Corporate Governance: Anforderungen an Kontrolle und Transparenz in Unternehmen steigen
Frankfurt am Main (ots)
Studie von BDI und PwC: Deutsches System der Unternehmensführung und -kontrolle steht internationalen Standards nicht nach / Verständnis für deutsche Lösung schaffen
Für Corporate Governance gibt es auch in Zeiten zunehmender Globalisierung keinen international einheitlichen Standard. Zu groß sind die Differenzen zwischen dem deutschen und dem angloamerikanischen Kapitalgesellschafts- und Kapitalmarktsystem. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie Corporate Governance in Deutschland, die von PwC Deutsche Revision und dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) gemeinsam verfasst wurde und die Situation in Deutschland mit den internationalen Standards vergleicht. Die Studie wird heute im Rahmen eines Pressegesprächs in Frankfurt am Main vorgestellt.
Corporate Governance umfasst die Gestaltung der Unternehmensführung und -kontrolle, sowie insbesondere die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Unternehmensorgane und deren Verhältnis zueinander. Durch die Internationalisierung der Kapitalmärkte sind die Anforderungen sowohl an die Kontrollinstanzen innerhalb der Unternehmen als auch an die Kapitalmarkttransparenz gestiegen. Wie die Studie zeigt, werden die von der OECD 1999 veröffentlichten Grundsätze, die international übliche Mindestanforderungen an Unternehmensführung und -überwachung festlegen, von den bestehenden gesetzlichen Regelungen in Deutschland bereits jetzt erfüllt. Besonders für ausländische Marktteilnehmer sind die Vielzahl deutscher Gesetze, Verordnungen, Satzungsbestimmungen, Geschäftsordnungen und Börsenzulassungsbedingungen schwer zu durchschauen.
International fällt der Vergleich von Corporate Governance insbesondere deshalb schwer, weil dualistische, so genannte Two-Tier-Modelle (z.B. in Deutschland mit einer Trennung zwischen geschäftsführendem Organ und dem Überwachungsorgan) monoistischen Systemen (z.B. in den USA mit dem Board of Directors) gegenüberstehen. Durch die unterschiedlichen Kapitalgesellschaftssysteme ist eine simple Anpassung des deutschen Corporate Governance-Modells an das US-amerikanische ausgeschlossen. Es geht vielmehr darum, Elemente innerhalb der Aufgabenzuteilung sowie Kontrollsystematiken zu überprüfen und ggf. eine weitere Optimierung der Leitungs- und Kontrollfunktionen zu erzielen. Die schlichte Übernahme der in anderen Ländern zum Teil bewährten Methoden ergibt keine positiven Effekte, wenn nicht auf die deutsche Situation abgestellt wird.
Transparenz durch KonTraG und verbesserte Börsenaufsicht
Den Initiatoren der Studie zufolge sollte die Chance für den Standort Deutschland genutzt werden, den Anlegern in USA und Asien das deutsche Corporate Governance-Modell näher zu bringen und die von ihnen geforderte Kapitalmarkttransparenz zu erfüllen. Mit dem im Mai 1998 in Kraft getretenen Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) und einer verbesserten Börsenaufsicht sind erste Schritte in diese Richtung erfolgt. Das Gesetz führte zu Änderungen des AktG und des HGB als Reaktion auf spektakuläre Unternehmenszusammenbrüche.
Fehlen von Leitlinien schreckt internationale Investoren ab
"Um für mehr Verständnis bei Anlegern und Unternehmern zu sorgen, sollte die Bundesregierung eine Maßnahme zur rechtlichen und tatsächlichen Beschreibung der deutschen Corporate Governance ergreifen. Ein entsprechender Code wäre sowohl für ausländische Investoren als auch für interessierte deutsche Unternehmen relevant", so das Fazit von Dr. Jens Wolfram, Verfasser der Studie und als Rechtsanwalt bei PwC Deutsche Revision im Bereich Compliance Risk Management tätig. Das Fehlen solcher Leitlinien könne ausländische Investoren abschrecken.
Deutsches System steht internationalen Standards nicht nach
Mit der gemeinsam von BDI und PwC Deutsche Revision vorgelegten Studie wird das sehr heterogene Thema Corporate Governance aus der Sicht von Praktikern untersucht. Inhalt sind keine konkreten rechtspolitischen Forderungen. Ziel ist vielmehr, internationalen Investoren aufzuzeigen, dass auch in Deutschland bei börsen-notierten Unternehmen international übliche Corporate Governance-Standards zu finden sind und deren Verständnis für die deutschen Lösungen des Corporate Governance zu fördern. Daneben wird den interessierten deutschen Unternehmern eine Darstellung des derzeitigen Diskussionsstandes geboten.
Wie Dr. Ludolf von Wartenberg, Hauptgeschäftsführer des BDI, anlässlich eines Pressegesprächs zur Veröffentlichung der Studie anführte, gebe es für die unterschiedlichen Systeme kein 'besser' oder 'schlechter'. Im Zuge der Globalisierung sei zwar eine stetige Konvergenz der Rechtssysteme zu beobachten, eine völlige Angleichung sei aber nicht zu erwarten. "Bewährtes wird sich durchsetzen und vielleicht auch zum Vorbild für andere werden".
Die Studie kann im Internet unter www.pwcglobal.com/de abgerufen werden.
Zum Herausgeber: Die Gruppe PwC Deutsche Revision AG ist in Deutschland mit einem Umsatz von rund 2,4 Milliarden DM eines der marktführenden integrierten Dienstleistungsunternehmen im Bereich Prüfung und Beratung. Rund 10.000 Mitarbeiter arbeiten an über 40 Standorten in Deutschland für nationale und internationale Mandanten jeder Größe. Die breite Palette der Dienstleistungen umfasst die Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung, Corporate Finance- sowie Steuerberatung und die personalwirtschaftliche Beratung.
Weitere Informationen erhalten Sie bei: Dr. Jens Wolfram PwC Deutsche Revision AG New-York-Ring 13 D-22297 Hamburg Tel.: (0 40) 63 78 -18 01 Fax.: (0 40) 63 78 -18 00 jens.wolfram@de.pwcglobal.com
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