinheiten in einer Fahrschule nötig. Eine Prüfung gibt es nicht. Ist der Anhänger noch schwerer, ist die Führerscheinklasse BE notwendig, mit der bis zu 3,5 Tonnen gezogen werden dürfen.

Das Gewicht des Zugfahrzeugs darf in keinem der Fälle 3,5 Tonnen überschreiten.

Informationen zur DVW:

www.deutsche-verkehrswacht.de

www.facebook.com/DeutscheVerkehrswacht

www.youtube.com/RiskierNichts

www.twitter.com/DtVerkehrswacht

Ansprechpartnerin für die Presse:

Hannelore Herlan

Pressesprecherin

Budapester Str. 31

10787 Berlin

Telefon: 030 / 516 51 05 20

Mobil: 0151 / 16 62 72 75

E-Mail: hannelore.herlan@dvw-ev.de

Die Deutsche Verkehrswacht gehört zu den ältesten und größten Bürgerinitiativen Deutschlands. Seit ihrer Gründung 1924 arbeitet sie für mehr Sicherheit und weniger Unfälle auf unseren Straßen - heute mit mehr als 60.000 ehrenamtlich Engagierten. Sie informieren, beraten und trainieren mit Verkehrsteilnehmern jeden Alters sicheres Verhalten im Straßenverkehr. Die Zielgruppenprogramme der DVW erreichen rund 2,5 Millionen Menschen pro Jahr. Die DVW finanziert ihre Aktionen und Programme mit Unterstützung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie durch Mitgliedsbeiträge und Sponsoring.

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