113. Deutscher Ärztetag beendet: Zusammenfassung II
Berlin (ots)
Europaweite Veröffentlichungspflicht für klinische Studien einführen
Die Delegierten des 113. Deutschen Ärztetags haben die Einführung einer europaweiten Registrierungspflicht für sämtliche klinische Studien gefordert. Zudem müssten die Angaben des bestehenden EU-Registers EudraCT uneingeschränkt und allgemein sowie die Ergebnisse aller klinischen Studien, incl. Studien zu medizinischen Produkten und Verfahren, transparent und öffentlich zugänglich gemacht werden. Schließlich müssten die Vertragsbedingungen zwischen den beauftragenden Unternehmen und den klinischen Prüfärzten offengelegt werden.
Bürokratieabbau im Arzneimittelgesetz
Der Deutsche Ärztetag kritisiert, dass das Herstellen eines Arzneimittels durch einen Arzt und die unmittelbare Anwendung am Patienten durch die 15. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) anzeigepflichtig geworden ist. Der Begriff der Herstellung ist im AMG zu weit gefasst und führt damit bei Ärzten, in Krankenhäusern und Überwachungsbehörden zu einer eklatanten Zunahme des Bürokratieaufwandes. So gilt zum Beispiel schon das Mischen zweier Fertigarzneimittel in einer Spritze oder das Zugeben eines Fertigarzneimittels in eine Infusionslösung bereits als Herstellung im Sinne der Meldepflicht.
Hygiene als Studienfach erhalten
Das Fach Hygiene muss von den zuständigen Landesministerien als eigenständiges Institut an den medizinischen Fakultäten erhalten bleiben, fordert der 113. Deutsche Ärztetag in Dresden. In der Medizin vollziehe sich gegenwärtig ein Paradigmenwechsel hin zu mehr Prophylaxe von Krankheiten. Zwar sei ein Präventionsgesetz schon seit Jahren fällig, doch fehlten dafür die wissenschaftlichen Grundvoraussetzungen. Lehrstühle für Hygiene würden immer seltener nachbesetzt. "Damit geht die Wissenschaftlichkeit des Faches Hygiene verloren", kritisiert das Ärzteparlament. Die Vermittlung fachlicher Inhalte in der studentischen Lehre könne so nicht mehr realisiert werden.
Rahmenbedingungen für Diamorphinsubstitution anpassen
Um den dringend notwendigen Aufbau von Diamorphinambulanzen zu sichern, fordert der Deutsche Ärztetag die Bundesärztekammer auf, sich beim Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) für eine Änderung der Richtlinie zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der vertragsärztlichen Versorgung einzusetzen. Es bedürfe angemessener personeller und finanzieller Rahmenbedingungen, um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen, erklärten die Delegierten. Insbesondere die Anforderungen an Einrichtungen zur Substitution mit Diamorphin sollen geändert werden, da den behandelnden Ärzten mit dem Beschluss des GBA vom 18.03.2010 unnötig Steine in den Weg gelegt werden. So müssen in einer Ambulanz derzeit grundsätzlich drei Vollzeitstellen besetzt sein und Behandlungszeiten von mindestens zwölf Stunden am Tag sowie am Wochenende und an Feiertagen möglich sein.
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