Patientenrechte besser absichern
AOK-Tagung: Experten fordern gesetzliche Lösung
Bonn (ots)
Wichtige Patientenrechte bei der Behandlung wie das Recht auf Herausgabe der Krankenunterlagen und der Anspruch auf Aufklärung sollten im Behandlungsvertrag gesetzlich geregelt werden. Das forderten Experten auf einer AOK-Fachtagung zum Thema "Patientenrechte - Wunsch- oder Stiefkind" in Berlin. Angesichts der vom Sachverständigenrat geschätzten Zahl von jährlich bis zu 720.000 Patienten, die allein in Krankenhäusern vermeidbare Schäden erleiden, müsse der Patientenschutz in Deutschland verbessert werden.
Dr. Hans Jürgen Ahrens, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, betonte die Bedeutung der Patientenrechte: "In einem zunehmend wettbewerblich organisierten Gesundheitswesen ist es unverzichtbar, dass Patienten ihre Rechte und Pflichten kennen und gut über Nutzen und Risiken bestimmter Behandlungsverfahren aufgeklärt sind." Die AOK sehe sich als starker Anwalt für die Rechte der Patienten, so Ahrens. Mit der heutigen Veranstaltung käme der Stein zur Stärkung der Patientenrechte ins Rollen. "Wenn Kassen künftig planbare Krankenhausleistungen ausschreiben dürften, können wir uns gut vorstellen, nicht nur den Preis, sondern ein funktionsfähiges Risikomanagement als Kriterium mit heranzuziehen," sagte er. "Die Zukunft gehört den Häusern, die nicht nur Risikoquellen und Fehler erkennen, sondern wirksame Maßnahmen einleiten, um Risiken für Patienten zu minimieren."
Gemeinsam sprachen sich die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Helga Kühn-Mengel, Dr. Stefan Etgeton vom Bundesverband der Verbraucherzentralen und der AOK-Bundesverband dafür aus, die Patientenrechte im Behandlungsvertrag zu regeln. Kühn-Mengel: "Mein Ziel ist es, dass Patientinnen und Patienten ihre Rechte in einem Gesetz übersichtlich zusammengefasst ebenso einfach nachlesen können, wie Urlauber dies im Reisevertragsrecht tun können."
Ein Vorschlag, der auch durch ein Gutachten des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv) gestützt wird. Dr. Stefan Etgeton sprach sich dafür aus, "dass bei einem gutachterlich festgestellten Behandlungsfehler künftig nicht der Patient, sondern der Arzt nachweisen soll, dass sein Fehler nicht zu den Gesundheitsschäden geführt hat." Eine Forderung, die auch die AOK und der Medizinrechtler Dr. Roland Uphoff unterstützen. Für Patienten, so Uphoff, sei es eine hohe Hürde, einen Behandlungsfehler zu beweisen und nachzuweisen, dass der eingetretene Gesundheitsschaden durch genau diesen Fehler verursacht wird.
Aus Sicht des Direktors des Bremer Instituts für Gesundheits- und Medizinrecht, Prof. Dr. Dieter Hart, ist ein weiterreichendes Patientenrechtgesetz wünschenswert, um gesetzliche Defizite zu beheben und die Rechtssicherheit zu erhöhen. Hart sprach sich dafür aus, erneut eine Arbeitsgruppe einzurichten, um die wesentlichen Regelungsinhalte abzuklären. Im Gegensatz dazu sieht der Vizepräsident der Bundesärztekammer, Dr. Frank Ulrich Montgomery, für ein eigenes Patientenrechtsgesetz keine Notwendigkeit. "Patientenrechte sind längst verankert und werden mit jedem Behandlungsvertragsabschluss zwischen Patient und Arzt festgestellt," so Dr. Montgomery.
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