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AOK-Bundesverband

Arzneiverordnungs-Report 2001: Rationale Verordnung und fortschrittliche Arzneimitteltherapie sind miteinander vereinbar

Bonn (ots)
Gemeinsame Presseerklärung
Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen:
AOK-Bundesverband, Bonn
   Bundesverband der Betriebskrankenkassen, Essen
   Bundesverband der Innungskrankenkassen, Bergisch Gladbach
   See-Krankenkasse, Hamburg
   Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel
   Bundesknappschaft, Bochum
   Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V., Siegburg
   AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V., Siegburg
Der Arzneiverordnungs-Report 2001 belegt die Auffassung der
Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen, dass bei einer
rationalen Verordnung von Arzneimitteln jährlich mehrere Milliarden
DM eingespart werden können und damit eine moderne Arzneitherapie
bezahlbar bleibt. Der Report macht zugleich deutlich, daß die aktuell
eingeleiteten Sparbemühungen im Bereich der Arzneimittelversorgung
dringend erforderlich sind, aber bei weitem noch nicht ausreichen.
Bei einem Umbau im Verordnungsgeschehen zugunsten einer rationalen
und ökonomischen Arzneimittelauswahl ist der Anspruch der
Versicherten auf eine qualitativ hochwertige und dem
wissenschaftlichen Erkenntnisstand entsprechende Therapie erfüllbar.
Im Jahr 2000 ist der Gesamtumsatz mit Fertigarzneimitteln in der
gesetzlichen Krankenversicherung um 2,8 % auf nunmehr 37,8 Mrd. DM
gestiegen und hat damit einen Rekordwert erreicht. Die Zunahme um
rund 1 Mrd. DM im Vergleich zum Vorjahr ist dabei insbesondere auf
die Verordnung teurerer Arzneimittel zurückzuführen. Zwar ist die
Anzahl der verschriebenen Präparate erneut um 4,3 % gesunken, jedoch
kostet die durchschnittliche Verordnung eines Arzneimittels mit 50,47
DM nun 7,4 % mehr als noch 1999. Auffällig ist zudem der Trend zu den
so genannten Spezialpräparaten, die im Jahr 2000 ein Umsatzplus von
691 Mio. DM (+ 14,4 %) verzeichnen konnten. Hingegen zeigt sich in
den weiteren Marktsegmenten, dass die Ärzte verstärkt preiswerte
Nachahmerprodukte (Generika) und weniger umstrittene Arzneimittel
verordnet haben. Auffällig bleiben zudem die starken regionalen
Unterschiede bei den Verordnungskosten. Das betrifft neben den
genannten Arzneimittelgruppen auch Neueinführungen ohne gesicherten
Zusatznutzen (sog. Me-Too-Präparate).
Die Spitzenverbände der Krankenkassen weisen in diesem
Zusammenhang darauf hin, dass die im Arzneiverordnungs-Report 2001
getroffenen Feststellungen teilweise bereits Eingang in die
regionalen Zielvereinbarungen zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen
und Krankenkassen zur Steuerung der Arzneimittelausgaben im Jahr 2001
gefunden haben. Insbesondere durch eine konsequente Umstellung auf
preiswerte Generikapräparate und den weit gehenden Verzicht auf so
genannte Me-Too-Präparate können Einsparpotentiale ohne Verlust der
Behandlungsqualität erreicht werden.
Jetzt sind alle Anstrengungen darauf auszurichten, die in den
Zielvereinbarungen formulierten Einsparpotenziale konsequent
umzusetzen, um so den rational nicht begründbaren starken
Kostenanstieg bei den Arzneimittelausgaben entgegenzutreten. Doch
machen die Spitzenverbände darauf aufmerksam, dass die
Zielvereinbarungen alleine eine rationale und wirtschaftliche
Versorgung nach der Abschaffung des Arzneimttelbudgets nicht
sicherstellen. Die Spitzenverbände fordern die Politik deshalb
nochmals auf, auf eine Abschaffung des Arzneimittelbudgets zu
verzichten.
Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter
www.g-k-v.com.
Federführend für die Veröffentlichung:
AOK-Bundesverband
Kortrijker Straße 1
53177 Bonn
Telefon: (02 28) 8 43 - 3 09 (Udo Barske, Presse) 
Fax: (02 28) 8 43 - 5 07 u. 3 22
e-mail:  Udo.Barske@bv.aok.de

Original-Content von: AOK-Bundesverband, übermittelt durch news aktuell

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