Gesetzliche Krankenkassen geben der Gruppenprophylaxe neue Impulse -Weiterentwicklungskonzept Gruppenprophylaxe 2000 vorgelegt
Kassel (ots)
Gemeinsame Presseerklärung Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen
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Gruppenprophylaxe ist die zahngesundheitliche Prophylaxe und Vorsorge in Kindergärten, Schulen und anderen Einrichtungen. Hierfür wenden die gesetzlichen Krankenkassen bundesweit jährlich bereits etwa 61,5 Mio. Mark auf. Die Krankenkassen wurden durch das GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 - in Kraft ab dem 1. Januar 2000 - aufgefordert, die Gruppenprophylaxe auszubauen und aktiv auf deren flächendeckende Umsetzung hinzuwirken. Weiterhin gab der Gesetzgeber vor, Schulen und Behinderteneinrichtungen, in denen das durchschnittliche Kariesrisiko der Schüler überproportional hoch ist, intensivprophylaktisch zu betreuen. Zudem wurde die Intensivprophylaxe auf die Altersgruppe der 12- bis 16-Jährigen ausgeweitet. Aus diesem Grunde haben die Spitzenverbände der Krankenkassen ein Konzept zur Weiterentwicklung der Gruppenprophylaxe vorgelegt.
Die Spitzenverbände der Krankenkassen hatten bereits im Juli 1995 ein Durchführungskonzept zur Basis- und Intensivprophylaxe im Rahmen der Gruppenprophylaxe vorgelegt. Nunmehr geben sie in einem Weiterentwicklungskonzept Hinweise für den Ausbau. Nach ihrer Auffassung bedarf es besonders intensiver Bemühungen, um durch gruppenprophylaktische Maßnahmen messbar und nachweislich zur weiteren Verbesserung der Mundgesundheit beizutragen. Daher sollten insbesondere bei Kindern mit hohem Kariesrisiko nicht nur einige, sondern alle im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen, wie Reihenuntersuchung, Mundhygieneübungen, Zahnschmelzhärtung durch Fluoride und Ernährungsberatung, eingesetzt werden. Außerdem ist es erforderlich, die Kindergärten, Schulen und anderen Einrichtungen in der erforderlichen Häufigkeit zu besuchen. Grundsätzlich sind dies jährlich zwei Prophylaxe-Impulse. In der Intensivprophylaxe kommen noch weitere Besuche hinzu. Vor allem mahnen die Spitzenverbände der Krankenkassen verstärkte Fluoridanwendungen an, beispielsweise durch Auftragen von Fluorid-Lack auf die Zähne. Dies ist nachgewiesenermaßen die wirkungsvollste Methode der Kariesvorbeugung. Die Spitzenverbände der Krankenkassen empfehlen den Eltern, zu dieser gesundheitlich unbedenklichen Schutzmaßnahme jeweils ihr Einverständnis zu geben.
Nach Auffassung der Krankenkassen-Spitzenverbände sollten die Beteiligten der Gruppenprophylaxe auch stärker die "Zucker-Saugerflaschenkaries" im Kleinkindalter bekämpfen. In diesem Zusammenhang sollte insbesondere die nächtliche Saugerflaschengabe vermieden werden.
In ihrem Weiterentwicklungskonzept geben die Spitzenverbände der Krankenkassen Hinweise für intensivprophylaktische Maßnahmen in Schulen und Behinderteneinrichtungen mit hohem Kariesrisiko der Schüler und für besondere Präventionsinhalte bei 12- bis 16-Jährigen. Sie schlagen vor, den Kindern und Jugendlichen gesundheitsbewusstes Verhalten zu erleichtern. Das Stichwort ist Gesundheitsförderung. Hierzu sollten die Mitarbeiter der Gruppenprophylaxe gemeinsam mit allen Beteiligten das Umfeld der Kinder verändern und gesundheitsförderlich gestalten. Neu im Weiterentwicklungskonzept sind Vorschläge zur Ermittlung von Einrichtungen mit überproportional hohem durchschnittlichen Kariesrisiko der Schüler sowie Methoden der Risikoeinstufung. Die Spitzenverbände der Krankenkassen sehen eine Herausforderung in den kommenden Jahren darin, Prophylaxeleistungen im "aufsuchenden" Konzept dorthin zu bringen, wo sie besonders benötigt werden: zu den stark von Karies betroffenen und gefährdeten Gruppen. Dafür sind die erforderlichen Finanzmittel unabhängig von den Ausgaben für den vertragszahnärztlichen Bereich zur Verfügung zu stellen. Die vom Gesetzgeber ab dem Jahr 2000 darüber hinaus vorgesehene Summe von 10 Mio. DM soll voll für die Intensivbetreuung der neu hinzugekommenen Altersgruppe der 12- bis 16-Jährigen aufgewendet werden.
Für einen umfassenden Ausbau der Gruppenprophylaxe entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung ist aber auch der Beitrag des öffentlichen Gesundheitsdienstes erforderlich, betonen die Spitzenverbände der Krankenkassen. Deshalb empfehlen sie den Krankenkassen, Initiativen zum Ausbau des Jugendzahnärztlichen Dienstes zu unterstützen und gegenläufigen Tendenzen entgegenzuwirken.
Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter www.g-k-v.com.
Federführend für die Veröffentlichung: Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel Ansprechpartner: Bernd Wiethardt Telefon: (05 61) 93 59 - 1 06 Telefax: (05 61) 93 59 - 1 40
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