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AOK-Bundesverband

Zahnersatz-Versicherung
Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen weisen Kritik von CDU-Generalsekretär Meyer zurück

Bonn (ots)

Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen
AOK-Bundesverband, Bonn 
   Bundesverband der Betriebskrankenkassen, Essen 
   Bundesverband der Innungskrankenkassen, Bergisch Gladbach 
   See-Krankenkasse, Hamburg 
   Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel 
   Bundesknappschaft, Bochum 
   Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V., Siegburg 
   AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V., Siegburg
Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben heute die Kritik von
CDU-Generalsekretär Laurenz Meyer an den von den gesetzlichen
Krankenkassen genannten Kostenschätzungen zur neuen
Zahnersatz-Versicherung zurückgewiesen. Offenbar habe der
CDU-Generalsekretär nicht den Unterschied zwischen Leistungsausgaben
pro Versicherter und Leistungsausgaben pro Mitglied beachtet.
Die von den gesetzlichen Krankenkassen vor der Verabschiedung des
GMG z. B. am 03.07.2003 gegenüber dem Ausschuß für Gesundheit und
Soziale Sicherheit des Deutschen Bundestages genannten Zahlen und
Daten seien nach wie vor sachlich richtig. Damals hatten die Kassen
keine voraussichtlichen Prämien für 2005 genannt, sondern
dargestellt, welche Leistungsausgaben für Zahnersatz bei den Kassen
tatsächlich anfallen. Auf der Basis der Leistungsausgaben für
Zahnersatz im Jahre 2001 in Höhe von 3.663.584.570,87 EUR bei
50.993.997 Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen und insgesamt
70.994.539 Versicherten hatten die Kassen zutreffend die Ausgaben pro
Versicherter in 2001 von 4,30 EUR und pro Mitglied von 5,99 EUR
genannt (jeweils ohne Verwaltungskosten). Nach den jetzt vorliegenden
Daten betrugen die Leistungsausgaben für Zahnersatz im Jahre 2003 pro
Mitglied 6,22 EUR (ohne Verwaltungskosten).
Die Kassen wiesen darauf hin, dass ein Vergleich von Ausgaben der
Kassen und den pro Kopf-Tarifen privater Krankenkassen immer auf der
Basis von Ausgaben pro Versicherter erfolgen müsse, da es in der
privaten Krankenversicherung keine kostenfreie Mitversicherung von
Familienangehörigen gebe. Daher seien die von den Kassen 2003
genannten Ausgaben vollkommen zutreffend gewesen. Die neue
gesetzliche Zahnersatzversicherung werde einen Beitrag pro Mitglied
erheben. Familienangehörige seien kostenfrei mitversichert.
Die Kassen betonten, dass derzeit der Beitrag für die neue
Zahnersatzversicherung der gesetzlichen Krankenkassen noch nicht
berechnet werden könne. Dazu müssten erst noch die nötigen Kosten auf
der Basis der Finanzergebnisse des ersten Halbjahres 2004 - die im
August vorliegen - durch die Spitzenverbände der Kassen kalkuliert
werden. Nach dem Gesetz soll dies zum 1. Oktober 2004 erfolgen. Erst
am 14. Juli 2004 werde der Gemeinsame Bundesausschuss die
befundorientierten Festzuschüsse beschließen.
Vor allem aber müsse der Gesetzgeber noch eine Klärung
herbeiführen, wie die Beiträge der Arbeitslosen und Rentner
eingezogen werden, weil ein ansonsten notwendiger Beitragseinzug
durch die Krankenkassen und die zu erwartenden Beitragsausfälle in
diesem Bereich die Beitragshöhe erheblich verändern werden.
Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter
www.g-k-v.com.
Federführend für die Veröffentlichung:
   AOK-Bundesverband
   Kortrijker Straße 1, 53177 Bonn 
   Tel. 02 28 - 843 309 (Udo Barske)  
   Fax: 02 28 - 843 507, 
   e-mail:  Udo.barske@bv.aok.de

Pressekontakt:

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Kortrijker Str. 1
53177 Bonn
Tel. 02 28 - 843 310
Fax. 02 28 - 843 507
E-Mail: Presse@bv.aok.de

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