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AOK-Bundesverband

AOK: Elektronisches Rezept statt Pflichtpass

Bonn (ots)

Der AOK-Bundesverband hat heute Pläne der
Bundesregierung, einen elektronischen Arzneimittelpass als
Pflichtdokument einzuführen, als teuren Irrweg entschieden abgelehnt.
AOK-Vize Rolf Hoberg forderte stattdessen von der Bundesregierung die
Einführung des elektronischen Rezeptes. Das Konzept hierzu sei im
Juni 2001 von den Spitzenverbänden der Krankenkassen, der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der ABDA unter Beteiligung des
Bundesministeriums für Gesundheit verabschiedet worden.
(http//atg.gvg-koeln.de)
Dr. Rolf Hoberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des
AOK-Bundesverbandes erklärte: "Ein Arzneimittel-Pflichtpass ist eine
Sackgasse. Er führt weder zu mehr Arzneimittelsicherheit noch zu
einer qualitativ besseren Arzneimitteltherapie, sondern verursacht
nur milliardenschwere, nutzlose Mehrkosten für die Einführung der
Karte und die Ausstattung mit der entsprechenden Hard- und Software."
Auch die Datenschutz-Risiken sprächen gegen den Pflichtpass: Hoberg:
"Wer möchte schon seine Arzneistory neben der EC-Karte ständig im
Geldbeutel mit sich herumtragen?"
Der Pflichtpass dokumentiere, welche Medikamente die Apotheke an
die einzelnen Patienten abgibt. Damit könne der Patient weder
zuverlässig vor schlechten Arzneimitteln geschützt werden noch
schnell gewarnt werden, wenn gefährliche Wechselwirkungen und
Nebenwirkungen seiner Medikamente entdeckt werden.
Hoberg: "Optimalen Patientenschutz bringt eine schnelle,
elektronische Datenübermittlung zwischen Arzt, Apotheker und
Krankenkasse.
Die Papierrezepte sollten abgelöst werden durch elektronische
Rezepte.
Bei dem elektronischen Rezept wird die Arzneimittelverordnung des
Arztes direkt auf einem entsprechend datengeschützten
Gesundheitsserver hinterlegt. Der Patient autorisiert per Pin Nummer
den Apotheker seiner Wahl zur Einsicht in die auf der Datenbank
abgelegte Arzneimittelverordnung des Arztes. Auf diese Weise können
auch Verordnungen im Krankenhaus erfasst werden. Entstehe der
Verdacht, dass es bei einem Präparat in auffälliger Häufigkeit zu
unerwünschten Nebenwirkungen kommt, so könne mit einer entsprechenden
Datenaufbereitung der Verdacht umgehend geprüft werden und die Ärzte
der Patienten könnten sofort informiert werden. Mit dem Pflichtpass
sei dies nicht möglich.
Der Gesetzgeber sollte daher statt des Pflichtpasses das
elektronische Rezept einführen und dabei auch durch entsprechende
Datenschutz-Regelungen den Schutz personenbezogener Daten
sicherstellen. Dass dieser Weg besser funktioniere und man hier auf
bestehende Leistungen aufbauen könne, habe die AOK bewiesen.
Als einzige Krankenkasse könne die AOK bereits heute die ihr
anonymisiert vorliegenden Arzneimitteldaten ihrer Versicherten
mittels einer speziellen Software auf widersprüchliche Verordnungen
hin überprüfen. Sie habe diese Möglichkeit genutzt, um Ärzte zu
informieren, die das Arzneimittel Lipobay zusammen mit Genfibrozil
oder einem anderen, gefährliche Nebenwirkungen auslösenden
Arzneimittel verordnet hätten.
Reformen sind nach Ansicht der AOK auch bei der staatlichen
Aufsicht über den Arzneimittelsektor notwendig. Die Zulassung von
Medikamenten durch die zuständige Behörde müsse verschärft werden.
Künftig sollte auch berücksichtigt werden, dass Medikamente heute
häufig in früheren Krankheitsstadien vom Arzt verschrieben und von
den Patienten länger eingenommen werden. Außerdem werde derzeit zu
wenig beachtet, dass Kranke oft mehrere Medikamente parallel
einnehmen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
müsse personell, fachlich und finanziell deutlich gestärkt werden,
damit es eigene Studien zur Überprüfung der Herstellertests
durchführen oder in Auftrag geben könne.
Hoberg forderte weiter eine stärkere Kontrolle über die Präparate
nach der Einführung und während der Einnahme durch immer mehr
Patienten. Unter der Führung des Bundesinstitutes für Arzneimittel
und Medizinprodukte (BfArM) müsse ein Frühwarnsystem für den
Arzneimittelbereich aufgebaut werden.
Herausgeber:            Telefon (02 28) 8 43 - 3 10
AOK-Bundesverband       Telefax (02 28) 8 43 - 5 07
(Pressestelle)          e-mail:  presse@bv.aok.de
Kortrijker Straße 1     Internet: www.aok.de
53177 Bonn

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