euro adhoc: Finanzierung, Aktienemissionen (IPO)
Zapf Creation: BaFin befreit
MGA Entertainment, Inc. und Ron Brawer von Abgabe eines Pflichtangebots
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Befreiung von Pflichtangebot durch BaFin
18.09.2007
Rödental, 18. September 2007 - Die Zapf Creation AG hat davon Kenntnis erhalten, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die MGA Entertainment, Inc. sowie Herrn Ron Brawer gemäß § 37 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) in Verbindung mit § 9 WpÜG-Angebotsverordnung von der Abgabe eines Pflichtangebots für den Fall der Kontrollerlangung befreit hat. Ein solches Pflichtangebot wäre sonst beim Halten von mindestens 30 % der Stimmrechte einer Gesellschaft zu unterbreiten. Die Befreiung wurde auch für die Gesellschafter der MGA Entertainment, Inc., die Aktionäre der Zapf Creation AG sind und die mit der MGA Entertainment, Inc. und Ron Brawer zusammenwirken, beantragt. Mit einer positiven Entscheidung über diese Anträge ist in den nächsten Wochen zu rechnen. Die Befreiung steht unter einem Widerrufsvorbehalt, falls bestimmte Sanierungsschritte nicht oder nicht rechtzeitig erreicht werden. Einzelheiten hierzu werden in einem Börsenpflichtblatt und einem elektronischen Verbreitungssystem veröffentlicht.
Die Entscheidung der BaFin ermöglicht die weitere Umsetzung des am 20. Juli 2007 mit einem Bankenkonsortium vereinbarten Finanzierungskonzeptes für den Zapf Creation-Konzern. Dieses sieht als Voraussetzung für die Gewährung eines neuen Konsortialkredits die Zuführung von Eigenkapital in Höhe von 30 Mio. Euro vor, die von wesentlichen Aktionären garantiert wurde. Die Befreiung wurde notwendig, nachdem sich die MGA Entertainment, Inc. bereit erklärt hatte, den von der Betham Ltd., deren Chief Executive Officer (CEO) das Zapf Creation-Aufsichtsratsmitglied Gustavo Perez ist, zugesagten Teil der Finanzierung zusätzlich zu übernehmen vorbehaltlich der Zustimmung der finanzierenden Banken zur Verlängerung der Altkredite bis zum 30. November 2007 und einer entsprechenden Anpassung der Vereinbarungen mit den neuen Kreditgebern. Die Übernahme dieser zusätzlichen Verpflichtung wurde notwendig, da die Betham Ltd. aufgrund rechtlicher Beschränkungen ihre zugesagten Verpflichtungen nicht erfüllen konnte.
Auf Grund dieser neuen Sachlage ist es möglich, dass, sobald auch die Gesellschafter der MGA Entertainment, Inc. die Befreiung erlangt haben, die Stimmrechtsgrenze von 30 % gemäß WpÜG durch die MGA Entertainment, Inc. bzw. ihre Gesellschafter und Ron Brawer überschritten werden kann, ohne dass ein Übernahmeangebot unterbreitet werden muss.
Rückfragehinweis:
Frank Elsner
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