Bundesdatenschutzbeauftragter Joachim Jacob in der ZEIT: Strafen für Gen-Schnüffler
Hamburg (ots)
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Joachim Jacob, erwartet ein gesetzliches Verbot von Gen-Schnüffeleien im Zusammenhang mit Vaterschaftstests. Weil die Biotechnologie inzwischen DNA-Vergleiche anhand von Haaren, Hautzellen oder Speichelresten ermögliche, bestehe die Gefahr heimlicher Abstammungsanalysen, erklärte Jacob in der neuen Ausgabe der Hamburger Wochenzeitung DIE ZEIT. Neben den gerichtlichen Gutachtern seien zahlreiche private Institute entstanden, die solche Tests im Internet anböten und per Post auslieferten. "Männer können heimlich feststellen lassen, ob ein Kind von ihnen stammt" und dessen Großmutter kann prüfen lassen, "ob die Schwiegertochter fremdgegangen ist", warnte er. "Wir brauchen ein strafbewehrtes Verbot, um diese intimen Daten zu schützen, und ich bin auch zuversichtlich, dass wir ein solches Gesetz bekommen werden" sagte der Datenschützer. Er erwarte eine Gesetzesinitiative: "Das Bundesjustizministerium hat mir bereits Zustimmung signalisiert."
Verboten werden sollen, laut Jacob, alle privaten Tests, die ohne das Einverständnis der Getesteten oder - bei Kindern - der Erziehungberechtigten erfolgten. Aus Praktikabilitätsgründen müsse das Verbot bei den Auftraggebern ansetzen. "Wer bei einem Familienstreit mit Gen-Daten argumentieren will, ohne sich strafbar zu machen, muss Sorge tragen, dass sie auf legitime Weise erhoben wurden", erklärte der Datenschützer.
Diese PRESSE-Vorabmeldung aus der ZEIT Nr. 30/2001 mit Erstverkaufstag am Donnerstag, 19. Juli 2001, ist unter Quellen-Nennung DIE ZEIT zur Veröffentlichung frei. Der Wortlaut des ZEIT-Interviews kann angefordert werden.
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