Kassenmitglieder dürfen nicht zusätzlich belastet werden
Position der Versichertenvertreter im Verwaltungsrat des AOK-Bundesverbandes
Bonn (ots)
Fritz Schösser, alternierender Verwaltungsratsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes (Versichertenseite) erklärte zu den Forderungen der Arbeitgebervertreter in der Selbstverwaltung des AOK-Bundesverbandes:
"Die Kassenmitglieder dürfen nicht zusätzlich belastet werden. Das Einfrieren des Arbeitgeberbeitrages und die Einführung der Gesundheitsprämie sind weder eine Reform noch eine Lösung für die Finanzprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Forderung nach Einführung der Gesundheitsprämie ist doch durch das Ergebnis der Bundestagswahl politisch außerdem völlig überholt. Darüber lohnt sich keine Diskussion mehr.
Und die Forderung, den Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung einzufrieren, bzw. festzuschreiben, bringt keinen Euro Mehreinnahmen für die Kassen, sondern programmiert nur 100 % stärkere Belastungen der Kassenmitglieder, wenn die Beitragssätze künftig weiter steigen.
Daher ist dies nicht der richtige Weg zur Stabilisierung der Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung.
Offenbar will die Arbeitgeberseite in der Selbstverwaltung nicht die Kostenentwicklung für alle Beitragszahler bremsen, sondern nur für die Arbeitgeber. Das sind illusionäre Politikziele, für die es in der paritätischen Selbstverwaltung der AOK nie eine Mehrheit geben wird.
Durch den Sonderbeitrag von 0,9 Beitragssatzpunkten seit 1. Juli 2005 leisten die Kassenmitglieder außerdem schon heute einen erheblichen Beitrag. Die Arbeitgeber haben bis heute nicht bewiesen, dass dies wie versprochen zu mehr Beschäftigung führt."
Pressekontakt:
AOK-Bundesverband, Kortrijker Straße 1, 53177 Bonn, Tel. 0228 -
843309, Fax 0228 - 843 507, Ansprechpartner Udo Barske, E-Mail:
udo.barske@bv.aok.de
Original-Content von: AOK-Bundesverband, übermittelt durch news aktuell