Vertragszwang mit Hausärzte-Gemeinschaften bewährt sich nicht - Flächendeckende Ausbreitung von Hausarzt-Wahltarifen wird behindert
Berlin (ots)
"Die neue gesetzliche Verpflichtung der Krankenkassen, bis Ende Juni 2009 mit privaten Hausärzte-Gemeinschaften Verträge für die speziellen Hausarzt-Programme abschließen zu müssen, erweist sich zunehmend als Hindernis für die bundesweit flächendeckende Verfügbarkeit solcher Wahltarife für Versicherte," dies erklärte Dr. Herbert Reichelt, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes.
Reichelt appellierte deshalb an die Bundesregierung, den Vertragszwang schnell wieder aus dem Sozialgesetzbuch zu streichen. "Hausärzteverträge gedeihen nicht unter Vertragszwang. Deshalb muss die Politik schnell die Reißleine ziehen, bevor der Schaden noch größer wird", sagte Reichelt. Der neue gesetzliche Vertragszwang verleite Hausärzte-Gemeinschaften zu Forderungen nach einer Verdoppelung der Hausarzt-Honorare. Über das bereits von der Politik verordnete Honorarplus von 2,8 Mrd. Euro für die niedergelassenen Ärzte hinaus würden damit Phantasiepreise gefordert und gleichzeitig Drohkulissen aufgebaut.
Bessere hausärztliche Leistungen könnten unter den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen daher von den Kassen derzeit nicht mehr zu akzeptablen Preisen vereinbart werden. Vielmehr werde gedroht, Patienten außerhalb der geforderten Verträge nur noch "im Notfall" zu behandeln oder schlicht abzuweisen.
"Die Hausärzte-Gemeinschaften werden damit vielerorts dem großen Vertrauensvorschuss nicht gerecht, den die Politik ihnen mit dem Vertragsmonopol gewährt hat", konstatierte Reichelt.
Die AOK hat bundesweit bereits rund drei Millionen Versicherte für die freiwillige Einschreibung in entsprechende hausärztliche Versorgungsprogramme gewonnen, die auch auf freiwilliger Basis zwischen den AOKs und Hausärzte-Gemeinschaften vereinbart wurden. Freiwillige Vertragsabschlüsse seien der richtige Weg zur besseren hausärztlichen Versorgung, betonte Reichelt. Ziel der AOK sei mehr Qualität und Service für ihre Versicherten, die nur dadurch vom Nutzen solcher Wahltarife überzeugt werden könnten. Die AOK wolle weiter durch freiwillig mit Hausärzten abgeschlossene Verträge ihren Versicherten z.B. flexible Abendsprechstunden anbieten können sowie kurze Wartezeiten und mehr ärztliche Zuwendung gerade für Patienten, die sich im Dschungel des Gesundheitswesens nicht ohne qualifizierte Hilfe zurechtfinden.
Nach der Gesetzeslage zum 01.01.2009 sind die Krankenkassen verpflichtet, mit Gemeinschaften von Allgemeinmedizinern Hausarztverträge abzuschließen. Weist eine Gemeinschaft 50 Prozent der Mandate im Bezirk einer Kassenärztlichen Vereinigung vor, kann sie den Vertragsschluss ab dem 1. Juli 2009 durch ein Schiedsverfahren erzwingen.
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