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Bundesärztekammer

25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention Medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen gewährleisten

Berlin (ots)

Die Bundesärztekammer und Verbände und Organisationen der Kinder- und Jugendmedizin in Deutschland verweisen auf die in Deutschland unzureichende Gesundheitsversorgung von Flüchtlingskindern und -jugendlichen.

25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention

Medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen gewährleisten

Berlin, 19. November 2014: Eine ausreichende kurative und präventive gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingsfamilien in Deutschland besteht nicht. Darauf verweisen Bundesärztekammer (BÄK), Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ) und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) anlässlich des morgigen 25. Jahrestages der UN-Kinderrechtskonvention. Die UN-Kinderrechtskonvention nennt jedoch "das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit"1 als ein Grundrecht jedes Kindes. Das Recht eines Kindes auf körperliche Unversehrtheit umfasst darüber hinaus nach Meinung der pädiatrischen Experten auch den Schutz vor durch Impfung zu verhütende Erkrankungen. Die medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen aus Flüchtlingsfamilien ist jedoch reduziert auf Notfallerkrankungen, also lediglich auf die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände. Die Bundesärztekammer und die Experten aus der Kinder- und Jugendmedizin fordern daher eine generelle - und nicht nur den Notfall betreffende - Regelung für die medizinische Versorgung von Flüchtlingen.2 Die Vereinfachung eines Zugangs zur medizinischen Versorgung durch Ausgabe einer Krankenversicherungskarte für Asylsuchende (sog. Bremer Modell) ist ein Lösungsansatz. 3 Es muss auch Kindern und Jugendlichen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus eine gute Gesundheitsversorgung ermöglicht werden. Die Anonymität dieser Patientengruppe ohne legalen Aufenthaltsstatus muss hierbei in Krankenhaus und Praxis gewährleistet werden. 4

1 Artikel 24 Absatz 1 der UN-Kinderrechtskonvention

2 Stellungnahme vom 22.09.2014 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung 
zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des 
Sozialgerichtsgesetzes
  http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=0.5.33.12250&all=true

3 http://www.gesundheitsamt.bremen.de/sixcms/media.php/13/3_GBE_Gesundheitsversorgung_Asylsuchender.pdf

4 http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/Faltblatt_Patienten-ohne-Aufenthaltsstatus_30112013.pdf

Pressekontakt:

Bundesärztekammer
Samir Rabbata
presse@baek.de
Telefon: 030 / 400456700

Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin
Dr. Sybille Lunau
presse@dgkj.de
Telefon: 030 / 3087779-14

Original-Content von: Bundesärztekammer, übermittelt durch news aktuell

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