Ehemaliger hoher Mitarbeiter Helmut Kohls begann Dienstvergehen
Hamburg (ots)
Gerald M. Hammes war im Herbst 1998 persönlicher Referent des Kanzleramtschefs Friedrich Bohl, CDU.
Wegen der Ende September und im Oktober erfolgten Löschung von wichtigen Daten im Kanzleramt leitete der Ministerialdirektor gegen sich selbst ein Disziplinarverfahren ein. Die 16. Kammer des Bundesdisziplinargerichts stellte, wie die ZEIT erfahren hat, am 4. September 2002 in einem Beschluss fest, dass Hammes seinerzeit ein Dienstvergehen begangen hat. Die Begründung stützt sich auf einen politisch brisanten Befund: Es habe damals umfassende, zentrale Datenlöschungen gegeben, und Hammes habe davon gewusst.
Brisant ist der Befund vor allem deshalb, weil der damalige Kanzleramtschef Friedrich Bohl angeblich zentrale Datenlöschungen untersagt hat. Über die Unterredung mit seinen Abteilungsleitern und die angebliche Anordnung gibt es allerdings keine schriftlichen Aufzeichnungen, und viele Teilnehmer konnten sich später auch nicht mehr genau erinnern. Fest steht jedoch, dass in den Tagen danach zentral gelöscht wurde, dass zwei Drittel aller Dateien und klafterweise Akten verschwanden. Der Verdacht kam auf, dass damit auf ewig ungewiss bleiben solle, ob Entscheidungen der Regierung Kohl käuflich waren.
Die Bonner Staatsanwaltschaft ermittelt immer noch, ob es sich damals um eine strafbare Datenvernichtung gehandelt haben könnte.
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