Feststellung der DPR zum Einzel- und Konzernabschluß zum 31.12.2004 der PA Power Automation AG, Pleidelsheim
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Bilanz
Pleidelsheim (euro adhoc) - Die PA Power Automation AG, Pleidelsheim macht folgende
Veröffentlichung nach § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG:
Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass der Jahresabschluss und der Konzernabschluss der PA Power Automation AG, Pleidelsheim, zum Abschlussstichtag 31.12.2004 fehlerhaft sind:
Nach § 285 Satz 1 Nr. 16 HGB hat ein Unternehmen im Jahresabschluss anzugeben, dass die nach § 161 des Aktiengesetzes zum Deutschen Corporate Governance Kodex vorgeschriebene Erklärung abgegeben und den Aktionären zugänglich gemacht worden ist.
Da die PA Power Automation AG die Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex nicht abgegeben hat, fehlt diese Angabe im Jahresabschluss zum 31.12.2004.
Nach § 314 Abs. 1 Nr. 8 HGB hat ein Unternehmen im Konzernabschluss für jedes in den Konzernabschluss einbezogene börsennotierte Unternehmen anzugeben, dass die nach § 161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene Erklärung zum Corporate Governance Kodex abgegeben und den Aktionären zugänglich gemacht worden ist.
Da die PA Power Automation AG die Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex nicht abgegeben hat, fehlt diese Angabe im Konzernabschluss zum 31.12.2004.
Pleidelsheim, den 13. Februar 2008
Bernhard Hilpert, Vorstand
Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
Rückfragehinweis:
Günter Stautmeister
Tel: +49 (0) 7144-899-180
Email: stautmeister@powerautomation.com
Branche: Technologie
ISIN: DE0006924400
WKN: 692440
Index: CDAX
Börsen: Börse Berlin / Freiverkehr
Börse Hamburg / Freiverkehr
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Börse Düsseldorf / Freiverkehr
Börse München / Freiverkehr
Börse Frankfurt / Regulierter Markt/General Standard
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