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Bundesärztekammer

Hoppe gegen "Verrechtlichung des Sterbens"

Berlin (ots)

Der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr.
Jörg-Dietrich Hoppe, hat erneut an die Abgeordneten des Deutschen 
Bundestages appelliert, von einem detaillierten 
Patientenverfügungsgesetz abzusehen. "Mit einer Verrechtlichung des 
Sterbens ist niemandem gedient. Der Gesetzgeber sollte sich deshalb 
darauf beschränken, eventuell notwendige verfahrensrechtliche Fragen 
wie die Einschaltung des Vormundschaftsgerichts oder die 
Notwendigkeit der Schriftform einer Patientenverfügung 
klarzustellen", sagte Hoppe vor der morgigen Anhörung des 
Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zur gesetzlichen Regelung
von Patientenverfügungen. Von den derzeit im Parlament diskutierten 
Entwürfen komme daher der Vorschlag der Unionsabgeordneten Zöller und
Faust den Vorstellungen der Ärzteschaft am nächsten, betonte Hoppe.
Der in einer Patientenverfügung geäußerte Wille sei schon heute 
verbindlich, soweit nicht rechtlich Verbotenes, z.B. aktive 
Sterbehilfe, verlangt werde. "Um Zweifeln an der Bindungswirkung zu 
begegnen, empfehlen wir Patienten, vor Abfassung einer 
Patientenverfügung das Gespräch mit einem Arzt des Vertrauens zu 
suchen. Der Arzt kann über medizinisch mögliche und indizierte 
Behandlungsmaßnahmen informieren, auf die mit Prognosen verbundenen 
Unsicherheiten aufmerksam machen und allgemein über Erfahrungen mit 
Patienten berichten, die sich in vergleichbaren Situationen befunden 
haben. Wir raten auch dazu, eine Vertrauensperson zu benennen, mit 
der die Patientenverfügung und der darin erklärte Wille besprochen 
wurden. Besondere Bedeutung ist hier der Vorsorgevollmacht 
beizumessen, mit der ein Patient eine Person des Vertrauens zum 
Bevollmächtigten in Gesundheitsangelegenheiten erklärt. Damit hat der
Arzt einen Ansprechpartner, der den Willen des Verfügenden zu 
vertreten hat und der bei der Ermittlung des mutmaßlichen Willens 
mitwirkt", sagte Hoppe.

Pressekontakt:

Pressestelle der deutschen Ärzteschaft, Tel.: 030/400456-700

Original-Content von: Bundesärztekammer, übermittelt durch news aktuell

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