Arzneiverordnungs-Report 2001: Rationale Verordnung und fortschrittliche Arzneimitteltherapie sind miteinander vereinbar
Bonn (ots)
Gemeinsame Presseerklärung
Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen:
AOK-Bundesverband, Bonn Bundesverband der Betriebskrankenkassen, Essen Bundesverband der Innungskrankenkassen, Bergisch Gladbach See-Krankenkasse, Hamburg Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel Bundesknappschaft, Bochum Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V., Siegburg AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V., Siegburg
Der Arzneiverordnungs-Report 2001 belegt die Auffassung der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen, dass bei einer rationalen Verordnung von Arzneimitteln jährlich mehrere Milliarden DM eingespart werden können und damit eine moderne Arzneitherapie bezahlbar bleibt. Der Report macht zugleich deutlich, daß die aktuell eingeleiteten Sparbemühungen im Bereich der Arzneimittelversorgung dringend erforderlich sind, aber bei weitem noch nicht ausreichen. Bei einem Umbau im Verordnungsgeschehen zugunsten einer rationalen und ökonomischen Arzneimittelauswahl ist der Anspruch der Versicherten auf eine qualitativ hochwertige und dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand entsprechende Therapie erfüllbar.
Im Jahr 2000 ist der Gesamtumsatz mit Fertigarzneimitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung um 2,8 % auf nunmehr 37,8 Mrd. DM gestiegen und hat damit einen Rekordwert erreicht. Die Zunahme um rund 1 Mrd. DM im Vergleich zum Vorjahr ist dabei insbesondere auf die Verordnung teurerer Arzneimittel zurückzuführen. Zwar ist die Anzahl der verschriebenen Präparate erneut um 4,3 % gesunken, jedoch kostet die durchschnittliche Verordnung eines Arzneimittels mit 50,47 DM nun 7,4 % mehr als noch 1999. Auffällig ist zudem der Trend zu den so genannten Spezialpräparaten, die im Jahr 2000 ein Umsatzplus von 691 Mio. DM (+ 14,4 %) verzeichnen konnten. Hingegen zeigt sich in den weiteren Marktsegmenten, dass die Ärzte verstärkt preiswerte Nachahmerprodukte (Generika) und weniger umstrittene Arzneimittel verordnet haben. Auffällig bleiben zudem die starken regionalen Unterschiede bei den Verordnungskosten. Das betrifft neben den genannten Arzneimittelgruppen auch Neueinführungen ohne gesicherten Zusatznutzen (sog. Me-Too-Präparate).
Die Spitzenverbände der Krankenkassen weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die im Arzneiverordnungs-Report 2001 getroffenen Feststellungen teilweise bereits Eingang in die regionalen Zielvereinbarungen zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen zur Steuerung der Arzneimittelausgaben im Jahr 2001 gefunden haben. Insbesondere durch eine konsequente Umstellung auf preiswerte Generikapräparate und den weit gehenden Verzicht auf so genannte Me-Too-Präparate können Einsparpotentiale ohne Verlust der Behandlungsqualität erreicht werden.
Jetzt sind alle Anstrengungen darauf auszurichten, die in den Zielvereinbarungen formulierten Einsparpotenziale konsequent umzusetzen, um so den rational nicht begründbaren starken Kostenanstieg bei den Arzneimittelausgaben entgegenzutreten. Doch machen die Spitzenverbände darauf aufmerksam, dass die Zielvereinbarungen alleine eine rationale und wirtschaftliche Versorgung nach der Abschaffung des Arzneimttelbudgets nicht sicherstellen. Die Spitzenverbände fordern die Politik deshalb nochmals auf, auf eine Abschaffung des Arzneimittelbudgets zu verzichten.
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