Jetzt Teilnahme an Online-Seminaren sichern: Aktuelle Compliance-Anforderungen im Ausland
Homeoffice im Ausland
Hamburg (ots)
Travel-Management ist durch die Corona-Pandemie nicht zum Erliegen gekommen. Vielmehr haben viele Personalverantwortliche realisiert, dass sie in Sachen Entsendung, Geschäftsreise und Remote Working im Ausland umdenken müssen - rechtlich wie organisatorisch.
Das weiß auch das Team der Unternehmensberatung BDAE-Consult, das auch während der Corona-Pandemie Unterstützung bietet, wenn es um die Vorbereitung und Durchführung von Geschäftsreisen und Auslandsaufenthalten geht.
A1-Bescheinigung und Compliance-Richtlinien bei EU-Reisen
Häufige Baustelle sind nach wie vor kurze Dienstreisen ins Europäische Ausland. Zwar sind die Themen A1-Bescheinigung sowie Meldepflichten innerhalb der EU, dem EWR und der Schweiz nichts Unbekanntes mehr. Unterschiedliche Länderanforderungen bringen jedoch eine besondere Herausforderung mit sich. Die EU-Entsenderichtlinie (2018/957) ist bereits vor drei Jahren weitreichend reformiert worden. Doch nach wie vor ist die Umstellung nicht in allen Betrieben erfolgreich abgeschlossen, und noch immer lauern rechtliche Fallstricke.
Die Frage, wann bei regelmäßigen Geschäftsreisen abweichend von der "klassischen" A1-Bescheingung eine A1-Bescheinigung für gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten beschäftigte Arbeitnehmer beantragt werden kann und worin der Unterschied liegt: das lässt sich meist nur mit Blick in die geltenden Rechtsvorschriften beantworten.
Im nächsten Online-Seminar am Dienstag, 23. November klärt das BDAE-Consult-Team, welche rechtlichen Fallstricke auch drei Jahre nach Reform der Entsenderichtlinie noch immer im Travel-Management lauern und bietet Gelegenheit zum fachlichen Austausch.
Personalverantwortliche und Travel-Managerinnen und -Manager, die sich zum Thema austauschen und Expertise sichern wollen, sollten sich schnell noch einen der freien Plätze sichern. Die Anmeldung erfolgt per Nachricht an Andrea Funke, per Mail an afunke@bdae.com oder Telefon (+49-40-30 68 74-46). Die Kosten betragen 390 Euro pro Person, zuzüglich Umsatzsteuer.
Homeoffice ist nicht Homeoffice - schon gar nicht im Ausland
Ebenfalls häufig diskutiertes Thema ist das Homeoffice - auch im internationalen Travel-Management. Denn dass Homeoffice nicht gleich Homeoffice ist, gilt umso mehr, wenn die Arbeitskraft sich im Ausland befindet. Je nach Lage mag die rechtliche Herangehensweise komplett anders sein.
Ist der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin dauerhaft oder lediglich vorübergehend im Homeoffice tätig? Geschieht das im Wechsel mit einer Tätigkeit im Büro? Welche rechtlichen Anforderungen stellt das Gastland?
Aufgrund der hohen Nachfrage veranstaltet die BDAE Consult auch zum Thema Homeoffice im Ausland ein regelmäßiges Online-Seminar. Die Auslandsexperten klären online mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bekannte und unbekanntere Fallstricke und schaffen Raum für individuelle Fragen und Austausch.
Der nächste Termin zum Thema "Homeoffice im Ausland" findet am Dienstag, 22. März 2022 statt. Mehr Informationen zu den beiden und allen weiteren Terminen gibt es auf https://entsendeberatung.bdae.com/seminare-veranstaltungen.
Über die BDAE Consult
Die BDAE Consult hat sich auf die Beratung zu Einsätzen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ausland spezialisiert. Denn nur wenige Prozesse in einem international agierenden Unternehmen sind derart aufwändig und komplex wie die Entsendung ins Ausland. Die Unternehmensberatung bietet international agierenden Firmen umfassende Unterstützung rund um die rechtliche Gestaltung und Vorbereitung des Auslandseinsatzes. Die BDAE Consult GmbH ist Teil der BDAE GRUPPE, die sich auf das Thema Absicherung im Ausland spezialisiert hat.
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