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AOK-Bundesverband

"Kontrollierte Einführung"

Köln/Bonn (ots)

Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen und Kassenärztliche
Bundesvereinigung einigen sich auf eine kontrollierte Einführung von
Reformen der ärztlichen Vergütungsregelungen nach Erprobung in
Modellregionen
Gemeinsame Presseerklärung
Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen
AOK-Bundesverband, Bonn
   Bundesverband der Betriebskrankenkassen, Essen
   Bundesverband der Innungskrankenkassen, Bergisch Gladbach
   See-Krankenkasse, Hamburg
   Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel
   Bundesknappschaft, Bochum
   Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V., Siegburg
   AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V., Siegburg
und
Kassenärztliche Bundesvereinigung, Köln
Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen (SPIK) und die
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben sich auf eine
kontrollierte Einführung von Reformen der vertragsärztlichen
Vergütung (EBM) nach Erprobung in Modellregionen geeinigt. Beide
Seiten seien sich darüber einig, dass der geltende EBM reformiert
werden müsse. Dabei gehe es um eine grundlegende Neustrukturierung
der  ärztlichen Leistungen, betonten Kassen und KBV. Übergeordnetes
Ziel sei es, die ambulante medizinische Versorgung der gesetzlich
Krankenversicherten weiterzuentwickeln. Der alte EBM habe nach
Auffassung der SPIK zu in ihrer medizinischen Notwendigkeit
umstrittenen Ausweitungen der ärztlichen Leistungsmengen geführt. Die
jetzt zu erprobende Weiterentwicklung des Vergütungssystem suche
daher jeden Anreiz zum Erbringen nicht wirksamer oder
unwirtschaftlicher Leistungen zu vermeiden. Kassen und KBV zeigten
sich zuversichtlich, dass man jetzt nach langen, kontroversen
Verhandlungen einen Kompromiss gefunden habe, der Verbesserungen für
Patienten und die niedergelassene Ärzte bringt. In der Modellphase
müsse sich zeigen, ob und wie sich diese Fortschritte ohne Gefährdung
des Grundsatzes der Beitragssatzstabilität und ohne Einschränkungen
der medizinisch notwendigen Versorgung in der gesetzlichen
Krankenversicherung realisieren lassen.
Nach der jetzt getroffenen Vereinbarung soll die Reform des EBM
insbesondere durch folgende Maßnahmen erreicht werden:
  • Zusammenfassen möglichst vieler vertragsärztlicher Einzelleistungen zu Komplexen und Pauschalen (zum Beispiel bei ambulanten Operationen)
  • konkrete Regeln für eine bessere Zusammenarbeit zwischen Haus- und Fachärzten
  • Zuordnen der Leistungen zur hausärztlichen oder fachärztlichen Versorgungsebene und innerhalb des fachärztlichen Bereichs zu den entsprechenden Fachgebieten
  • Ausführen hochspezialisierter Leistungen auf Überweisung
  • qualitätsorientierte Vergütung bei der Behandlung von Erkrankungen, für die es anerkannte Leitlinien gibt
  • Schaffung wirtschaftlicher Praxisstrukturen und Bewertung kostenintensiver Leistungen auf der Grundlage einer wirtschaftlichen Auslastung (zum Beispiel beim Einsatz von Computertomographen)
  • Beschreibung und Bewertung von operativen und stationsersetzenden Leistungen mit dem Ziel einheitlicher Qualitäts- und Vergütungskriterien für Krankenhäuser und Vertragsärzte.
Krankenkassen und KBV wollen die Auswirkungen der erreichten
Reformvereinbarungen auf die ärztlichen Vergütungsstrukturen und auf
die medizinische Versorgung zunächst in einer Modellphase in zwei
Kassenärztlichen Vereinigungen gemeinsam erproben. Dabei betonen die
Kassen, dass von den vereinbarten Reformen keine Risiken für die
Beitragssatzstabilität ausgehen dürfen.
Der gemeinsame Bewertungsausschuss von Kassen und Vertragsärzten
soll jetzt die inhaltliche Arbeit an der Vorbereitung der Modellphase
abschließen. Möglichst früh im Verlauf des nächsten Jahres (2.
Quartal 2001) soll dann der Testlauf über zwei Quartale im Bereich
einer westdeutschen und einer ostdeutschen Kassenärztlichen
Vereinigung beginnen. Nach der gemeinsamen Auswertung und
gegebenenfalls notwendigen Änderungen könnte die bundesweite
Erprobungsphase im Sommer 2002 starten. Kassen und KBV haben sich
zudem darauf verständigt, zur Beurteilung der Auswirkungen auf
Qualität und Wirtschaftlichkeit der medizinischen Versorgung externe
Gutachter hinzuzuziehen.
Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter
www.g-k-v.com.
Federführend für die Veröffentlichung:
AOK-Bundesverband, 
Kortrijker Str. 1,
53177 Bonn
Telefon: 0228/ 843 - 310,
Fax: 0228/ 843 322 u. 507

Original-Content von: AOK-Bundesverband, übermittelt durch news aktuell

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