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Landgericht untersagt von durch Sworn veranlassten IT Fonds-Versammlungen
Geschäftsführer Stephan Brückl wendet erhebliche Risiken von IT-Fonds ab
Berlin (ots)
Die für morgen, Dienstag, den 25. Juni, auf Betreiben von Oliver Schulz (Geschäftsführer der Sworn Gruppe) durch die Rechtsanwälte B/R/G einberufenen Gesellschafterversammlungen der Fonds InfraTrust (IT) 6 und 8 sind vom Landgericht Berlin mittels einer einstweiligen Verfügung (Az: 21 O 191/13) verboten worden.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass allein die Geschäftsführung der IT Fonds berechtigt ist, eine Gesellschafterversammlung einzuberufen. Exakt dies hatte IT-Geschäftsführer Stephan Brückl aber bereits getan - diese wird am 6. August 2013 stattfinden. Somit sind die auf Betreiben von Oliver Schulz und durch die B/R/G einberufenen Gesellschafterversammlungen sowohl treuwidrig als auch unzulässig und wurden deshalb vom Landgericht unter Androhung eines Ordnungsgeldes bzw. einer Ordnungshaft untersagt.
"Mit dieser einstweiligen Verfügung haben wir schnell Rechtsklarheit schaffen können", erläutert Stephan Brückl. "Auf diese Weise konnten wir verhindern, dass die von Oliver Schulz mandatierten Rechtsanwälte B/R/G unwirksame und anfechtbare Beschlüsse im höchsteigenen Interesse von Herrn Schulz herbeiführen, die nur weitere Rechtsstreitigkeiten und Unsicherheiten für die betroffenen Fonds hervorgerufen hätten." Zudem, so der IT-Geschäftsführer weiter, konnte mit dieser einstweiligen Verfügung ein weiterer Versuch von Oliver Schulz und seiner Sworn Gruppe, die InfraTrust Fonds 6 und 8 feindlich zu übernehmen, verhindert werden. "So konnten wir erhebliche Risiken von den Fonds abwenden."
Hervorzuheben ist, dass mit der einstweiligen Verfügung vor allem die Mehrheit der Gesellschafter geschützt wird, die sich durch die unwahrhaftigen Behauptungen des Oliver Schulz nicht manipulieren lassen haben und diesem erneuten Übernahmeversuch der Sworn Gruppe insoweit nicht gefolgt sind.
Oliver Schulz war erst in der vergangenen Woche vor dem Landgericht Berlin wegen Treuepflichtverletzung in seiner Zeit als Geschäftsführer der InfraTrust Fonds (IT Fonds) zur Zahlung von Schadensersatz gegenüber einer Vielzahl von IT Fonds verurteilt worden (Az.: AZ: 98 O 67/11). Das Gericht war zu der Überzeugung gelangt, dass sich Oliver Schulz gegenüber den IT-Fonds pflichtwidrig verhalten hat, als er schon einmal der Versuch unternommen hatte, das Management zu übernehmen.
Außerdem wurde bekannt, dass die Generalstaatsanwaltschaft Berlin eine Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahrens gegen Oliver Schulz in einem anderweitigen Verfahren verfügt hat. Oliver Schulz wird vorgeworfen, Geschäftsunterlagen vernichtet zu haben (241Js 398/12).
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