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VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger

Zeitschriftenverleger gegen Änderungen im Urhebervertragsrecht

Berlin (ots)

Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ)
hat heute in Berlin vor einer Änderung des Urhebervertragsrechts
gewarnt. Dem Bundesjustizministerium liegen seit Ende Mai
entsprechende Vorschläge von fünf Experten vor. Offenbar beabsichtigt
Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin, die Ideen der Verfasser in
einem Referentenentwurf zur Änderung des Urheberrechts aufzugreifen.
Die Autoren des Gesetzesentwurfs, vier Professoren und ein
Richter, streben nach eigenem Bekunden eine Stärkung der
vertraglichen Stellung von Urhebern an. Zu diesem Zweck möchten sie
für urheberrechtliche Verträge die Vertragsfreiheit einschränken.
Verbände von Urhebern sollen zukünftig in der Lage sein, mit Hilfe
sogenannter "Gesamtverträge" ihren jeweiligen Vertragspartnern
Mindestbedingungen für ihre Arbeit aufzuzwingen. Zudem schlagen die
Experten eine Stärkung der Verwertungsgesellschaften vor. Diese
sollen zusätzliche Rechte erhalten.
In einer gemeinsam mit dem Bundesverband Deutscher
Zeitungsverleger (BDZV) abgegebenen und heute im Internet (www.vdz.de
- dort unter VDZ aktuell/ Recht) verbreiteten Stellungnahme
kritisiert der VDZ den Vorschlag der Experten und lehnt ihn als
insgesamt untauglich ab. Zur Begründung ihrer Forderungen hätten die
Professoren auf völlig veraltete Studien von 1975 und 1986
zurückgegriffen. Die Experten versuchten, die Marktwirtschaft im
Urheberrecht zu beseitigen. Ihre Vorschläge, so die Verlegerverbände,
trieben Urheber in noch stärkere Abhängigkeit von den mächtigen
Verwertungsgesellschaften. Letztere seien nichts anderes als
staatlich erlaubte Monopole. Das Konzept der "Gesamtverträge"
verstoße zudem gegen die verfassungsrechtlich garantierte
Tarifautonomie. Schließlich sei das Konzept mit geltendem
Kartellrecht kaum vereinbar.
"Wir fordern, dass zunächst umfassend die tatsächlichen heutigen
Verhältnisse in der Medienwirtschaft analysiert werden, so wie es die
Europäische Union beabsichtigt", erklärt VDZ-Fachbereichsleiter
Dr. Arthur Waldenberger. "erst wenn alle Fakten auf dem Tisch
liegen, kann man über Gesetztesänderungen nachdenken."
VDZ und BDZV warnen davor, für urheberrechtliche Verträge im
nationalen Alleingang neue Regeln vorzusehen. Da die Medienwirtschaft
grenzüberschreitend arbeite und dem internationalen Wettbewerb
ausgesetzt sei, seien auf Deutschland beschränkte Gesetze
kontraproduktiv und würden für einheimische Verlage zum
Standortrisiko werden.

Pressekontakt:

Veronika Nickel
Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V.
Haus der Presse
Markgrafenstr. 15
10969 Berlin
Tel/ Fax: (030) 72 62 98 - 160/ -112,
e-Mail: v.nickel@vdz.de
Internet: www.vdz.de

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