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PwC Deutschland

Fondsbranche setzt neuen Wohlverhaltenskodex zügig um

Frankfurt am Main (ots)

PwC-Umfrage unter Kapitalanlagegesellschaften zeigt: Große
   Mehrheit hat BVI-Wohlverhaltensregeln bereits umgesetzt / 
   Umsetzung erfolgt durch Anpassung bestehender Regelwerke
Nur drei Monate nach in Kraft treten der vom Bundesverband
Investment und Asset Management (BVI) verabschiedeten
Wohlverhaltensregeln halten bereits 77 Prozent der befragten
Kapitalanlagegesellschaften, die Wertpapierfonds anbieten, den
freiwilligen Verhaltenskodex der Fondsbranche nahezu vollständig ein.
Die übrigen Gesellschaften wollen die sukzessive Einführung der
Regeln bis zum Ende dieses Jahres abschließen. Mit der Umsetzung des
Verhaltenskodexes wollen die Kapitalanlagegesellschaften ihre
Verlässlichkeit und Integrität beweisen sowie ihre Transparenz
erhöhen und somit das Vertrauen der Anleger und der Öffentlichkeit in
die Fondsanlage stärken. Obwohl die Einhaltung des Kodexes freiwillig
ist, beabsichtigen einige Gesellschaften, die Umsetzung der
Wohlverhaltensregeln von einem Wirtschaftsprüfer beurteilen und
bescheinigen zu lassen.
Zu diesen Ergebnissen kommt die aktuelle PwC-Umfrage Die Umsetzung
der Wohlverhaltensregeln in der deutschen Investmentbranche - Eine
aktuelle Bestandsaufnahme. Dazu wurden im Januar und Februar 2003
Führungskräfte von 44 Kapitalanlagegesellschaften befragt, die
Wertpapier-Publikums- und Spezialfonds verwalten.
"Die von den Kapitalanlagegesellschaften einhellig geäußerte
Selbstverpflichtung zur schnellen Umsetzung des Kodexes zeigt, dass
sie es mit den im Oktober 2002 verabschiedeten Wohlverhaltensregeln
tatsächlich ernst meinen. Trotzdem war es für uns überraschend, wie
schnell die Gesellschaften in der Lage sind, die sich aus den
Verhaltensregeln ergebenden Anforderungen zu erfüllen", stellt Arno
Kempf, Partner bei PwC im Bereich Asset Management, fest.
Kodex gibt Verhaltensregeln für Interessenkonflikte vor
Basis für die neuen BVI-Wohlverhaltensregeln sind die gesetzlichen
Vorschriften des Paragraphen 10 Absatz 1 des Gesetzes über
Kapitalanlagegesellschaften. Dieser gibt vor, dass die Gesellschaft
ihre Sondervermögen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für
gemeinschaftliche Rechnung der Anteilinhaber zu verwalten und dabei
unabhängig von der Depotbank und im Interesse der Anteilinhaber zu
handeln hat. Der neue Verhaltenskodex soll hierauf aufbauend einen
Standard guten und verantwortungsvollen Umgangs mit dem Kapital und
den Rechten der Anleger formulieren sowie das Vertrauen der Anleger
und der Öffentlichkeit festigen und deren gestiegenem Bedarf an
Informationen gerecht werden. Der Kodex setzt sich aus sieben
Grundsätzen mit 47 erläuternden Verhaltensregeln für mögliche
Interessenkonflikte in der Fondsverwaltung zusammen.
Fondsbranche ist mit verabschiedetem Verhaltenskodex zufrieden
Von Branchenkennern werden die neuen Wohlverhaltensregeln zwar
grundsätzlich begrüßt, gleichwohl aber durchaus kritisch gesehen. So
werden etwa das Fehlen von Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen
den Kodex, die Nichtberücksichtigung von Transaktionskosten in der
Total Expense Ratio (TER) oder fehlende Mindeststandards beim
externen Vertrieb moniert. Die befragten Unternehmen sehen die
Wohlverhaltensregeln durchweg positiver. 86 Prozent der befragten
Gesellschaften sind damit zufrieden bis sehr zufrieden. Sie finden,
dass der verabschiedete Verhaltenskodex das Wohlverhalten der
Kapitalanlagegesellschaften und deren Mitarbeiter umfassend regelt.
"Negativ werten die Unternehmen allerdings, dass teilweise aufgrund
der nicht ausreichend konkreten Formulierungen Schwierigkeiten
bestehen, eindeutige organisatorische Vorgaben für die Gesellschaften
abzuleiten", erläutert Wulf Ley, Manager bei PwC im Bereich Asset
Management.
Mehrheit der Gesellschaften greift auf bestehende Regelwerke
   zurück
Hinsichtlich der Art und Weise der Kodex-Umsetzung ergibt sich
folgendes Bild: Fast alle deutschen Kapitalanlagegesellschaften (95
Prozent) haben bereits eine interne Bestandsaufnahme durchgeführt
oder planen diese in Kürze. 89 Prozent der befragten Gesellschaften
greifen dabei auf bereits bestehende interne Regelwerke zurück und
ergänzen diese um spezifische Verhaltensregeln. Die übrigen
Gesellschaften erstellen ein eigenständiges, schriftlich fixiertes
Regelwerk auf Grundlage der BVI-Wohlverhaltensregeln.
"Weite Teile des Kodexes beziehen sich auf bereits bestehende
gesetzliche oder aufsichtsrechtliche Anforderungen und waren schon in
der Vergangenheit von den Kapitalanlagegesellschaften zu erfüllen.
Wohl deshalb hält die Mehrheit der Befragten ihre Gesellschaft
bereits heute hinsichtlich der Einhaltung der Wohlverhaltensregeln
für gewappnet", erläutert Arno Kempf.
Die aktuelle Umfrage Die Umsetzung der Wohlverhaltensregeln in der
deutschen Investmentbranche - Eine aktuelle Bestandsaufnahme, können
Sie unter www.pwcglobal.com/de/publikationen kostenfrei im pdf-Format
herunterladen.
Für die Redaktion:
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Umsatzvolumen von 1,1 Milliarden Euro eine der führenden Prüfungs-
und Beratungsorganisationen. An 39 Standorten in Deutschland arbeiten
Mitarbeiter für nationale und internationale Mandanten jeder Größe.
Die Kerngeschäftsfelder von PwC umfassen die Wirtschaftsprüfung und
prüfungsnahe Dienstleistungen, die Steuerberatung sowie die Corporate
Finance-Beratung. Die Rechtsberatung wird durch die unabhängige
Gesellschaft PwC Veltins angeboten
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
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PricewaterhouseCoopers
Financial Services
Tel.: 069 / 9585 - 2367
Fax:  069 / 9585 - 4367
E-Mail:  arno.kempf@de.pwcglobal.com
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