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Ärzte warnen vor staatlicher Einheitskasse mit Zuteilungsmedizin - BÄK und KBV: Gesetzespläne führen zur Demontage der PKV

Berlin (ots)

Die Spitzenorganisationen der Ärzteschaft lehnen
die staatsmedizinischen Pläne des Bundesgesundheitsministeriums zur 
Destabilisierung des bewährten dualen Krankenversicherungssystems 
kategorisch ab. "Das Ministerium arbeitet weiterhin an der Zerstörung
der privaten Vollversicherung, um eine Verstaatlichung der 
Krankenversicherung durchzusetzen. Denn trotz gegenteiliger 
Behauptungen des BMG soll nach den aktuellen Plänen der Privaten 
Krankenversicherung die Geschäftsgrundlage entzogen werden", 
kommentierte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich 
Hoppe die jetzt bekannt gewordenen Pläne zur Umwandlung der PKV in 
eine "substitutive Krankenversicherung". "Offensichtlich sollen die 
Versicherungssysteme auf niedrigem Niveau angeglichen werden. Deshalb
auch soll den privaten Krankenversicherern ein GKV-kompatibler 
Basistarif mit Kontrahierungszwang und Verbot der Risikoprüfung 
auferlegt werden. Das Zukunftsmodell einer auf Kapitaldeckung 
basierenden Krankenversicherung wird demontiert, um den Weg frei zu 
machen für eine staatlich kontrollierte Einheitszwangsversicherung 
mit Zuteilungsmedizin und Abschaffung der Therapiefreiheit für 
Patienten und Ärzte", kritisierte Hoppe.
Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung 
(KBV), Dr. Andreas Köhler, sagte: "Mit dem Gesetz wird nicht der 
Wettbewerb zwischen den Systemen gestärkt, sondern der Wettbewerb zu 
Lasten der PKV reglementiert. Die angedrohten Prämiensteigerungen von
bis zu 37 Prozent werden dann zwangsläufig zu dramatischen 
Einsparungen auf Seiten der Ärzte und Krankenhäuser führen und viele 
Ärzte in den Ruin treiben." Köhler forderte, die Unterfinanzierung in
der vertragsärztlichen Versorgung endlich zu beenden: "Die Budgets 
müssen weg. Ob die Budgetierung wirklich abgeschafft wird, ist 
allerdings immer noch unklar. Eine Kompensation durch die 
privatärztliche Leistungserbringung würde - so viel scheint sicher zu
sein - wegfallen. Das wäre dann aber der Einstieg in den Ausstieg aus
der vertragsärztlichen Versorgung durch niedergelassene Ärztinnen und
Ärzte", sagte Köhler.
Die ärztlichen Spitzenorganisationen warnten die Regierung davor, 
die Amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) als Vergütungsgrundlage 
für die privatärztliche Behandlung in Praxen und Krankenhäusern zur 
Disposition zu stellen. "Die GOÄ muss als eigenständiges Bewertungs- 
und Preissystem für ärztliche Leistungen weiterentwickelt werden, 
weil sie keine rationierende Begrenzung der Leistungen kennt, wie sie
in der gesetzlichen Krankenversicherung längst üblich ist", sagten 
Hoppe und Köhler übereinstimmend. Die ordnungspolitischen Funktionen 
der GOÄ drohten aber verloren zu gehen, weil die politisch 
Verantwortlichen seit über einem Jahrzehnt die notwendige 
Aktualisierung des Gebührenverzeichnisses und die Angleichung an die 
wirtschaftliche Entwicklung verschleppten. Die politische Antwort auf
diesen Reformbedarf der GOÄ dürfe nicht sein, das 
GOÄ-Vergütungsniveau mit seinen Verwerfungen abzusenken und 
freiberufliche Ärzte gesetzlich zu zwingen, zu einem unzumutbaren 
Einheitshonorar zu behandeln. Dies würde die bestehende 
Unterfinanzierung noch weiter verschärfen und den unverzichtbaren 
Beitrag aus privatärztlicher Behandlung für Ärzte und Krankenhäuser 
erheblich mindern. "Wir lehnen daher die geplanten Eingriffe in die 
amtliche Gebührenordnung ebenso ab wie die vorgesehene Schwächung des
bewährten gegliederten Versicherungssystems. Die Unterfinanzierung 
der gesetzlichen Krankenversicherung muss behoben werden. Dieses 
Problem kann nicht durch Zerstörung der leistungsfähigen privaten 
Krankenversicherung gelöst werden", erklärten die Spitzenvertreter 
der Ärzteschaft.
BÄK, Pressestelle der deutschen Ärzteschaft, Tel. 030/40 04 56-700
KBV, Abt. Kommunikation, Tel. 030/40 05-2201

Original-Content von: Bundesärztekammer, übermittelt durch news aktuell

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