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Raiffeisen Bank International AG

EANS-Hauptversammlung: Raiffeisen Bank International AG
Einberufung zur Hauptversammlung (mit Dokument)

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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E I N L A D U N G

an die Aktionäre

für die am Dienstag, den 24. Jänner 2017, um 10:00 Uhr (MEZ),
und bei Bedarf Fortsetzung am Mittwoch, den 25. Jänner 2017, 00:00 Uhr
 im Austria Center Vienna (ACV), Saal A,
Bruno-Kreisky-Platz 1, 1220 Wien,
stattfindende
AUSSERORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG
der
Raiffeisen Bank International AG
Firmenbuch des Handelsgerichts Wien FN 122119 m
ISIN AT0000606306



A. TAGESORDNUNG


1.      Beschlussfassung über 

a)      die Verschmelzung der Raiffeisen Zentralbank Österreich
Aktiengesellschaft, FN 58882t, als übertragende Gesellschaft durch Übertragung
des Vermögens als Ganzem mit Stichtag zum 30.06.2016, 24:00 Uhr, und auf
Grundlage der Schlussbilanz der übertragenden Gesellschaft zum 30.06.2016 im
Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Raiffeisen Bank International AG, FN
122119 m, als übernehmende Gesellschaft mit Kapitalerhöhung bei dieser und
Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag;

b)      die Erhöhung des Grundkapitals der Raiffeisen Bank International AG von
EUR 893.586.065,90 um EUR 109.679.778,15 auf EUR 1.003.265.844,05 durch Ausgabe
von 35.960.583 neuen auf Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien
(Stammaktien) zur Durchführung der Verschmelzung mit der Raiffeisen Zentralbank
Österreich Aktiengesellschaft. Gemäß § 223 Abs 1 AktG besteht kein Bezugsrecht; 

c)      die mit der Eintragung der Verschmelzung (einschließlich der
Kapitalerhöhung) in das Firmenbuch bedingten Änderungen der Satzung in §§ 2
(Gegenstand des Unternehmens), 4 (Grundkapital und Aktien), 9 (Der Aufsichtsrat)
und 12 

(Aufgaben des Aufsichtsrats).




Sollte der Tagesordnungspunkt 1 am 24. Jänner 2017 bis 24 Uhr nicht vollständig
abgehandelt werden können, wird die Hauptversammlung am 25. Jänner 2017 um 00:00
Uhr am selben Ort fortgesetzt.

B. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Folgende Unterlagen sind ab 21. Dezember 2016 im Internet unter
www.rbinternational.com (Investor Relations/Veranstaltungen/außerordentliche
Hauptversammlung 2017) zugänglich und liegen während der Geschäftszeiten zur
Einsicht der Aktionäre am Sitz der Gesellschaft Am Stadtpark 9, 1030 Wien, sowie
in der Hauptversammlung auf:

-       Entwurf des Verschmelzungsvertrags samt Beilagen
-       Jahresabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre (2013,
2014 und 2015) der Raiffeisen Bank International AG und Raiffeisen Zentralbank 
Österreich Aktiengesellschaft

-       Schlussbilanz der Raiffeisen Zentralbank Österreich Aktiengesellschaft
zum 30.06.2016 
-       Corporate-Governance-Berichte der letzten drei Geschäftsjahre (2013,
2014 und 2015) der Raiffeisen Bank International AG
-       gemeinsamer Verschmelzungsbericht des Vorstands der Raiffeisen Bank 
International AG und des Vorstands der Raiffeisen Zentralbank Österreich
Aktiengesellschaft gemäß § 220a AktG
-       Prüfungsbericht des gerichtlich bestellten gemeinsamen
Verschmelzungsprüfers gemäß § 220b AktG
-       gemeinsamer Prüfungsbericht des Aufsichtsrat der Raiffeisen Bank
International AG und des Aufsichtsrats der Raiffeisen Zentralbank Österreich
Aktiengesell-schaft gemäß § 220c AktG
-       Zwischenbilanz der Raiffeisen Zentralbank Österreich Aktiengesellschaft
zum 30.09.2016 gemäß § 221a Abs 2 Z 3 AktG
-       Zwischenbilanz der Raiffeisen Bank International AG zum 30.09.2016 gemäß
§ 221a Abs 2 Z 3 AktG
-       Umgründungsplan gemäß § 39 UmgrStG
-       Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zum
Tagesordnungs-punkt 1
-       Satzungsgegenüberstellung der unter Tagesordnungspunkt 1 vorgeschlagenen
Änderungen
-       vollständiger Text dieser Einberufung
-       Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114
AktG





Im Übrigen stehen zum gleichen Zeitpunkt auch die relevanten Unterlagen zu der
der Verschmelzung vorangehenden Verschmelzung der Raiffeisen International 
Beteiligungs GmbH (FN 294941m) auf die Raiffeisen Zentralbank Österreich 
Aktiengesellschaft in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft (Am Stadtpark
9, 
A-1030 Wien) und auf der oben angeführten Internetseite der Gesellschaft zur 
Verfügung.

Im Zusammenhang mit der beabsichtigten Verschmelzung gemäß Tagesordnungspunkt 1
wird auch auf die gesonderte Bekanntmachung gemäß § 221a AktG im 
"Amtsblatt zur Wiener Zeitung" hingewiesen.

C. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG

Nachweisstichtag gemäß § 111 AktG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten 
Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag). Dieser
Nachweisstichtag ist der 14. Jänner 2017, 24.00 Uhr, Wiener Zeit (MEZ). Zur
Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Nachweis des Anteilsbesitzes

Alle Inhaberaktien der Gesellschaft sind depotverwahrt. Der Anteilsbesitz am
Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der
Gesellschaft spätestens am 19. Jänner 2017 ausschließlich unter einer der
nachgenannten 
Adressen zugehen muss, nachzuweisen (näher zu vorgeschriebenem Inhalt und Form
der Depotbestätigung unten):

per E-Mail:  anmeldung.rbi@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung als
eingescannter Anhang dem E-Mail (z.B. pdf, tif) anzuschließen ist,
per SWIFT:      RZBAATWWXXX
Message Type MT598; in Feld 20 "HV RBI" angeben sowie in Feld 77E unbedingt
"ISIN AT0000606306" im Text angeben, oder
per Post:       Raiffeisen Bank International AG
Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor Relations
Am Stadtpark 9, A-1030 Wien





Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem 
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD in deutscher oder englischer Sprache auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten: 
-       Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT),
-       Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei 
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,

-       Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN
AT0000606306,
-       Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung,
-       die ausdrückliche Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung auf den
oben genannten Nachweisstichtag, das ist der 14. Jänner 2017, 24.00 Uhr, 

Wiener Zeit (MEZ), bezieht.

Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als 
Aktionär geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Die Übermittlung der
Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Hauptversammlung.

D. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE 
GEMÄß §§ 109, 110 UND 118 AKTG

Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals 
erreichen und die nachweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor 
Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind (zum Nachweis sogleich unten), können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser 
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform (Unterschrift erforderlich) spätestens am 5. Jänner 2017 der
Gesellschaft, an Raiffeisen Bank International AG, Mag. Susanne Langer - Head of
Group Investor Relations, Am Stadtpark 9, A-1030 Wien, zugeht. Jedem so
beantragten 
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Jeder
Beschlussvorschlag muss (auch) in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt
werden.

Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft ist die Vorlage einer Depotbestätigung 
gemäß § 10a AktG erforderlich, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden 
Aktionäre (5 % des Grundkapitals) seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung ununterbrochen Inhaber der Aktien sind. Diese Depotbestätigung
darf zum Zeitpunkt 

der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Bei mehreren 
Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5 % des
Grundkapitals erreichen oder bei mehreren Depotbestätigungen über Aktien, die
nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich die 
Depotbestätigungen auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen 
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen unter Abschnitt
C. 
verwiesen.

Beschlussvorschläge

Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1 % des Grundkapitals 
erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur 
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der
anzuschließenden 
Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des
Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft
zugänglich 
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 
13. Jänner 2017 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)1 8900 500 83,
per E-Mail an  anmeldung.rbi@hauptversammlung.at, wobei dieses Verlangen als
eingescannter Anhang dem E-Mail (z.B. pdf, tif) anzuschließen ist, oder an
Raiffeisen Bank International AG, Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor
Relations, 
Am Stadtpark 9, A-1030 Wien, zugeht.

Jeder Beschlussvorschlag muss (auch) in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt 
werden.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses Aktionärsrechts ist die

Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die zum Zeitpunkt
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Bei
mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe
von 1 % des Grundkapitals erreichen oder bei mehreren Depotbestätigungen über
Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln, müssen sich
die Depot-bestätigungen auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der
übrigen 
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen unter Abschnitt
C. verwiesen.

Auskunftsrecht

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegen-heiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines 
Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden,
soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil
zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.


Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110,
118 und 119 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft
www.rbinternational.com
(Investor Relations/Veranstaltungen/außerordentliche Hauptversammlung 2017) 
zugänglich.

E. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der 
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
ver-tritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt 
werden können. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht 
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung

abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung
gilt § 10a Abs 3 AktG sinngemäß.

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung 
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 23. Jänner 2017, 12
Uhr (MEZ), an einer der nachgenannten Adressen der Gesellschaft einzulangen:


per Telefax:    +43 (0)1 8900 500 83
per E-Mail:      anmeldung.rbi@hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang dem
E-Mail (z.B. pdf, tif) anzuschließen)
per SWIFT:      RZBAATWWXXX
Message Type MT598; in Feld 20 "HV RBI" angeben sowie in Feld 77E unbedingt
"ISIN AT0000606306" im Text angeben, oder
per Post:       Raiffeisen Bank International AG
Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor Relations
Am Stadtpark 9, A-1030 Wien


Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter des
Interessenverbandes für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, A-1130 Wien, als
unabhängiger Stimmrechtsver-treter für die Stimmrechtsausübung auf der
Hauptversammlung zur Verfügung. Bei 
Interesse besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn 
Dr. Michael Knap unter der Mobil-Telefonnummer: +43 (0)664 2138740 oder per 
E-Mail:  michael.knap@iva.or.at. Auch bei Bevollmächtigung des unabhängigen
Stimmrechtsvertreters des IVA ist die Vollmacht, wie oben beschrieben, an die
Gesellschaft zu senden. Allfällige Weisungen sind direkt dem IVA bekannt zu
geben. Bitte beachten Sie, dass Herr Dr. Michael Knap keine Aufträge zu
Wortmeldungen, zum Stellen von 

Fragen oder von Anträgen oder zur Einlegung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennimmt. 

Ein allgemeines Vollmachtsformular der Gesellschaft, ein IVA-Vollmachtsformular
und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt
und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.rbinternational.com
(Investor 
Relations/Veranstaltungen/außerordentliche Hauptversammlung 2017) abrufbar.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.

F. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 893.586.065,90 und ist in 292.979.038 auf Inhaber lautende
stimmberechtigte Stammaktien (Stückaktien) zerlegt. Jede Aktie gewährt eine
Stimme. 

Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten zum Zeitpunkt der
Einberufung (Stichtag 19. Dezember 2016) 509.977 eigene Aktien. Hieraus stehen
der 
Gesellschaft keine Rechte zu; die eigenen Aktien unterliegen einem Stimmverbot. 
Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zum Zeitpunkt
der Einberufung (Stichtag 19. Dezember 2016) 292.469.061. Es bestehen nicht 
mehrere Aktiengattungen.

G. TEILWEISE ÜBERTRAGUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG IM 
INTERNET

Alle Aktionäre der Gesellschaft sowie die interessierte Öffentlichkeit können
die 
Präsentation des Tagesordnungspunktes 1 der außerordentlichen Hauptversammlung
am 24. Jänner 2017 ab ca. 10 Uhr (MEZ) live im Internet unter
www.rbinternational.com verfolgen. Eine darüber hinausgehende Bild- oder 
Tonübertragung der außerordentlichen Hauptversammlung erfolgt nicht.

H. ZUTRITT ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden
und sich beim Registrierungsschalter unter Vorlage eines gültigen amtlichen 
Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) auszuweisen.

Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9.00 Uhr (MEZ).


Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung 
erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht
möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.

Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich
zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der 
Vollmacht bereits an die Gesellschaft oder den Vollmachtsvertreter (an die unter

Abschnitt E. angegebenen Adressen) gesendet wurde, erleichtern Sie den Zutritt,
wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mitbringen.

Wien, im Dezember 2016


Der Vorstand
der
Raiffeisen Bank International AG

Anhänge zur Meldung:
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http://resources.euroadhoc.com/us/KY0ph6mV

Rückfragehinweis:
Herr Mag. Gregor Höpler
Head of Management Secretariat
Raiffeisen Bank International AG
+43 1 71707 - 3449 
gregor.hoepler@rbinternational.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Anhänge zur Meldung:
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http://resources.euroadhoc.com/us/KY0ph6mV
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Emittent:    Raiffeisen Bank International AG
             Am Stadtpark  9
             A-1030 Wien
Telefon:     +43 1 71707-2089
FAX:         +43 1 71707-2138
Email:        ir@rbinternational.com
WWW:      www.rbinternational.com 
Branche:     Banken
ISIN:        AT0000606306
Indizes:     ATX Prime, ATX
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien, Börse: Luxembourg Stock Exchange 
Sprache:    Deutsch

Original-Content von: Raiffeisen Bank International AG, übermittelt durch news aktuell

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