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BARMER

Wohldosierte Nadelstiche: Akupunktur für Versicherte erhalten
BARMER, DAK und KKH starten gemeinsamen Modellversuch

Hamburg (ots)

Für BARMER, Deutsche Angestellten-Krankenkasse
(DAK) und Kaufmännische Krankenkasse (KKH) ist die Akupunktur ein
wichtiger Bestandteil in der heutigen Schmerztherapie. Die drei
Krankenkassen wollen das drohende Aus der Akupunktur verhindern und
in einem Modellversuch die Wirksamkeit dieser Jahrtausende alten
Heilmethode wissenschaftlich untermauern. Das geplante Projekt wurde
gestern in Hamburg der Öffentlichkeit präsentiert.
Anlass der gemeinsamen Initiative ist ein Streit im
Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen um die Zukunft der
Akupunktur als Teil der vertragsärztlichen Versorgung sowie ein
drohendes Erstattungsverbot des Bundesversicherungsamtes. Heute
behandeln bis zu 50.000 Ärzte in Deutschland 1,5 Millionen Menschen
jährlich mit Akupunktur. Dennoch erfüllt die Akupunktur nach
Auffassung der Ärztevertreter nicht die Anforderungen einer strengen
wissenschaftlichen Untermauerung. Deshalb lehnen sie die Akupunktur
im Bundesausschuss ab. "Das widerspricht den Erfahrungen unserer
kranken Versicherten mit der Akupunktur", resümierte dagegen Dr.
Eckart Fiedler, Vorstandsvorsitzender der BARMER Ersatzkasse, in
Bezug auf die Ergebnisse einer großen Versichertenbefragung. In neun
Städten waren Versicherte der BARMER zu ihrer Akupunkturbehandlung
befragt worden. Dabei zeigte sich, dass 70 Prozent der Patienten
wegen Schmerzen im Bereich der Wirbelsäule, 32 Prozent wegen Migräne
und Kopfschmerzen akupunktiert wurden*. Acht von zehn Patienten
verspürten eine mindestens deutliche Besserung ihres Leidens. 67
Prozent sind sicher, dass die Akupunktur ihre Arbeitsunfähigkeit
verkürzt hat. Insgesamt schätzen 82 Prozent die Behandlung mit der
Akupunktur als erfolgreich ein; 86 von hundert Patienten würden sich
wieder für eine Akupunktur entscheiden. "Hoch interessant in Hinblick
auf die ablehnende Haltung des Bundesausschusses: Bei 60 Prozent der
Patienten hatte der behandelnde Arzt die Akupunktur empfohlen, weil
die Schulmedizin nicht den gewünschten Erfolg brachte", betonte
Fiedler. Für alle drei Kassen ist klar, dass die Akupunktur als
Vertragsleistung natürlich auch entsprechend honoriert werden muss.
Den hinter der aktuellen Diskussion um die Akupunktur stehenden
Streit kennzeichnete der stellvertretende DAK-Vorstandsvorsitzende
Eckhard Schupeta als Ausdruck einer "deutlichen Schwäche in den
Verfahrensrichtlinien des Bundesausschusses". Diese Richtlinien
binden die Zulassung einer Therapiemethode seit 1999 an das Vorliegen
mindestens einer Studie der höchsten Evidenzklasse, also mit der
höchstmöglichen Beweiskraft für die Wirksamkeit der Therapie. "Das
jetzt erst deutlich gewordene Problem besteht darin: Gibt es
tatsächlich nur eine einzige Studie der Evidenzklasse 1 und diese ist
negativ, dann muss die Therapiemethode aus dem Leistungskatalog
herausgenommen werden - auch dann, wenn es in der nächstniedrigeren
Evidenzklasse über hundert Studien mit positiven Ergebnissen gibt",
verdeutlichte Schupeta die Situation. Genau dieses Problem hat jetzt
die Akupunktur. Zwar weisen eine Vielzahl internationaler
wissenschaftlicher Untersuchungen Therapieerfolge nach, doch genügen
diese nicht der Evidenzklasse 1. Die Konsequenz nach den Buchstaben
der derzeit gültigen Richtlinien: Die Akupunktur müsste aus der
Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten herausgenommen werden.
"Damit wollen wir uns nicht abfinden", betonte Schupeta.
Das Modellvorhaben der drei Ersatzkassen konzentriert sich auf
chronische Schmerzzustände. "Gerade hier zeigen die bisherigen
Erkenntnisse, dass die Akupunktur die Schmerztherapie besonders gut
unterstützen kann", begründete Ingo Kailuweit, Vorstandsvorsitzender
der Kaufmännischen Krankenkasse, die Auswahl dieser Indikationen.
BARMER, DAK und KKH führen derzeit Gespräche mit renommierten
Instituten, die das Modellvorhaben wissenschaftlich begleiten sollen.
Der in der Praxis erfolgreiche Einsatz der Akupunktur ist die
Triebfeder für diesen Modellversuch. Sie steht voll und ganz im
Einklang mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot, denn die
Versichertenumfrage der BARMER belegte, dass den Patienten in 53
Prozent der Fälle die konventionellen Behandlungsmethoden ganz, in
weiteren 33 Prozent teilweise erspart blieben. Deshalb setzen sich
die drei großen Ersatzkassen dafür ein, dass die Akupunktur Teil der
vertragsärztlichen Versorgung wird. Nicht vordergründige
Wettbewerbsargumente, sondern handfeste Forschungsergebnisse müssen
dies untermauern.
Mehrfachnennungen waren möglich
Für Rückfragen:
BARMER-Presseabteilung, Telefon (0202) 5 68 14 01
DAK-Pressestelle, Telefon (040) 23 96 13 32
KKH-Pressestelle, Telefon (0511) 28 02 23 30

Original-Content von: BARMER, übermittelt durch news aktuell

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