Exposure Draft des IASB erlaubt sachgerechtere Abbildung von Risikomanagementstrategien
Frankfurt am Main (ots)
Banken und große Unternehmen können die Absicherung von Zinsänderungsrisiken durch Makro-Hedges zukünftig in ihren IFRS- Abschlüssen darstellen / Unternehmen, die in 2005 ihren Konzernabschluss erstmalig nach IFRS aufstellen, müssen voraussichtlich keine Vorjahreszahlen zu IAS 39 angeben
Im Rahmen der Überarbeitung des Standards IAS 39 (Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung) hat das International Accounting Standards Board (IASB) heute einen Entwurf zum Makro-Hedging von Finanzinstrumenten veröffentlicht. Beim Makro- Hedging lässt sich das Risiko ganzer Portfolios durch gegenläufige Positionen absichern, ohne dass dabei die einzelnen Geschäfte einander zuzuordnen sind. Beim nach derzeitigen IAS 39 zulässigen Mikro-Hedging steht das Verlustrisiko des Grundgeschäftes eindeutig dem potenziellen Gewinn aus dem Sicherungsgeschäft gegenüber. Der neue Entwurf ist das Ergebnis der intensiven Diskussionen von Bankenverbänden und IASB zu den Änderungsvorschlägen zum IAS 39 und befasst sich ausschließlich mit der Absicherung von Zinsänderungsrisiken auf Portfolioebene. Nach dem Exposure Draft zum Makro-Hedging lassen sich die Risikomanagement-Strategien von Banken und großen Unternehmen zukünftig in einem IFRS-Abschluss sachgerechter abbilden, was zu Erleichterungen in der praktischen Umsetzung der IFRS-Regeln und zu geringeren Schwankungen in der Ergebnisrechnung führen kann.
"PwC begrüßt diesen Entwurf, da er statt der bisherigen restriktiven Abbildung von Mikro-Hedges die Darstellung der Absicherung gegen Zinsänderungsrisiken durch Makro-Hedges in einem IFRS-Abschluss erlaubt und somit die in der Praxis üblichen Absicherungsstrategien berücksichtigt. Gleichzeitig bleiben die Grundsätze des IAS 39 - die erfolgswirksame Bewertung von Derivaten zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value) - bestehen, ohne dass dies zu einer Ergebnisauswirkung führen muss. Im Gegensatz zu den bisherigen Regelungen des IAS 39 lässt der neue Entwurf erstmalig die Bildung von Portfolios zu, die zinstragende finanzielle Vermögenswerte und Verpflichtungen umfassen", erläutert Georg Kütter, Mitglied des Vorstandes und Leiter des Bereiches Financial Services von PwC.
"Zudem werden zukünftig nicht die einzelnen Geschäfte dieses Portfolios betrachtet. Nach dem neuen Entwurf soll ein prozentualer Anteil von Vermögenswerten oder Verpflichtungen in Höhe der Nettozinsposition des jeweiligen Portfolios, die mit Derivaten gegen Zinsänderungsrisiken abgesichert wird, bestimmt werden", betont Burkhard Eckes, verantwortlicher Partner für den Bereich Accounting Financial Services bei PwC.
Die (zinsbedingte) Wertänderung dieser Nettoposition sowie der derivativen Sicherungsinstrumente ist in der Gewinn- und Verlustrechnung zwar zu erfassen. Allerdings können sich die Wertänderungen per Saldo kompensieren, so dass sich Ergebnisauswirkungen und somit auch hohe Volatilitäten in der Gewinn- und Verlustrechnung vermeiden lassen. Nun gilt es, die Auswirkungen dieses Entwurfs in der Praxis im Detail zu beurteilen. Dies gilt insbesondere für die Ausgestaltung des Effektivitätstests, der die Wirksamkeit der vom Unternehmen festgelegten Absicherung nachweist.
Die Anwendung des Exposure Draft ist freiwillig. Das langfristige Ziel des IASB wird weiterhin die Bilanzierung von allen Finanzinstrumenten zum Fair Value mit einer ergebniswirksamen Erfassung der Bewertungsänderungen sein.
Zu den übrigen ebenfalls sehr intensiv diskutierten Themenbereichen des IAS 39 (zum Beispiel Abgangsvorschriften, Zulässigkeit interner Geschäfte, Fair Value-Ermittlung, Wertminderung) sind jedoch keine weiteren Entwürfe des IASB vorgesehen. Der neue IAS 39 soll voraussichtlich im ersten Quartal 2004 verabschiedet und veröffentlicht werden.
Das IASB gibt interessierten Personen bis zum 14. November 2003 Gelegenheit, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen.
Ferner weist Burghard Eckes auf eine wichtige praktische Erleichterung hin: "In seiner Juli-Sitzung hat der IASB grundsätzlich zugestimmt, dass Unternehmen, die in 2005 ihren Konzernabschluss erstmalig nach IFRS aufstellen, keine Vorjahreszahlen zu IAS 39 angeben müssen. Zusätzliche Überleitungsrechnungen sind jedoch zum Tag der erstmaligen Anwendung (1. Januar 2005) durchzuführen und offenzulegen."
Weitere Informationen zum Stand der Überarbeitung von IAS 39 und auch IAS 32 können den IASB Updates der letzten Monate auf der Homepage des IASB (www.iasb.org.uk) entnommen werden.
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