"Bochumer VW-Abgas-Urteil nicht richtungsweisend"
Bremer Verbraucheranwälte: Autobesitzern steht weiterhin Rückgaberecht zu
Bremen/Bochum (ots)
Nach Ansicht der Verbraucheranwälte der Bremer Kanzlei KWAG steht betroffenen VW-Besitzern auch nach der gestrigen (16.3.2016) Entscheidung des Landgerichts Bochum sehr wohl ein grundsätzliches Rückgaberecht für abgas-manipulierte Fahrzeuge zu. Die Richter hatten am Mittwoch eine erste Klage auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages abgewiesen (Az. I-2 O 425/15). Der Kläger verlangte gegenüber seinem Autohaus, dass sein VW-Tiguan zurückgenommen wird - gegen Erstattung des Kaufpreises. KWAG-Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen: "Problematisch ist, dass jetzt der Eindruck entsteht, als gäbe es generell keine Aussicht mehr auf Rückabwicklung. Das ist unzutreffend."
Im Bochumer Fall sei die Klage ausschließlich mit dem mangelhaften Zustand des Fahrzeugs begründet worden. Hätte der Kläger zunächst eine Reparatur gefordert und wäre das Autohaus dem nicht nachgekommen, so hätte der Rücktritt auf die nicht vorgenommene Reparatur gestützt werden können, sagt Gieschen. "Das wäre unserer Ansicht nach ungleich erfolgsversprechender gewesen." Der Bremer Rechtsanwalt hat bereits vor einigen Jahren in einem Massenverfahren erfolgreich Schadensersatzklagen wegen Mängeln am Audi TT gegen den Ingolstädter Autobauer aus dem Volkswagen-Konzern geführt. Aber auch im vorliegenden Verfahren bestehen nach seiner Ansicht gute Aussichten, dass die Klage in höheren Instanzen anders bewertet wird. Entsprechende Entscheidungen in vergleichbaren Fällen habe etwa das Oberlandesgericht Oldenburg getroffen. (OLG Oldenburg 13. Zivilsenat, Urteil vom 10.03.2015, 13 U 73/14). Auch der Anwalt des abgewiesenen Klägers hat bereits den Gang in die nächst höhere Instanz angekündigt - aus guten Gründen.
Problematisch erscheint es laut Gieschen, die Klageabweisung allein auf diesen Mangel zu stützen. Es sei zwar davon auszugehen, dass der Mangel als solches im Zuge der Rückrufaktion beseitigt wird. Jedoch seien die Folgen des Rückrufs für das Fahrzeug nicht absehbar und der Umstand, dass an dem Fahrzeug manipuliert wurde, lasse sich auch nicht beseitigen.
Ein schwerwiegender Mangel, der nach gültiger Rechtsprechung eine Rückgabe begründet, sei neben dem Umstand, dass den Fahrzeugen die Manipulation dauerhaft anhaftet, auch dann gegeben, wenn durch die angekündigte Nachbesserung zum Beispiel Mehrverbrauch oder Leistungsverlust auftreten. Gieschen: "Auch höhere PS-Zahlen, wie schon beim VW-Amarok festgestellt, erscheinen nur auf den ersten Blick vorteilhaft." Es bestehe das Risiko, dass diese Werte mit einem Verlust an Langlebigkeit der Fahrzeuge erkauft werden.
Das Bochumer Urteil entfalte keine Signalwirkung für übrige Verfahren und sollte nicht als Niederlage für Verbraucher empfunden werden, meint Gieschen.
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