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VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger

Abschaffung des reduzierten Steuersatzes für Kombinationen aus Zeitschrift und CD-ROM führt zu fatalen Folgen im Bildungsbereich

Berlin (ots)

Bisher gilt für eine Zeitschrift oder ein Buch auch
dann der reduzierte Mehrwertsteuersatz, wenn ergänzend eine CD oder
eine andere Zugabe beigefügt wird. Das geplante
Steuervergünstigungsabbaugesetz will diese Regel abschaffen und
solche Kombinationen mit dem vollen Steuersatz belegen.
Dies ist eine Steuererhöhung um 9 Prozent. Sie verteuert
Zeitschriften und Bücher für den Verbraucher und führt zu
unzumutbaren Schwierigkeiten bei ihrem Vertrieb über das Grosso und
den Einzelhandel, erklärte Wolfgang Fürstner, Geschäftsführer des
Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger heute in Berlin. Gerade in
den pädagogisch wichtigen Bereichen wie Schulbüchern, Kinder- und
Jugendzeitschriften würden CD´s und Spielsachen zur Förderung des
Nachwuchses beigegeben. Die finanziellen Spielräume bei diesen
Zielgruppen seien besonders begrenzt. Mit einer Verteuerung
pädagogisch wichtiger Medien würden sich die bekannten
Bildungsdefizite der jungen Menschen in Deutschland noch
verschärfen. Dies beweise auch die aktuelle Rechtsprechung. Sie hatte
ein Notenbuch mit CD und eine sogenannte Multimedia-Box für
autodidaktische Sprachlehrkurse, bestehend aus einem Lehrbuch und
einer CD, dem reduzierten Steuersatz unterworfen.
Fürstner wies darauf hin, dass der Gesetzgeber im jüngst
verabschiedeten Preisbindungsgesetz ausdrücklich erlaube,
kombinierte Produkte im Preis zu binden. Die jetzt vorgesehenen
Steuerregelung stehe hierzu im Widerspruch.
Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger bittet die Regierung
nachdrücklich, den kulturpolitisch gewollten reduzierten
Mehrwertsteuersatz für Zeitungen, Zeitschriften und Bücher nicht
auszuhöhlen.

Pressekontakt:

Veronika Nickel,
Verband Deutscher Zeitschriftenverleger
T/F: (030) 726298-160/-161
e-Mail: v.nickel@vdz.de; www.vdz.de

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