Lyoness Stellungnahme zum Berufungsurteil des OLG Wien ("Klauselentscheidung")
Graz (ots)
Im Falle der vom Handelsgericht Wien in erster Instanz beurteilten 61 Klauseln der AGB betont Lyoness, dass es sich hierbei um Regelungen handelt, die seit 2014 nicht mehr in Verwendung sind. Lyoness wird beim Obersten Gerichtshof gegen das die Erstentscheidung nunmehr bestätigende Berufungsurteil das ausdrücklich für zulässig erklärte Rechtsmittel der ordentlichen Revision einlegen.
Lyoness betont ausdrücklich, dass es sich bei der den Parteien am 1. März 2016 zugestellten Entscheidung lediglich um die Beurteilung der Gültigkeit bereits veralteter AGB-Klauseln handelt.
Die vom VKI angefochtenen Klauseln beziehen sich auf vier unterschiedliche AGB-Versionen, die einen längst vergangenen Zeitraum umfassen. Bereits im Jahr 2012 hat Lyoness eine erste explizite Trennung seiner Geschäftsbereiche vorgenommen. Seit dem Jahr 2014 sind nunmehr alle drei Geschäftsbereiche noch klarer voneinander abgegrenzt, sodass insbesondere zwischen dem Bereich der Verbraucher einerseits und jenem der Unternehmer andererseits eine strikte Trennlinie gezogen wurde und irrtümliche Überlappungen dadurch ausgeschlossen sind.
Bezüglich der nunmehr vorliegenden Entscheidungen ist folgendes festzuhalten:
- 60 der vom VKI beanstandeten Klauseln betrafen ausschließlich Geschäftsfelder für unternehmerisch tätige Personen. Diese sind seit dem Jahr 2014 unter einer eigenen Marke strukturiert und unterliegen eigenen vertraglichen Rahmenbedingungen.
- Lediglich 1 beanstandete Klausel betraf tatsächlich Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft und somit Konsumenten. In dieser wurde jedoch auf ein Produkt Bezug genommen, das seitens Lyoness seit Jahren nicht mehr angeboten wird.
- Keine einzige Klausel betrifft den Bereich der Partnerunternehmen (KMU) von Lyoness.
Bei den oben angeführten Beanstandungen handelt es sich somit ausschließlich um sogenannte Altlasten, die seitens des Unternehmens bereits großteils bereinigt wurden bzw., soweit noch vorhanden, laufend abgearbeitet werden. Lyoness ist bemüht, etwaige Forderungen von Mitgliedern auch weiterhin auf dem direkten Wege zu lösen.
Zwtl.: Über Lyoness:
Die Lyoness Unternehmensgruppe teilt ihre Geschäftsbereiche auf zwei Marken auf: Die Marke Lyoness umfasst Shopping Community und Loyalty-Programm. Ihre Zielgruppen sind Konsumenten, die beim Einkaufen mit Lyoness Geld sparen (Cashback), und Händler, die ein branchen- und länderübergreifendes Kundenbindungsprogramm nutzen möchten. Die Lyoness Unternehmensgruppe ist derzeit in 46 Märkten auf allen Kontinenten vertreten. 5,3 Millionen Mitglieder nutzen bei über 54.000 Partnerunternehmen weltweit die Lyoness Vorteile. Mehr auf www.lyoness.com
Rückfragehinweis: Silvia Kelemen Weihs Head of Public Relations Lyoness Group AG Tel.: +43 (0)316/70 77 680 Tel.: +43 (0) 664/85 55 241 E-Mail: silvia.kelemen@lyoness.ag
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