Nichia gewinnt Zwangsvollstreckungsverfahren in Deutschland gegen Everlight-Tochter WOFI
München (ots)
Das Landgericht Düsseldorf hat am 17. September 2020 in dem durch Nichia Corporation ("Nichia") gegen WOFI Leuchten Wortmann & Filz GmbH ("WOFI") eingeleiteten Zwangsvollstreckungsverfahren betreffend ein zugunsten von Nichia ergangenes rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Düsseldorf seine Entscheidung gefällt und darin die Ansprüche von Nichia bestätigt sowie zwei Zwangsgelder gegen WOFI wegen Zuwiderhandlung gegen das Urteil festgesetzt. Die Zwangsvollstreckungsentscheidung des Landgerichts Düsseldorf ist noch nicht rechtskräftig, WOFI hat hiergegen Beschwerde eingelegt. Nichia ist jedoch der festen Auffassung, dass die Entscheidung in der Beschwerde bestätigt werden wird. WOFI, ein Hersteller von Wohnraumleuchten, ist ein deutsches Tochterunternehmer des taiwanesischen LED-Herstellers Everlight Electronics Co., Ltd..
Das Zwangsvollstreckungsverfahren betrifft die Verpflichtung von WOFI zur Auskunftserteilung und Rechnungslegung hinsichtlich der Verletzungsprodukte als Basis für die Schadensersatzberechnung sowie zum Rückruf der entsprechenden Verletzungsprodukte. Streitpunkt der Parteien in dem Verfahren war, ob die Verpflichtung von WOFI nicht nur die nachstehend unter (1) aufgezählten Verletzungsprodukte, sondern auch die nachfolgend unter (2) und (3) genannten WOFI Produkte umfasst:
(1) 12 in dem vorerwähnten Urteil ausdrücklich zitierte Produkte;
(2) 18 weitere Produkte, die im Rahmen der gegen dieses Urteil eingelegten Berufung angegriffen wurden;
(3) mehr als 100 zusätzliche Produkte, die denselben Produktserien der Produkte gemäß (1) und (2) angehören.
Nichia vertrat die Auffassung, dass alle WOFI Produkte wie vorstehend unter (1), (2) und (3) aufgeführt umfasst sein sollten, und forderte WOFI daher dazu auf, für die mehr als 130 Produkte Auskunft zu erteilen und Rechnung zu legen. WOFI meinte hingegen, dass der Umfang ihrer Verpflichtung nur auf die 12 unter (1) genannten Produkte beschränkt sein sollte, und verweigerte die Auskunftserteilung und Rechnungslegung hinsichtlich der weiteren Produkte zu (2) und (3).
Nach Ansicht von Nichia fehlinterpretierte diese Behauptung von WOFI in eindeutiger Weise das Urteil durch eine unangemessene Einschränkung des Umfangs der Verletzungsprodukte, um dadurch die Schadensersatzverpflichtung von WOFI zu minimieren. In Anbetracht dessen leitete Nichia das Zwangsvollstreckungsverfahren mit der Begründung ein, WOFI würde mit ihrer Verweigerung gegen ihre in dem Urteil festgestellte Verpflichtung verstoßen. Das Gericht hat die Rechtsansicht von Nichia nun bestätigt und gegen WOFI wegen Verstosses gegen ihre Verpflichtung aus dem Urteil ein Zwangsgeld von EUR 15.000,00 (Verpflichtung zur Auskunft und Rechnungslegung) bzw. EUR 10.000,00 (Rückrufverpflichtung) festgesetzt. Aufgrund dieser Entscheidung ist WOFI verpflichtet, auch für die weiteren Produkte unter (2) und (3) Auskunft zu erteilen und Rechnung zu legen. Diese zusätzlichen mehr als 118 Produkte werden in die Schadensersatzberechnung mit einbezogen.
Nichia legt größten Wert auf die Sicherung ihrer Patente und anderen gewerblichen Schutzrechte und geht konsequent und weltweit gegen Schutzrechtsverletzungen vor.
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