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Raiffeisen Bank International AG

EANS-Hauptversammlung: Raiffeisen Bank International AG
Einladung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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E I N L A D U N G

an die Aktionäre und Inhaber von Partizipationsscheinen

              für die am Mittwoch, den 08. Juni 2011, um 10:00 Uhr
                     im Austria Center Vienna (ACV), Saal A,
                        Bruno-Kreisky-Platz 1, 1220 Wien,
                                  stattfindende

                          ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG
                                       der
                        Raiffeisen Bank International AG

                 Firmenbuch des Handelsgerichts Wien FN 122119 m


                                 A. TAGESORDNUNG

 1. Vorlage des  festgestellten  Jahresabschlusses  samt  Lagebericht  und  des
    Konzernabschlusses samt  Konzernlagebericht  jeweils  zum  31.12.2010,  des
    Vorschlags für die Gewinnverwendung und des Berichts des Aufsichtsrats über
    das  Geschäftsjahr  2010  sowie   des   Corporate-Governance-Berichts   des
    Vorstands.

 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum  31.12.2010
    ausgewiesenen Bilanzgewinns.

 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands  für  das
    Geschäftsjahr 2010.

 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des  Aufsichtsrats  für
    das Geschäftsjahr 2010.

 5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die  Mitglieder  des
    Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010.

 6. Wahl   des   Abschlussprüfers   (Bankprüfers)   für   den   Jahres-   und
    Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2012.

 7. Wahl eines Mitglieds in den Aufsichtsrat.

 8. Beschlussfassung über den Widerruf des noch nicht ausgenützten  Teils  der
    Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 169 AktG (genehmigtes Kapital) und  die
    Erteilung der Ermächtigung für ein neues  genehmigtes  Kapital  gegen  Bar-
    und/oder Sacheinlage unter Wahrung des gesetzlichen  Bezugsrechts  und  die
    entsprechende Satzungsänderung.

 9. Beschlussfassung   über   die   Ermächtigung    zur    Einziehung    von
    Partizipationskapital und die entsprechende Satzungsänderung.

10. Beschlussfassung     über     die      Ermächtigung      zu      einem
    Aktienübertragungsprogramm für die Mitglieder des Vorstands.

B. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Folgende  Unterlagen  liegen  spätestens   ab   18.   Mai   2011   während   der
Geschäftszeiten   zur   Einsicht   der   Aktionäre   und   der    Inhaber    von
Partizipationsscheinen in  den  Geschäftsräumen  am  Sitz  der  Raiffeisen  Bank
International AG, Am Stadtpark 9, 1030 Wien, auf:

  • Jahresabschluss 2010 samt Lagebericht,
  • Corporate-Governance-Bericht,
  • Konzernabschluss 2010 samt Konzernlagebericht,
  • Vorschlag für die Gewinnverwendung,
  • Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010,
  • Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 10
  • Erklärung  des  Kandidaten  für  die   Wahl   in   den   Aufsichtsrat   zu
    Tagesordnungspunkt 7 gemäß § 87 Abs. 2 AktG samt Lebenslauf
  • Satzung unter Ersichtlichmachung der unter  Tagesordnungspunkten  8  und  9
    vorgeschlagenen Änderungen

Diese Unterlagen,  sowie  der  vollständige  Text  dieser  Einberufung  und  das
Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht  gemäß  §  114  AktG
sind   spätestens   ab   18.   Mai   2011    außerdem    im    Internet    unter
www.rbinternational.com  (Investor   Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung)

zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.

C. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Nachweisstichtag gemäß § 111 AktG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, das ist der Sonntag, 29. Mai 2011, 24.00 Uhr, Wiener Zeit (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Depotverwahrte Inhaberaktien

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 3. Juni 2011 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss (näher zu vorgeschriebenem Inhalt und Form der Depotbestätigung unten):

per Telefax: +43 (0)1 8900 500 83

per E-Mail:  anmeldung.rbi@hauptversammlung.at, wobei  die  Depotbestätigung  als
            eingescannter Anhang dem E-Mail (z.B. PDF, TIF)  anzuschließen  ist,
            oder
per Post:   Raiffeisen Bank International AG
            Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor Relations
            Am Stadtpark 9
            1030 Wien

Die Entgegennahme von Depotbestätigungen über ein international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute, dessen Teilnehmer eindeutig identifiziert werden können (SWIFT) ist für diese Hauptversammlung und bis auf weiteres noch nicht möglich. Stattdessen wird bis auf weiteres als elektronischer Kommunikationsweg das Telefax und das E-Mail mit der oben angeführten Telefaxnummer und E-Mail Adresse eröffnet.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD in Schriftform (firmenmäßige Fertigung erforderlich) in deutscher oder englischer Sprache auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

• Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (z.B. BIC-Code, SWIFT), • Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN (AT0000606306), • Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung, • Die ausdrückliche Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung auf den oben genannten Nachweisstichtag, das ist der 29. Mai 2011, 24.00 Uhr Wiener Zeit, bezieht.

Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Hauptversammlung.

Nicht depotverwahrte Inhaberaktien

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft ausschließlich unter einer der oben genannten Adressen spätestens am 3. Juni 2011 zugehen muss. Für den Inhalt der Bestätigung des Notars gilt das oben Ausgeführte sinngemäß (mit Ausnahme der Depotnummer).

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht gesperrt; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

D. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE
                         GEMÄß §§ 109, 110 UND 118 AKTG

Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die nachweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind (zum Nachweis sogleich unten), können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform (Unterschrift erforderlich) spätestens am 18. Mai 2011 der Gesellschaft an Raiffeisen Bank International AG, Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor Relations, Am Stadtpark 9, 1030 Wien, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Jeder Beschlussvorschlag muss auch in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden.

Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre (5 % des Grundkapitals) seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung ununterbrochen Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben (7) Tage sein darf. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5 % des Grundkapitals erreichen oder bei mehreren Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich die Depotbestätigungen auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen unter Abschnitt C. verwiesen. Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines österreichischen öffentlichen Notars, für die das oben zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß gilt.

Beschlussvorschläge

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 27. Mai 2011 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)1 8900 500 83, per E-Mail an anmeldung.rbi@hauptversammlung.at, wobei dieses Verlangen als eingescannter Anhang dem E-Mail (z.B. PDF, TIF) anzuschließen ist, oder an Raiffeisen Bank International AG, Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor Relations, Am Stadtpark 9, 1030 Wien, zugeht.

Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Mitglieds in den Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 7) tritt an die Stelle der anzuschließenden Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Die vorgeschlagene Person hat darin ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten. Jeder Beschlussvorschlag muss auch in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses Aktionärsrechts genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß

§ 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht  älter  als
sieben (7) Tage sein  darf.  Bei  mehreren  Aktionären,  die  nur  zusammen  den
erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1 %  des  Grundkapitals  erreichen  oder
bei  mehreren   Depotbestätigungen   über   Aktien,   die   nur   zusammen   das
Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln, müssen sich  die  Depotbestätigungen  auf
denselben Stichtag beziehen.  Hinsichtlich  der  übrigen  Anforderungen  an  die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen unter Abschnitt C. verwiesen.

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines österreichischen öffentlichen Notars, für die das oben zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß gilt.

Auskunftsrecht

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.

Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,  110,
und    118    AktG    sind    auf    der    Internetseite    der    Gesellschaft
www.rbinternational.com  (Investor   Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung)
zugänglich.

E. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER INHABER VON PARTIZIPATIONSSCHEINEN

Inhaber    von     Partizipationsscheinen     ("Raiffeisen-Partizipationskapital
2008/2009") haben gemäß § 23 Abs. 5  BWG  das  Recht,  an  der  Hauptversammlung
teilzunehmen und gemäß § 118 AktG  Auskünfte  zu  begehren.  Es  ist  ihnen  auf

Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.

Weitere   Rechte,   insbesondere   Stimmrechte,   stehen   den   Inhabern    von
Partizipationsscheinen nicht zu.

Die Berechtigung zur Teilnahme an der  Hauptversammlung  richtet  sich  für  die

Inhaber von Partizipationsscheinen nach dem Besitz dieser Partizipationsscheine am 29. Mai 2011, 24.00 Uhr, Wiener Zeit (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Inhaber von Partizipationsscheinen ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Zum Nachweis des Besitzes gelten analog die für Aktionäre unter Abschnitt C. dargestellten maßgeblichen Regelungen zur Depotbestätigung; eine schriftliche

Bestätigung    des    depotführenden    Kreditinstitutes    hinsichtlich     der
Partizipationsscheine  muss  der  Gesellschaft  spätestens  am  3.   Juni   2011
ausschließlich unter einer der  oben  genannten  Adressen  (Abschnitt  C.  unter
"Depotverwahrte Inhaberaktien") zu gehen. Für den Inhalt  der  Bestätigung  über
den  Nachweis  des  Besitzes  der  Partizipationsscheine  gilt  das  oben  unter
Abschnitt C. zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß:

 • Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines  im  Verkehr
   zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (z.B. BIC-Code, SWIFT),

• Angaben über den Inhaber von Partizipationsscheinen: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, • Angaben über die Partizipationsscheine: Anzahl der Partizipationsscheine des Inhabers von Partizipationsscheinen, ISIN (AT0000A0D915, AT0000A0D907, AT0000A0D8Z1, AT0000A0D8Y4, AT0000A0D8X6, AT0000A0D8W8, AT0000A0D8V0, AT0000A0DF47, AT0000A0DF39, AT0000A0DF21), • Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung, • Die ausdrückliche Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung auf den oben genannten Nachweisstichtag, das ist der 29. Mai 2011, 24.00 Uhr Wiener Zeit, bezieht.

F. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Ebenso können sich Inhaber von Partizipationsscheinen hinsichtlich ihres Rechts auf Teilnahme an der Hauptversammlung und ihres Auskunftsrechts durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Hat der Aktionäre seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 6. Juni 2011 an einer der nachgenannten Adressen der Gesellschaft einzulangen.

per Telefax: +43 (0)1 8900 500 83

per E-Mail:  anmeldung.rbi@hauptversammlung.at,  wobei  die  Vollmacht
            als eingescannter Anhang (z.B. PDF, TIF)  dem  E-Mail  anzuschließen
            ist, oder
per Post:   Raiffeisen Bank International AG, Mag.  Susanne  Langer  -  Head  of
            Group Investor Relations, Am Stadtpark 9, 1030 Wien

Als besonderer Service steht den Aktionären (nicht jedoch den Inhabern von Partizipationsscheinen) ein Vertreter des Interessenverbandes für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die Stimmrechtsausübung auf der Hauptversammlung zur Verfügung. Bei Interesse

besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme  mit  Herrn  Dr.  Michael
Knap  unter  der  Mobil-Telefonnummer: +43 (0)664 2138740   oder   per   E-Mail: 
michael.knap@iva.or.at.   Auch    bei    Bevollmächtigung    des    unabhängigen
Stimmrechtsvertreters des IVA ist die Vollmacht, wie oben  beschrieben,  an  die
Gesellschaft zu senden. Allfällige Weisungen sind  direkt  dem  IVA  bekannt  zu
geben.

Ein allgemeines Vollmachtsformular der Gesellschaft, ein  IVA-Vollmachtsformular
und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf  Verlangen  zugesandt
und sind auf der Internetseite der  Gesellschaft  unter  www.rbinternational.com

(Investor Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung) abrufbar.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

G. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 596.290.628,20 und ist in 195.505.124 auf Inhaber lautende stimmberechtigte Stammaktien (Stückaktien) zerlegt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten zum Zeitpunkt der Einberufung (Stichtag 30. April 2011) 943.771 eigene Aktien. Hieraus stehen der Gesellschaft keine Rechte zu; die eigenen Aktien unterliegen einem Stimmverbot.

Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung (Stichtag 30. April 2011) 194.561.353. Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.

H. Teilweise Übertragung der Hauptversammlung im Internet

Alle Aktionäre der Gesellschaft sowie die interessierte Öffentlichkeit können den Tagesordnungspunkt 1 der Hauptversammlung am 8. Juni 2011 ab ca. 10 Uhr live im Internet unter www.rbinternational.com verfolgen. Eine darüber hinausgehende Bild- oder Tonübertragung der Hauptversammlung erfolgt nicht.

I. ZUTRITT ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden und sich beim Registrierungsschalter unter Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) auszuweisen.

Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9.00 Uhr.

Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.

Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht bereits an die Gesellschaft oder den Vollmachtsvertreter (an die unter F. angegebenen Adressen) gesendet wurde, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mitbringen.

Wien, im Mai 2011

Der Vorstand der Raiffeisen Bank International AG

Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Rückfragehinweis:

Raiffeisen Bank International AG
Mag. Susanne Langer
Tel.: +43 1 71707-2089
ir@rbinternational.com

Branche: Banken
ISIN: AT0000606306
WKN:
Index: ATX Prime, ATX
Börsen: Luxembourg Stock Exchange / Börse
Wien / Amtlicher Handel

Original-Content von: Raiffeisen Bank International AG, übermittelt durch news aktuell

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