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Eckert & Ziegler Strahlen und Medizintechnik AG

Positive Stellungnahme der Selbstverwaltungsgremien zur Feindiagnose mit Radiopharmazeutika - Eckert & Ziegler Tochter profitiert

Berlin (ots)

Das zentrale Selbstverwaltungsgremium
der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser für die Einführung neuer
medizinischer Behandlungsmethoden in Deutschland, der Gemeinsame
Bundesausschuss, hat sich erstmals positiv zur sogenannten
Positronenemissionstomographie (PET) geäußert. Mit diesem
bildgebenden Verfahren, bei dem Spuren von schwach radioaktivem
Traubenzucker als eine Art Kontrastmittel eingesetzt werden, können
Krankheiten wie Krebs und Alzheimer wesentlich früher, umfassender
und genauer als mit herkömmlichen Mitteln erkannt werden. Die
Effektivität der Behandlung, lässt sich dadurch wesentlich steigern.
Von der Verbreitung des Verfahrens profitiert auch Eckert & Ziegler,
ein Spezialist für isotopentechnische Anwendungen in der Medizin
(ISIN DE 0005659700): über ihre Wiesbadener Tochtergesellschaft FCD
ist sie deutscher Marktführer für Präparate zur PET-Untersuchung.
In anderen Industrieländern ist die Positronenemissionstomographie
insbesondere für die Krebstherapie seit Jahren fest etabliert, um
versteckte Streukrebsherde aufzufinden oder Wiederkehr von Rezidiven
auszuschließen. Pro Jahr werden dabei zum Beispiel in den Vereinigten
Staaten rund eine Million Untersuchungen durchgeführt und um die 200
Mio. USD an radioaktiven Kontrastmitteln umgesetzt. In Deutschland
besteht dagegen noch ein erheblicher Nachholbedarf hinsichtlich der
Anerkennung der Methode und der Aufnahme in die Abrechnungskataloge
der gesetzlichen Krankenkassen. Mit der Feststellung des Gemeinsamen
Bundesausschusses, dass die Methode auch nach den Kriterien des
Sozialgesetzbuches "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" sei,
wird mittelfristig nun auch hier mit einer breiteren Anwendung des
Verfahrens gerechnet.
Der für Außenstehende verklausuliert klingende Beschluss des
Gemeinsamen Bundesausschusses
(http://www.g-ba.de/cms/upload/pdf/abs7/beschluesse/2005-12-20-khb-PE
T-NSCLC_WZ.pdf), dass PET eine Leistung der gesetzlichen
Krankenkassen "bleibe", hängt mit dem sogenannten "Verbotsvorbehalt"
für Krankenhäuser zusammen, welches alle Behandlungsinnovationen
erlaubt, die nicht explizit verboten worden sind. Da zahlreiche
Krankenhäuser und vor allem Universitätskliniken bereits seit Jahren
PET-Geräte betreiben, ohne dass zu dem Verfahren schon eine
Stellungnahme der entsprechenden Gremien vorgelegen hätte, bedeutet
das Votum des Gemeinsamen Bundesausschuss eine Bestätigung dieser
Praxis, und einen weiteren Schritt zur Anerkennung dieses bewährten
Verfahrens auch für den ambulanten Bereich.
Ihr Ansprechpartner bei Rückfragen:
Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG
Karolin Riehle, Öffentlichkeitsarbeit,
Robert-Rössle-Str. 10, 
D-13125 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 / 94 10 84-138, Fax -112, 
e-mail:  karolin.riehle@ezag.de, www.ezag.de

Original-Content von: Eckert & Ziegler Strahlen und Medizintechnik AG, übermittelt durch news aktuell

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