Reiserechtsexperte Klaus Tonner zum Thema Schadensersatz
Hamburg (ots)
Das Oberlandesgericht München (OLG) hat den Summit Club des Deutschen Alpenvereins wegen des Jamtal-Lawinenunglücks vom Dezember 1999 zu Schadensersatz- und Schmerzensgeldleistungen verurteilt.
Der Münchner Reiserechtsexperte Klaus Tonner erklärt diesen Präzedenzfall in der neuen Ausgabe der Wochenzeitung DIE ZEIT: "Warnhinweise dürfen nicht im Kleingedruckten versteckt werden". Reiseveranstaltern und deren Marketingstrategen rät er: "Unternehmen müssen sich entscheiden, was sie wollen - Sicherheit versprechen und dann auch halten oder auf Risiken deutlich hinweisen."
Zur Eigenverantworlichkeit von Risikotouristen sagt Tonner: "Ich denke, wer solche Reisen bucht, setzt sich mehr oder weniger bewusst der Gefahr aus. Es besteht keine Notwendigkeit, die Leute finanziell vor diesen Risiken besonders zu schützen, vorausgesetzt, sie wurden gründlich und wahrheitsgemäß aufgeklärt. Und vorausgesetzt, Sicherheitsstandards, die man einhalten kann, werden beachtet."
Das komplette ZEIT-Interview (DIE ZEIT Nr. 6, EVT 31.01.2002) zu dieser Meldung stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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