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"Ärzte sind Heiler und Helfer und keine Mechaniker des Todes" - Montgomery zu Forderungen des Medizinrechtlers Taupitz nach Zulassung des ärztlich assistierten Suizids

Berlin (ots)

"Assistierter Suizid widerspricht dem ärztlichen
Ethos. Kranke Menschen haben einen Anspruch darauf, dass Ärzte ihnen 
in ihrer Not beistehen und ihr Leiden lindern. Assistierter Suizid 
aber ist keine ärztliche Aufgabe und darf es auch nicht werden. Wir 
wollen nicht, dass Ärzte sich an der Tötung von Menschen beteiligen -
auch nicht als Gehilfen", kritisierte Dr. Frank-Ulrich Montgomery, 
Vizepräsident der Bundesärztekammer, Forderungen des Medizinrechtlers
Prof. Dr. Jochen Taupitz, das ärztliche Tätigkeitsfeld um die 
sogenannte Suizidbeihilfe zu erweitern.
Taupitz bestreite mit Recht, dass es einen Zwang zum Leben gebe, 
befürworte aber zugleich eine Art Automatismus zum Tod. "Taupitz' 
Überlegungen kommen einer Pflicht zum Sterben gleich, wenn er sagt, 
dass ein Demenzkranker, der in gesunden Zeiten in einer 
Patientenverfügung einen Therapieverzicht festgelegt hat, auch dann 
nicht mehr behandelt werden darf, wenn er - bei offensichtlichem 
Wohlbefinden - an einer behandelbaren Komplikation erkrankt. Zumal 
sich der Demenzkranke gegen einen solchen Zwang zum Sterben dann auch
nicht mehr wehren kann."
Auch die leichtfertige Behauptung von Taupitz, dass es besser sei,
selbstbestimmt zu früh in den Tod zu gehen als fremdbestimmt ewig zu 
leben, ist mit den Grundsätzen der ärztlichen Ethik unvereinbar und 
wohl eher juristischer Selbstgefälligkeit geschuldet, die die Skrupel
des Lebensmüden auf die Fragen von Selbst- oder Fremdbestimmung 
allein reduziert. Jeder Suizidversuch, jeder Wunsch nach einem Suizid
ist immer auch ein Hilfeschrei. Da muss man handeln und helfen und 
nicht einfach technokratisch die vermeintliche Forderung nach 
Selbstbestimmung vollziehen. Denn Ärzte sind Heiler und Helfer und 
keine Mechaniker des Todes", sagte Montgomery.

Pressekontakt:

Pressestelle der deutschen Ärzteschaft, 030/400456-700 od.
0172-2142791

Original-Content von: Bundesärztekammer, übermittelt durch news aktuell

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