Der Hausarzt- und Hausapothekervertrag: Eine Partnerschaft pro Patient
Neuer Integrationsvertrag der BARMER ab 1. Januar in Kraft
Wuppertal (ots)
Erhöhung der Arzneimittelsicherheit, ein deutliches Plus an medizinischer Behandlungsqualität und eine finanzielle Entlastung der Versicherten: Das sind auf einen Blick die Vorteile für die Versicherten, die der neue Hausarzt-/ Hausapothekenvertrag bietet, den die BARMER mit dem Deutschen Hausärzteverband und dem Deutschen Apothekerverband geschlossen hat. In intensiven dreiseitigen Verhandlungen entstand ein für die gesetzliche Krankenversicherung bisher in seiner Art einmaliges, umfassendes Vertragswerk. Dieses völlig neue Produkt regelt eine patientenzentrierte hausärztliche-/ Hausapotheken Versorgung auf der Basis eines Integrationsvertrages und deckt gleichzeitig die Erwartungen des Gesetzgebers nach einer hausarztorientierten Versorgung ab. Der Vertrag gilt ab Januar bundesweit. Nach einer Vorbereitungszeit von zwei Monaten für Praxen und Apotheken können sich ab 1. M ä r z die Versicherten der BARMER einschreiben. Die Teilnahme ist für alle Beteiligten, also Ärzte, Apotheker und Versicherte, freiwillig.
Die Eckpunkte dieses Vertrages:
1. Der Hausarzt wird zum "L o t s e n" im Gesundheitssystem für (selbstverständlich freiwillig) eingeschriebene Versicherte der BARMER ab 18 Jahren. Er sorgt für eine gezielte Überweisung der Patienten zu Fachärzten und Krankenhäusern. Der Hausarzt legt eine patientenzentrierte Dokumentation aller Befunde und Therapien an. Dadurch kann im medizinischen Ernstfall schneller und gezielter vorgegangen werden, aufwändige und belastende Doppeluntersuchungen lassen sich so vermeiden. Um diese Lotsenfunktion effektiv ausfüllen zu können, verpflichtet sich der Hausarzt zu einer besonderen Qualifikation, die im Vertrag bestimmend geregelt ist. Die BARMER nutzt damit offensiv die Chancen des GMG, einen positiven Qualitätswettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung zu fördern. Sie setzt ihre Gestaltungskraft gegen die bisherigen Vertragsmonopole der kassenärztlichen Vereinigungen als auch der Verbände der gesetzlichen Krankenkassen.
2. Der Hausapotheker, für den sich ein BARMER-Versicherter neben seinem Hausarzt entscheiden muss, übernimmt die Rolle eines "S c h u t z e n g e l s" und Vertrauten in Sachen Arzneimittel. Er führt im Einverständnis mit den Versicherten eine Liste aller für ihn abgegebenen Arzneimittel einschließlich der Selbstmedikation. Dabei werden diese vom Apotheker ständig auf mögliche negative Wechselwirkungen geprüft. Bei Auffälligkeiten berät der Hausapotheker direkt den Patienten, bzw. nimmt Kontakt mit seinem Hausarzt auf. Diese neue, intensive Beratungsaufgabe des Apothekers ist deshalb so wichtig, weil unerkannte Arzneimittelwechselwirkungen derzeit zu rund 300.000 überflüssigen Krankenhauseinweisungen im Jahr führen, schlimmer noch: pro Jahr sterben drei bis viermal so viele Menschen (ca. 25.000) an deren Folgen als im Straßenverkehr. Die zusätzliche Entscheidung des Versicherten für einen Hausapotheker bedeutet somit für ihn eine deutliche Erhöhung der persönlichen Arzneimittelsicherheit.
3. Hausarzt und Hausapotheker knüpfen durch eine enge Kooperation ein Therapienetz zum Vorteil des Patienten. Es trägt nicht nur zu mehr Sicherheit, sondern auch zu mehr Qualität und Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung bei. Ziel ist es, durch den Einsatz preiswerter, aber hochwirksamer Generika, die Verordnung teurer Scheininnovationen zu vermeiden. Die rationalere Verordnung von Arzneimitteln birgt ein Einsparpotenzial von rund 15 Prozent bei der BARMER. Ein scheinbarer Konflikt zwischen diesem Sparziel und dem Eigeninteresse der Apotheker ist durch die neue Preisspannenverordnung entschärft. Zudem wird die Beratungsfunktion des Apothekers deutlich gestärkt und er ist, ebenso wie der Hausarzt, am Einsparerfolg beteiligt. Selbstverständlich wird auch deshalb das Bemühen um eine wirtschaftliche und qualitativ gute Arzneimittelversorgung von einem unabhängigen Institut wissenschaftlich begleitet.
4. Die neue Chance des GMG, Einsparpotentiale durch direkte Rabattverhandlungen mit Herstellern von Arzneimitteln zu realisieren, wird von der BARMER aktiv genutzt. Über die Ergebnisse solcher Verhandlungen - die ersten laufen bereits - werden die Hausärzte und die Apotheken direkt informiert, so dass sie diese entsprechend berücksichtigen können.
5. Ein auf die Zukunftssicherung des Gesundheitswesens gerichtetes Handlungsfeld des Vertrages ist die Förderung der Prävention, ganz im Sinne der Gesundheitsinitiative "Deutschland bewegt sich", deren Ziel es ist, den Menschen zu helfen, gesünder älter zu werden. Der Hausarzt übernimmt die individuelle Präventionsberatung der BARMER-Patienten im Rahmen des Gesundheits - Check-ups. Dabei kann er auf die breite Palette von über einhundert Präventionsangeboten der BARMER zurückgreifen.
6. Und schließlich wird das Vertrauen der Versicherten zu Hausarzt und Hausapotheker durch die BARMER finanziell belohnt. Teilnehmende Versicherte zahlen nur noch beim ersten Hausarztbesuch im Jahr die Praxisgebühr. Für die übrigen Quartale sind sie davon befreit.
Was sind die angestrebten Ziele des Vertrages?
Der Vertrag wird beträchtliche Auswirkungen sowohl für die Versorgungslandschaft als auch für die Versicherten der BARMER haben:
1. Die individuelle Arzneimittelsicherheit für die teilnehmenden Versicherten wird deutlich erhöht. Ziel der BARMER ist es, das Risiko von Todesfällen und Krankenhauseinweisungen durch unerwünschte Arzneimittelwechselwirkungen, entsprechend der Einschätzung von Experten, möglichst zu halbieren.
2. Der Vertrag sorgt für eine qualitativ hochwertige, aber wirtschaftlichere Arzneimittelversorgung. Mittelfristig strebt die BARMER eine Einsparung von 15 Prozent (300 Millionen Euro) gegenüber den heutigen Ausgaben an. Weitere Einsparpotentiale lassen sich erschließen, weil Doppeluntersuchungen vermieden, gezieltere Überweisungen zu Fachärzten sowie Einweisungen in preiswertere Krankenhäuser ermöglicht werden. Dabei gilt auch hier der Grundsatz "ambulant vor stationär". In diesem Zusammenhang soll die integrierte Versorgung um zusätzliche Partner erweitert werden.
3. Der Vertrag bringt deutliche finanzielle Entlastungen für die Versicherten der BARMER. Mit dem Bonus auf die Praxisgebühr spart ein BARMER-Mitglied bis zu 30 Euro pro Jahr, eine Familie bis zu 60 Euro. Bei einem durchschnittlichen beitragspflichtigen Einkommen der BARMER - Mitglieder in Höhe von 1620 Euro bedeutet dies eine Beitragssatzersparnis von bis zu 0,3 Beitragspunkten.
Die BARMER investiert mit diesem Vertrag in eine bessere, weil sicherere und wirtschaftlichere medizinische Versorgung. Das wird - dies ist die Erwartung der größten deutschen Krankenkasse - mittelfristig zu Einsparungen führen, die weitere Beitragssatzsenkungen ermöglichen.
Für Rückfragen: BARMER-Presseabteilung, Thorsten Jakob, Telefon: 01 85 00 99 14 51, eMail: presse@barmer.de
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