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Raiffeisen Bank International AG

EANS-Kapitalmarktinformation: Raiffeisen Bank International AG
Rechtsänderung zu anderen Wertpapieren als Aktien

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  Sonstige Kapitalmarktinformationen übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
  verantwortlich.
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Mitteilung an die Inhaber von Schuldverschreibungen unter dem
"Euro Medium Term Note Programme" der
Raiffeisen Zentralbank Österreich Aktiengesellschaft
(das "Programm")

Verschmelzung der Raiffeisen Zentralbank Österreich Aktiengesellschaft
auf die Raiffeisen Bank International AG

Im Rahmen des Programms ausstehende Schuldverschreibungen (die
"Schuldverschreibungen"):
 
Serien Nr. / ISIN:
Serie 8 / XS0120255137;
Serie 11 / XS0146284442;
Serie 54 / XS0289338609;
Serie 59 / XS0300807939;
Serie 89 / XS0361753204;
Serie 100 / XS0383448114;
Serie 108 / XS0439489625
 
Am 18. März 2017 wurde die Verschmelzung der Raiffeisen Zentralbank Österreich
Aktiengesellschaft ("RZB") als übertragende Gesellschaft auf die Raiffeisen Bank
International AG ("RBI")- einer Tochtergesellschaft im Mehrheitseigentum der RZB
- (die "Verschmelzung") im österreichischen Firmenbuch eingetragen. Die
Verschmelzung erfolgte nach österreichischem Recht, womit die RBI zum
Gesamtrechtsnachfolger der RZB wurde und alle Rechte und Verbindlichkeiten der
RZB (inklusive jener unter den Schuldverschreibungen) übernahm.
 
Die Deutsche Trustee Company Limited, als Treuhänderin (die "Treuhänderin" -
"Trustee") für die Inhaber der Schuldverschreibungen (die
"Schuldverschreibungsinhaber"), hat gemäß Ziffer 10.1 der für die jeweilige
Serie von Schuldverschreibungen geltenden Trust Deeds (wie nachstehend
definiert) festgestellt, dass jeder "mögliche Kündigungsgrund"("Potential Event
of Default") oder "tatsächliche Kündigungsgrund" ("Event of Default"), welcher
sonst aufgrund der Verschmelzung gemäß
 
(A) den Bedingungen ("Conditions") 10(e)(i), 10(e)(ii) und 10(h) der
Schuldverschreibungen, die durch den 1999 Trust Deed beziehungsweise den
2001 Trust Deed (wie nachstehend definiert) begründet wurden; und
 
(B) den Bedingungen("Conditions") 14(e)(i), 14(e)(ii) und 14(h) der
Schuldverschreibungen, die durch den 2006 Trust Deed, 2007 Trust Deed
beziehungsweise den 2009 Trust Deed (wie nachstehend definiert) begründet
wurden,
 
eintreten hätte können, für die Zwecke der Schuldverschreibungen nicht als
solcher behandelt werden soll. Die Treuhänderin hat ihre Feststellung auf der
Grundlage getroffen, dass sich die Verschmelzung nicht wesentlich nachteilig auf
die Interessen der Schuldverschreibungsinhaber auswirkt. Bei dieser Beurteilung
hat die Treuhänderin bestimmte von RZB und RBI zur Verfügung gestellte
Informationen über die finanzielle Lage der RBI nach der Verschmelzung in
Betracht gezogen und hat insbesondere die Tatsache berücksichtigt, dass die RBI
infolge der Verschmelzung der Gesamtrechtsnachfolger der RZB wird und damit alle
Verbindlichkeiten unter den Schuldverschreibungen und den Trust Deeds übernehmen
wird und daher der wirtschaftliche Wert der "Garantie" und des "Subordinated
Payment Undertaking" nach der Verschmelzung integraler Bestandteil der RBI sein
wird, sodass die Aufhebung der "Garantie" und des "Subordinated Payment
Undertaking" (wie unten beschrieben) für die Interessen der
Schuldverschreibungsinhaber nicht wesentlich nachteilig sein wird.
 
Gemäß einem ergänzenden Trust Deed ("Supplemental Trust Deed") und einem
ergänzenden Emissions- und Zahlstellenvertrag ("Supplemental Agency Agreement")
(beide datiert mit 17. März 2017 und abgeschlossen zwischen, unter anderem, der
RBI und der Treuhänderin) sind, mit Wirkung vom 18. März 2017, alle Verweise auf
die RZB und die RZB Gruppe in den Supplemented Trust Deeds (wie unten
definiert), den Bedingungen("Conditions"), den Schuldverschreibungen, den
Emissions- und Zahlstellenverträgen ("Agency Agreements") sowie der sonstigen,
diesbezüglichen Dokumentation als Verweis auf die RBI und RBI Gruppe zu
verstehen und auszulegen. Die "Garantie" ("Deed of Guarantee") sowie das
"Subordinated Payment Undertaking" (beide datiert mit 8. Oktober 2010) zwischen
der RBI und der Treuhänderin sind beendet und alle Verweise darauf in den
Supplemented Trust Deeds, den Bedingungen ("Conditions") und den
Schuldverschreibungen sind gelöscht. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass
die RBI, als Nachfolger der RZB, die Funktion einer Zahlstelle ("Paying Agent" -
wie im jeweiligen "Agency Agreement" definiert) in den entsprechenden Emissions-
und Zahlstellenverträgen ("Agency Agreements") übernommen hat.
 
Diese Mitteilung gilt für die folgenden Treuhandvereinbarungen, welche in
Verbindung mit dem Programm abgeschlossen wurden:
 
* die Treuhandvereinbarung vom 10. Mai 1999, geändert am 26. Juni 2000, erneut
  geändert und neu gefasst am 8. Oktober 2010 (der "1999 Trust Deed"), und
  weiter ergänzt am 17. März 2017 (der "1999 Supplemented Trust Deed");
* die Treuhandvereinbarung vom 26. Juni 2001, geändert und neu gefasst am
  8. Oktober 2010 (der "2001 Trust Deed"), und weiter ergänzt am 17. März 2017
  (der "2001 Supplemented Trust Deed");
* die Treuhandvereinbarung vom 22. Dezember 2006, geändert und neu gefasst am
  8. Oktober 2010 (der "2006 Trust Deed"), und weiter ergänzt am 17. März 2017
  (der "2006 Supplemented Trust Deed");
* die Treuhandvereinbarung vom 20. Dezember 2007, geändert und neu gefasst am
  8. Oktober 2010 (der "2007 Trust Deed"), und weiter ergänzt am 17. März 2017
  (der "2007 Supplemented Trust Deed"); und
* die Treuhandvereinbarung vom 2. März 2009, geändert und neu gefasst am
  8. Oktober 2010 (der "2009 Trust Deed"), und weiter ergänzt am 17. März 2017
  (der "2009 Supplemented Trust Deed"),

wobei der 1999 Trust Deed, der 2001 Trust Deed, der 2006 Trust Deed, der 2007
Trust Deed und der 2009 Trust Deed, zusammen als die "Trust Deeds", und der 1999
Supplemented Trust Deed, der 2001 Supplemented Trust Deed, der 2006 Supplemented
Trust Deed, der 2007 Supplemented Trust Deedund der 2009 Supplemented Trust
Deed, zusammen als die "Supplemented Trust Deeds" bezeichnet werden.

Begriffe, die in dieser Mitteilung verwendet, aber nicht anderweitig definiert
sind, tragen in Bezug auf jede Serie von Schuldverschreibungen die Bedeutungen,
die ihnen im relevanten Supplemented Trust Deed gegeben wurden.
 
Schuldverschreibungsinhaber können weitere Informationen anfordern von:
 
Susanne Langer
Head of Group Investor Relations
Raiffeisen Bank International AG
Am Stadtpark 9, A-1030 Wien, Österreich 
ir@rbinternational.com
Telefon: +43-1-71707-2089

März 2017                           Raiffeisen Bank International AG



Rückfragehinweis:
Raiffeisen Bank International AG
Mag. Susanne Langer 
Tel.: +43 1 71707-2089  
ir@rbinternational.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    Raiffeisen Bank International AG
             Am Stadtpark  9
             A-1030 Wien
Telefon:     +43 1 71707-2089
FAX:         +43 1 71707-2138
Email:        ir@rbinternational.com
WWW:      www.rbinternational.com 
Branche:     Banken
ISIN:        AT0000606306
Indizes:     ATX Prime, ATX
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien, Börse: Luxembourg Stock Exchange 
Sprache:    Deutsch

Original-Content von: Raiffeisen Bank International AG, übermittelt durch news aktuell

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