Verfassungsschützer: Kaum Handhabe gegen verdächtige Islamisten
Hamburg (ots)
Der stellvertretende Leiter des Hamburger Verfassungsschutzes, Manfred Murck, äußert scharfe Kritik an den gesetzlichen Möglichkeiten zur Verfolgung verdächtiger Islamisten in Deutschland. "Rechtlich können wir nicht verhindern, dass sich jemand aus Deutschland in Kampfgebiete anderer Länder bewegt und dort möglicherweise amerikanische Soldaten erschießt," sagt Murck der ZEIT.
Als Beispiel nennt Manfred Murck den Fall des in Hamburg lebenden Abderrazak M., der Ende März versucht hatte, in den Irak zu reisen. Der Mann war in der syrischen Hauptstadt Damaskus festgenommen und nach Deutschland zurückgeschickt worden. Nach kurzer Untersuchungshaft wurde Abderrazak M. auf freien Fuß gesetzt. Obwohl Verfassungsschutz und Polizei der Hansestadt sicher sind, dass er ein Bombenattentat plante und möglicherweise Verbindungen zu einer irakischen Terrorgruppe hat, konnte ihm nicht nachgewiesen werden, dass er zu einer bestimmten terroristischen Gruppierung gehört. Dies ist die Voraussetzung für eine Verurteilung nach dem neuen Terrorismusparagrafen 129b Strafgesetzbuch.
Das Problem sei, so Murck, dass in vielen Fällen zwar eine Einbindung in das internationale islamistische Terrornetzwerk festgestellt werden könne, nicht aber eine organisatorische Gruppenzugehörigkeit. "Diese Leute leben mit dem Vertrauen auf Allah und auf ihren Rechtsanwalt." Der Bundesnachrichtendienst schätzt, dass es bisher etwa einem Dutzend militanter Muslime aus der Bundesrepublik gelungen ist, in den Irak zu gelangen.
Den kompletten ZEIT-Text der Meldung (DIE ZEIT Nr. 49, EVT 27. November 2003) stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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