Hoppe gegen "Verrechtlichung des Sterbens"
Berlin (ots)
Der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, hat erneut an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages appelliert, von einem detaillierten Patientenverfügungsgesetz abzusehen. "Mit einer Verrechtlichung des Sterbens ist niemandem gedient. Der Gesetzgeber sollte sich deshalb darauf beschränken, eventuell notwendige verfahrensrechtliche Fragen wie die Einschaltung des Vormundschaftsgerichts oder die Notwendigkeit der Schriftform einer Patientenverfügung klarzustellen", sagte Hoppe vor der morgigen Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zur gesetzlichen Regelung von Patientenverfügungen. Von den derzeit im Parlament diskutierten Entwürfen komme daher der Vorschlag der Unionsabgeordneten Zöller und Faust den Vorstellungen der Ärzteschaft am nächsten, betonte Hoppe.
Der in einer Patientenverfügung geäußerte Wille sei schon heute verbindlich, soweit nicht rechtlich Verbotenes, z.B. aktive Sterbehilfe, verlangt werde. "Um Zweifeln an der Bindungswirkung zu begegnen, empfehlen wir Patienten, vor Abfassung einer Patientenverfügung das Gespräch mit einem Arzt des Vertrauens zu suchen. Der Arzt kann über medizinisch mögliche und indizierte Behandlungsmaßnahmen informieren, auf die mit Prognosen verbundenen Unsicherheiten aufmerksam machen und allgemein über Erfahrungen mit Patienten berichten, die sich in vergleichbaren Situationen befunden haben. Wir raten auch dazu, eine Vertrauensperson zu benennen, mit der die Patientenverfügung und der darin erklärte Wille besprochen wurden. Besondere Bedeutung ist hier der Vorsorgevollmacht beizumessen, mit der ein Patient eine Person des Vertrauens zum Bevollmächtigten in Gesundheitsangelegenheiten erklärt. Damit hat der Arzt einen Ansprechpartner, der den Willen des Verfügenden zu vertreten hat und der bei der Ermittlung des mutmaßlichen Willens mitwirkt", sagte Hoppe.
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