Gemeinsame Presseerklärung der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen
Gesetzliche Krankenkassen weisen Kritik an Selbstverwaltung zurück
Vorrang für pragmatische Lösungen
Bonn (ots)
Gemeinsame Presseerklärung
Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen
AOK-Bundesverband, Bonn BKK Bundesverband, Essen Bundesverband der Innungskrankenkassen, Bergisch Gladbach See-Krankenkasse, Hamburg Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel Bundesknappschaft, Bochum Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V., Siegburg AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V., Siegburg
Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen weisen die Kritik von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) an der Selbstverwaltung von Krankenkassen und Ärzten zurück. Angesichts der Vielzahl der bereits getroffenen Regelungen und der in den letzten Tagen erzielten Fortschritte bei der Abstimmung mit dem BMGS über noch nötige Regelungen z. B. bei der Definition von schwerwiegend chronisch Kranken, sei es nicht zielführend, jetzt in eine Grundsatzdiskussion einzusteigen. Die Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen arbeite intensiv an der möglichst sozialen und gerechten Umsetzung dieser Reform, die gerade die Patienten nach dem Willen der Politik deutlich stärker mit Zuzahlungen belaste. Dadurch sollen die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung stabil bleiben und in der Folge sinken. Man dürfe jetzt nicht vor der Notwendigkeit zu schnellen, klaren Umsetzungsregelungen ausweichen in Grundsatzdiskussionen über die Selbstverwaltung. Der erst am 13.01.2003 konstituierte Gemeinsame Bundesausschuss tritt bereits am 22.01.2004 zu seiner 1. Arbeitssitzung zusammen, in der u. a. die Richtlinie zur Definition schwerwiegender chronischer Krankheiten i. S. d. § 62 SGB V beraten und beschlossen werden soll. Man sei mithin auf gutem Weg, schnelle praxistaugliche Lösungen zu finden.
Die Kassen erinnerten daran, dass ja der Gesetzgeber im Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) eine deutliche Erhöhung der Zuzahlungen, die Ausgrenzung von Leistungen (z. B. Fahrten zu ambulanten Behandlungen) und eine Verschärfung der Befreiungsregelungen beschlossen habe. Damit sollen die Beitragssätze gesenkt werden. Diese neuen Vorschriften müsse die Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen umsetzen. Dabei habe sie nur begrenzten Spielraum. Unmittelbar nach Verabschiedung des Gesetzes habe der nur bis 31.12.03 noch amtierende Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen bereits im Vorgriff auf die Arbeit des erst zum 01.01.04 zuständigen Gemeinsamen Bundesausschusses begonnen, die neuen Vorschriften in Richtlinien möglichst sozial und gerecht umzusetzen. Damit sollte für die Patientinnen und Patienten so früh wie möglich Klarheit über die neuen Regelungen geschaffen werden. Die Arbeitssitzungen des Bundesausschusses hätten unter Beteiligung des BMGS stattgefunden, das zu diesem Zeitpunkt die jetzt kritisierten Regelungen nicht moniert habe. Die Spitzenverbände wiesen außerdem darauf hin, dass man nicht gleichzeitig die Einsparmaßnahmen des Gesetzes durch großzügigere Regelungen sozial besser abfedern könne als vom Gesetz gewollt und gleichzeitig Spielraum für Beitragssatzsenkungen schaffen könne.
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