Zahnersatz-Versicherung
Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen weisen Kritik von CDU-Generalsekretär Meyer zurück
Bonn (ots)
Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen
AOK-Bundesverband, Bonn Bundesverband der Betriebskrankenkassen, Essen Bundesverband der Innungskrankenkassen, Bergisch Gladbach See-Krankenkasse, Hamburg Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel Bundesknappschaft, Bochum Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V., Siegburg AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V., Siegburg
Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben heute die Kritik von CDU-Generalsekretär Laurenz Meyer an den von den gesetzlichen Krankenkassen genannten Kostenschätzungen zur neuen Zahnersatz-Versicherung zurückgewiesen. Offenbar habe der CDU-Generalsekretär nicht den Unterschied zwischen Leistungsausgaben pro Versicherter und Leistungsausgaben pro Mitglied beachtet.
Die von den gesetzlichen Krankenkassen vor der Verabschiedung des GMG z. B. am 03.07.2003 gegenüber dem Ausschuß für Gesundheit und Soziale Sicherheit des Deutschen Bundestages genannten Zahlen und Daten seien nach wie vor sachlich richtig. Damals hatten die Kassen keine voraussichtlichen Prämien für 2005 genannt, sondern dargestellt, welche Leistungsausgaben für Zahnersatz bei den Kassen tatsächlich anfallen. Auf der Basis der Leistungsausgaben für Zahnersatz im Jahre 2001 in Höhe von 3.663.584.570,87 EUR bei 50.993.997 Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen und insgesamt 70.994.539 Versicherten hatten die Kassen zutreffend die Ausgaben pro Versicherter in 2001 von 4,30 EUR und pro Mitglied von 5,99 EUR genannt (jeweils ohne Verwaltungskosten). Nach den jetzt vorliegenden Daten betrugen die Leistungsausgaben für Zahnersatz im Jahre 2003 pro Mitglied 6,22 EUR (ohne Verwaltungskosten).
Die Kassen wiesen darauf hin, dass ein Vergleich von Ausgaben der Kassen und den pro Kopf-Tarifen privater Krankenkassen immer auf der Basis von Ausgaben pro Versicherter erfolgen müsse, da es in der privaten Krankenversicherung keine kostenfreie Mitversicherung von Familienangehörigen gebe. Daher seien die von den Kassen 2003 genannten Ausgaben vollkommen zutreffend gewesen. Die neue gesetzliche Zahnersatzversicherung werde einen Beitrag pro Mitglied erheben. Familienangehörige seien kostenfrei mitversichert.
Die Kassen betonten, dass derzeit der Beitrag für die neue Zahnersatzversicherung der gesetzlichen Krankenkassen noch nicht berechnet werden könne. Dazu müssten erst noch die nötigen Kosten auf der Basis der Finanzergebnisse des ersten Halbjahres 2004 - die im August vorliegen - durch die Spitzenverbände der Kassen kalkuliert werden. Nach dem Gesetz soll dies zum 1. Oktober 2004 erfolgen. Erst am 14. Juli 2004 werde der Gemeinsame Bundesausschuss die befundorientierten Festzuschüsse beschließen.
Vor allem aber müsse der Gesetzgeber noch eine Klärung herbeiführen, wie die Beiträge der Arbeitslosen und Rentner eingezogen werden, weil ein ansonsten notwendiger Beitragseinzug durch die Krankenkassen und die zu erwartenden Beitragsausfälle in diesem Bereich die Beitragshöhe erheblich verändern werden.
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