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AOK-Bundesverband

Gesetzliche Krankenkassen geben der Gruppenprophylaxe neue Impulse -Weiterentwicklungskonzept Gruppenprophylaxe 2000 vorgelegt

Kassel (ots)

Gemeinsame Presseerklärung
   Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen
AOK-Bundesverband, Bonn
   Bundesverband der Betriebskrankenkassen, Essen
   Bundesverband der Innungskrankenkassen, Bergisch Gladbach
   See-Krankenkasse, Hamburg
   Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel
   Bundesknappschaft, Bochum
   Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V., Siegburg
   AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V., Siegburg
Gruppenprophylaxe ist die zahngesundheitliche Prophylaxe und
Vorsorge in Kindergärten, Schulen und anderen Einrichtungen. Hierfür
wenden die gesetzlichen Krankenkassen bundesweit jährlich bereits
etwa 61,5 Mio. Mark auf. Die Krankenkassen wurden durch das
GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 - in Kraft ab dem 1. Januar 2000 -
aufgefordert, die Gruppenprophylaxe auszubauen und aktiv auf deren
flächendeckende Umsetzung hinzuwirken. Weiterhin gab der Gesetzgeber
vor, Schulen und Behinderteneinrichtungen, in denen das
durchschnittliche Kariesrisiko der Schüler überproportional hoch ist,
intensivprophylaktisch zu betreuen. Zudem wurde die
Intensivprophylaxe auf die Altersgruppe der 12- bis 16-Jährigen
ausgeweitet. Aus diesem Grunde haben die Spitzenverbände der
Krankenkassen ein Konzept zur Weiterentwicklung der Gruppenprophylaxe
vorgelegt.
Die Spitzenverbände der Krankenkassen hatten bereits im Juli 1995
ein Durchführungskonzept zur Basis- und Intensivprophylaxe im Rahmen
der Gruppenprophylaxe vorgelegt. Nunmehr geben sie in einem
Weiterentwicklungskonzept Hinweise für den Ausbau. Nach ihrer
Auffassung bedarf es besonders intensiver Bemühungen, um durch
gruppenprophylaktische Maßnahmen messbar und nachweislich zur
weiteren Verbesserung der Mundgesundheit beizutragen. Daher sollten
insbesondere bei Kindern mit hohem Kariesrisiko nicht nur einige,
sondern alle im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen, wie
Reihenuntersuchung, Mundhygieneübungen, Zahnschmelzhärtung durch
Fluoride und Ernährungsberatung, eingesetzt werden. Außerdem ist es
erforderlich, die Kindergärten, Schulen und anderen Einrichtungen in
der erforderlichen Häufigkeit zu besuchen. Grundsätzlich sind dies
jährlich zwei Prophylaxe-Impulse. In der Intensivprophylaxe kommen
noch weitere Besuche hinzu. Vor allem mahnen die Spitzenverbände der
Krankenkassen verstärkte Fluoridanwendungen an, beispielsweise durch
Auftragen von Fluorid-Lack auf die Zähne. Dies ist
nachgewiesenermaßen die wirkungsvollste Methode der Kariesvorbeugung.
Die Spitzenverbände der Krankenkassen empfehlen den Eltern, zu dieser
gesundheitlich unbedenklichen Schutzmaßnahme jeweils ihr
Einverständnis zu geben.
Nach Auffassung der Krankenkassen-Spitzenverbände sollten die
Beteiligten der Gruppenprophylaxe auch stärker die
"Zucker-Saugerflaschenkaries" im Kleinkindalter bekämpfen. In diesem
Zusammenhang sollte insbesondere die nächtliche Saugerflaschengabe
vermieden werden.
In ihrem Weiterentwicklungskonzept geben die Spitzenverbände der
Krankenkassen Hinweise für intensivprophylaktische Maßnahmen in
Schulen und Behinderteneinrichtungen mit hohem Kariesrisiko der
Schüler und für besondere Präventionsinhalte bei 12- bis 16-Jährigen.
Sie schlagen vor, den Kindern und Jugendlichen gesundheitsbewusstes
Verhalten zu erleichtern. Das Stichwort ist Gesundheitsförderung.
Hierzu sollten die Mitarbeiter der Gruppenprophylaxe gemeinsam mit
allen Beteiligten das Umfeld der Kinder verändern und
gesundheitsförderlich gestalten. Neu im Weiterentwicklungskonzept
sind Vorschläge zur Ermittlung von Einrichtungen mit überproportional
hohem durchschnittlichen Kariesrisiko der Schüler sowie Methoden der
Risikoeinstufung. Die Spitzenverbände der Krankenkassen sehen eine
Herausforderung in den kommenden Jahren darin, Prophylaxeleistungen
im "aufsuchenden" Konzept dorthin zu bringen, wo sie besonders
benötigt werden: zu den stark von Karies betroffenen und gefährdeten
Gruppen. Dafür sind die erforderlichen Finanzmittel unabhängig von
den Ausgaben für den vertragszahnärztlichen Bereich zur Verfügung zu
stellen. Die vom Gesetzgeber ab dem Jahr 2000 darüber hinaus
vorgesehene Summe von 10 Mio. DM soll voll für die Intensivbetreuung
der neu hinzugekommenen Altersgruppe der 12- bis 16-Jährigen
aufgewendet werden.
Für einen umfassenden Ausbau der Gruppenprophylaxe entsprechend
der gesetzlichen Verpflichtung ist aber auch der Beitrag des
öffentlichen Gesundheitsdienstes erforderlich, betonen die
Spitzenverbände der Krankenkassen. Deshalb empfehlen sie den
Krankenkassen, Initiativen zum Ausbau des Jugendzahnärztlichen
Dienstes zu unterstützen und gegenläufigen Tendenzen
entgegenzuwirken.
Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter
www.g-k-v.com.
Federführend für die Veröffentlichung:
Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel
Ansprechpartner: 
Bernd Wiethardt
Telefon: (05 61) 93 59 - 1 06
Telefax: (05 61) 93 59 - 1 40

Original-Content von: AOK-Bundesverband, übermittelt durch news aktuell

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