Gemeinsame Presseerklärung der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen
Kassen warnen vor Versuchen von Kieferorthopäden, Patienten zur Privatabrechnung zu verleiten
Bonn (ots)
Gemeinsame Presseerklärung
Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen
AOK-Bundesverband, Bonn BKK Bundesverband, Essen Bundesverband der Innungskrankenkassen, Bergisch Gladbach See-Krankenkasse, Hamburg Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel Bundesknappschaft, Bochum Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V., Siegburg AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V., Siegburg
Kassen warnen vor Versuchen von Kieferorthopäden, Patienten zur Privatabrechnung zu verleiten
Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen warnen gesetzlich Krankenversicherte, sich in die Kostenerstattung drängen zu lassen. Insbesondere Kieferorthopäden hätten dies in letzter Zeit immer häufiger versucht. Bei der Kostenerstattung rechneten sie dann zu den in der Regel höheren Sätzen der privatzahnärztlichen Gebührenordnung (GOZ) ab. Nach der neuen Gesetzeslage können Versicherte Kostenerstattung nicht ausschließlich für kieferorthopädische Leistungen wählen. Die Versicherten müssen sich mindestens für ein Jahr auf das Verfahren zur Kostenerstattung für alle ambulanten medizinischen Behandlungen festlegen. Sie müssen nach Wahl der Kostenerstattung Abschläge für den erhöhten Abrechnungsaufwand hinnehmen und mit erheblichen finanziellen Mehrbelastungen rechnen. Nicht nur die Kieferorthopäden können dann von diesen Versicherten eine Vergütung wie bei privat Krankenversicherten fordern, sondern alle anderen ambulant behandelnden Ärzte und Zahnärzte auch. Die Kassen weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich kein gesetzlich Krankenversicherter zur Privatabrechnung nötigen lassen muss. Die Versicherten haben Anspruch auf Behandlung und Abrechnung per Versichertenkarte.
Ein Vertragszahnarzt (Kassenarzt), der gesetzlich Krankenversicherte nur noch gegen Rechnung behandeln will, handelt eindeutig rechtswidrig.
Dieser Verstoß gegen die vertragszahnärztlichen Pflichten kann nicht nur zulassungs- und disziplinarrechtliche, sondern unter Umständen auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
In diesem Zusammenhang hat das bayerische Sozialministerium die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns aufgefordert, die betroffenen Vertragszahnärzte umgehend - gegebenenfalls unter Anwendung disziplinarrechtlicher Maßnahmen - zu einer ordnungsgemäßen Versorgung der Versicherten anzuweisen.
Die Krankenkassen raten ihren Versicherten dringend, keinesfalls eine Erklärung zu unterschreiben, in der sie zustimmen, Leistungen direkt zu bezahlen und die Rechnung dann bei ihrer Krankenkasse einreichen zu wollen. Sollte ein Arzt die Patienten dazu nötigen, sollen die Versicherten sich das Angebot des Kieferorthopäden in schriftlicher Form bestätigen lassen und sich sofort an ihre Krankenkasse wenden.
Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter www.g-k-v.com.
Federführend für die Veröffentlichung: AOK-Bundesverband Kortrijker Straße 1 53177 Bonn
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