Gemeinsame Presseerklärung
Förderung von unabhängigen Einrichtungen zur Verbraucher- und Patientenberatung
291 Projekte bewerben sich um Fördermittel
Bonn (ots)
Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen
AOK-Bundesverband, Bonn Bundesverband der Betriebskrankenkassen, Essen Bundesverband der Innungskrankenkassen, Bergisch Gladbach See-Krankenkasse, Hamburg Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel Bundesknappschaft, Bochum Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V., Siegburg AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V., Siegburg
Im Rahmen der Ausschreibung der Spitzenverbände der Krankenkassen zur modellhaften Förderung von Einrichtungen der Verbraucher- und Patientenberatung sind mit Ende der Ausschreibung 291 Bewerbungen eingegangen. Über die Vergabe und die Höhe der jeweiligen Fördermittel entscheidet die gemeinsame Selbstverwaltung der GKV-Spitzenverbände auf Vorschlag einer Jury. Mitglieder der Jury sind Monika Knoche, Bündnis 90/Die Grünen, Ulf Fink, CDU, Prof. Rolf Rosenbrock, Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung und Prof. Jürgen Frhr. von Troschke, Abteilung für medizinische Soziologie Universität Freiburg.
Die Spitzenverbände gehen davon aus, dass im Februar 2001 über die Vergabe der Fördergelder entschieden werden kann. Beim Auswahlverfahren soll sichergestellt werden, dass die Fördermittel effektiv und qualitätsgesichert eingesetzt werden sowie pluralistischen Strukturen Rechnung getragen wird. Insgesamt beantragen die Bewerber Fördermittel in Höhe von rund 93 Mio. Mark jährlich für die auf drei Jahre festgelegte Förderungsphase bei einer Varianz zwischen 3.600 DM und 7,2 Mio. DM pro Jahr. Dem steht ein gesetzlich vorgeschriebenes Fördervolumen von 10 Mio. Mark pro Jahr gegenüber.
Entsprechend des mit der Gesundheitsreform 2000 neu eingeführten Paragraph 65 b SGB V konnten an der Ausschreibung Einrichtungen teilnehmen, die sich die gesundheitliche Information, Beratung und Aufklärung von Versicherten und Patienten zum Ziel gesetzt haben. Angesprochen waren alle Einrichtungen, Institutionen und Organisationen, die ihre Neutralität und Unabhängigkeit nachweisen und weitere von den Spitzenverbänden festgelegte Kriterien erfüllen. Unter anderem müssen die Bewerber sicherstellen, dass bei der Verbraucher- und Patientenberatung objektive und qualitativ gesicherte Informationen weitergegeben werden und die grundsätzliche Ausrichtung der Beratung nicht den Zielen der Gesetzlichen Krankenversicherung entgegen steht. Sie müssen eine ausreichende Erreichbarkeit für informationssuchende Verbraucher und Patienten gewährleisten und die gesetzlich vorgeschriebene wissenschaftliche Begleitung und Auswertung des Modellvorhabens unterstützen.
Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter www.g-k-v.com.
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