Ärzte können ihre Patienten besser informieren
Ärzteparlament beschliesst Novellierung der Berufsordnung
Köln (ots)
Auf dem Praxisschild, im Internet und in den Praxisräumen sind den Ärzten künftig deutlich mehr Informationen über ihre Qualifikationen gestattet, als das bisher möglich war. Der 103. Deutsche Ärztetag in Köln hat hierzu entsprechende Änderungen der (Muster-)Berufsordnung beschlossen. Nach den neuen Bestimmungen dürfen Ärzte auf ihren Praxisschildern alle im Rahmen der Facharztweiterbildung erworbenen Bezeichnungen sowie von der Ärztekammer verliehenen Qualifikationen angeben, sofern sie diese Tätigkeiten nicht nur gelegentlich ausüben. Dazu gehören beispielsweise Schwerpunkte wie Rheumatologie, Gefäßchirurgie, Kardiologie, Endokrinologie (Behandlung von Erkrankungen der Schilddrüse) und gynäkologische Reproduktionsmedizin.
Darüber hinaus ist der Katalog der ausdrücklich ankündigungsfähigen Bezeichnungen erweitert worden. Zukünftig soll die hausärztliche Versorgung, Bereitschaftsdienst oder Notfallbehandlung sowie Dialyse und die Zugehörigkeit zu einem Praxisverbund auf dem Praxisschild ankündigungsfähig sein. "Mit diesen Neuerungen und den erweiterten Möglichkeiten der Praxisinformation tragen wir dem veränderten Informationsbedürfnis der Patienten Rechnung. Künftig werden die Patienten ein sehr genaues Bild über die Qualifikation der Ärzte haben", so Dr. Dieter Everz, Präsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz und Vorsitzender der Berufsordnungsgremien der Bundesärztekammer.
In den Praxisräumen und im Internet sind weitere Angaben, beispielsweise Informationen über besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, zulässig. Solche Selbsteinschätzungen dürfen aber nicht mehr als drei Untersuchungs- oder Behandlungsmaßnahmen umfassen und müssen ausdrücklich mit dem Hinweis versehen werden, dass ihnen nicht eine von der Ärztekammer verliehene Qualifikation zu Grunde liegt. Auch dürfen sie nicht gegen das Werbeverbot verstoßen. Berufswidrig ist insbesondere eine anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung.
Das Werbeverbot ist allerdings nicht mehr die bestimmende Kernregelung der beruflichen Kommunikation. Im Vordergrund steht nun die Erlaubnis zur sachlichen Information. "Die jetzt vorgenommene Novellierung der Berufsordnung soll sowohl den Aspekten des Patientenschutzes und der Patienteninformation als auch der Chancengleichheit unter Ärzten und dem Charakter der Freiberuflichkeit gleichermaßen Rechnung tragen", betonte Everz.
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bis 12. Mai 2000)
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