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Raiffeisen Bank International AG

EANS-Hauptversammlung: Raiffeisen Bank International AG
Ergebnisse zur Hauptversammlung (mit Dokument)

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses der Raiffeisen Bank
International AG zum Rückerwerb eigener Aktien gemäß 
§ 65 Abs 1 Z 8 AktG sowie Abs 1a und Abs 1b AktG sowie zur Veräußerung eigener
Aktien auf eine andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches
Angebot unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre 
(§ 65 Abs 1b AktG)

Veröffentlichung gemäß § 82 Abs 9 BörseG iVm §§ 2 und 3 VeröffentlichungsV 2002

Die Hauptversammlung der Raiffeisen Bank International AG, Wien, FN 122119 m,
vom 16. Juni 2016 hat die folgenden Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß § 65
Abs 1a AktG iVm § 82 Abs 9 BörseG und gemäß §§ 2 und 3 der VeröffentlichungsV
2002 veröffentlicht werden:

"1.     Der Vorstand ist nach den Bestimmungen des § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a
und 
Abs 1b AktG zum Erwerb und, ohne dass die Hauptversammlung vorher nochmals
befasst werden muss, gegebenenfalls zur Einziehung eigener Aktien ermächtigt.
Der Anteil der zu erwerbenden und bereits erworbenen eigenen Aktien darf
insgesamt 10 % des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen.
Die Dauer der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist mit 30 Monaten ab dem
Datum der Beschlussfassung in der Hauptversammlung, sohin bis zum 15. Dezember
2018, begrenzt.

Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert beträgt EUR 1,- pro Aktie,
der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf nicht mehr als 10 % über
dem durchschnittlichen, ungewichteten Börsenschlusskurs der der Ausübung dieser
Ermächtigung vorangegangenen 10 Handelstage liegen.

Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen
und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke - mit Ausnahme des
Wertpapierhandels - durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a
Z 7 UGB) oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. 


2.      Der Vorstand wird gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats für die Veräußerung der eigenen Aktien eine andere Art der
Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter
teilweisem oder gänzlichem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu
beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Das Bezugsrecht der
Aktionäre darf nur dann ausgeschlossen werden, wenn die Verwendung der eigenen
Aktien als Gegenleistung für eine Sacheinlage, beim Erwerb von Unternehmen,
Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im
In- oder Ausland oder zum Zweck der Durchführung des "Share Incentive Program"
der Gesellschaft für leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der
Gesellschaft und der mit ihr verbundenen Unternehmen erfolgt. 
Weiters kann für den Fall, dass Wandelschuldverschreibungen auf der Grundlage
des Hauptversammlungsbeschlusses vom 26. Juni 2013 ausgegeben werden, das
Bezugsrecht der Aktionäre auch ausgeschlossen werden, um (eigene) Aktien an
solche Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen auszugeben, die von dem ihnen
gemäß den Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen gewährten Umtausch- oder
Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch gemacht haben. Diese
Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in
Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein
Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für deren Rechnung durch Dritte
ausgeübt werden und gilt für die Dauer von fünf Jahren ab dem Datum dieser
Beschlussfassung, sohin bis zum 15. Juni 2021.

3.      Sowohl dieser Beschluss als auch ein darauf beruhendes Rückkaufprogramm
oder ein allfälliges Wiederverkaufsprogramm sowie deren Dauer sind zu
ver¬öffentlichen.


Diese Ermächtigung ersetzt die in der Hauptversammlung vom 4. Juni 2014
beschlossene Ermächtigung gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 AktG zum Erwerb und zur
Verwendung eigener Aktien und bezieht sich hinsichtlich der Verwendung auch auf
den von der Gesellschaft bereits erworbenen Bestand eigener Aktien."

Den entsprechenden Veröffentlichungspflichten gemäß § 6 und § 7 der
VeröffentlichungsV 2002 wird durch die Veröffentlichung im Internet über die
Website der Gesellschaft, www.rbinternational.com, entsprochen.

Anhänge zur Meldung:
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http://resources.euroadhoc.com/us/0VvmHWys

Rückfragehinweis:
Herr Mag. Gregor Höpler
Head of Management Secretariat
Raiffeisen Bank International AG
+43 1 71707 - 3449 
gregor.hoepler@rbinternational.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Anhänge zur Meldung:
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http://resources.euroadhoc.com/us/0VvmHWys
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Emittent:    Raiffeisen Bank International AG
             Am Stadtpark  9
             A-1030 Wien
Telefon:     +43 1 71707-2089
FAX:         +43 1 71707-2138
Email:        ir@rbinternational.com
WWW:      www.rbinternational.com 
Branche:     Banken
ISIN:        AT0000606306
Indizes:     ATX Prime, ATX
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien, Börse: Luxembourg Stock Exchange 
Sprache:    Deutsch

Original-Content von: Raiffeisen Bank International AG, übermittelt durch news aktuell

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