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AOK-Bundesverband

Gemeinsame Presseerklärung
Förderung von unabhängigen Einrichtungen zur Verbraucher- und Patientenberatung
291 Projekte bewerben sich um Fördermittel

Bonn (ots)

Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen
AOK-Bundesverband, Bonn
   Bundesverband der Betriebskrankenkassen, Essen
   Bundesverband der Innungskrankenkassen, Bergisch Gladbach
   See-Krankenkasse, Hamburg
   Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel
   Bundesknappschaft, Bochum
   Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V., Siegburg
   AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V., Siegburg
Im Rahmen der Ausschreibung der Spitzenverbände der Krankenkassen
zur modellhaften Förderung von Einrichtungen der Verbraucher- und
Patientenberatung sind mit Ende der Ausschreibung 291 Bewerbungen
eingegangen. Über die Vergabe und die Höhe der jeweiligen
Fördermittel entscheidet die gemeinsame Selbstverwaltung der
GKV-Spitzenverbände auf Vorschlag einer Jury. Mitglieder der Jury
sind Monika Knoche, Bündnis 90/Die Grünen, Ulf Fink, CDU, Prof. Rolf
Rosenbrock, Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung und Prof.
Jürgen Frhr. von Troschke, Abteilung für medizinische Soziologie
Universität Freiburg.
Die Spitzenverbände gehen davon aus, dass im Februar 2001 über die
Vergabe der Fördergelder entschieden werden kann. Beim
Auswahlverfahren soll sichergestellt werden, dass die Fördermittel
effektiv und qualitätsgesichert eingesetzt werden sowie
pluralistischen Strukturen Rechnung getragen wird. Insgesamt
beantragen die Bewerber Fördermittel in Höhe von rund 93 Mio. Mark
jährlich für die auf drei Jahre festgelegte Förderungsphase bei einer
Varianz zwischen 3.600 DM und 7,2 Mio. DM pro Jahr. Dem steht ein
gesetzlich vorgeschriebenes Fördervolumen von 10 Mio. Mark pro Jahr
gegenüber.
Entsprechend des mit der Gesundheitsreform 2000 neu eingeführten
Paragraph 65 b SGB V konnten an der Ausschreibung Einrichtungen
teilnehmen, die sich die gesundheitliche Information, Beratung und
Aufklärung von Versicherten und Patienten zum Ziel gesetzt haben.
Angesprochen waren alle Einrichtungen, Institutionen und
Organisationen, die ihre Neutralität und Unabhängigkeit nachweisen
und weitere von den Spitzenverbänden festgelegte Kriterien erfüllen.
Unter anderem müssen die Bewerber sicherstellen, dass bei der
Verbraucher- und Patientenberatung objektive und qualitativ
gesicherte Informationen weitergegeben werden und die grundsätzliche
Ausrichtung der Beratung nicht den Zielen der Gesetzlichen
Krankenversicherung entgegen steht. Sie müssen eine ausreichende
Erreichbarkeit für informationssuchende Verbraucher und Patienten
gewährleisten und die gesetzlich vorgeschriebene wissenschaftliche
Begleitung und Auswertung des Modellvorhabens unterstützen.
Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter
www.g-k-v.com.
Federführend für die Veröffentlichung:
AOK-Bundesverband
Kortrijker Straße 1, 53177 Bonn
Telefon: (02 28) 8 43 - 3 09 (Udo Barske, Presse) 
Fax: (02 28) 8 43 - 5 07 u. 3 22, e-mail:  Udo.Barske@bv.aok.de

Original-Content von: AOK-Bundesverband, übermittelt durch news aktuell

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