Zypries hält Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts bei Patientenverfügungen für verfassungswidrig
Hamburg (ots)
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hält eine Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts bei Patientenverfügungen für verfassungswidrig. Vor der Debatte im Bundestag, bei der das Parlament über die verschiedenen Gesetzesentwürfe zu Patientenverfügungen debattieren will, sagt Zypries der ZEIT, sie wünsche sich eine Mehrheit für den sogenannten "Stünker-Entwurf" des SPD-Abgeordneten Joachim Stünker, der eine maximale Reichweite und Verbindlichkeit vorsieht. "Jede andere Lösung würde ich auch für verfassungsrechtlich problematisch halten", sagt Zypries. Den Diskussionsprozess erlebe sie als "ausgesprochen schwierig und mühsam", weil es viele Berührungsängste bei dem Thema gäbe.
Zypries erklärt, nach ihrer Auffassung habe der Staat "keinen Rechtfertigungsgrund, Bürgern ihr Selbstbestimmungsrecht für eine bestimmte Lebensphase zu verweigern". Das Recht, einen ärztlichen Eingriff abzulehnen, sei "immer zu respektieren, es sei denn, es gibt Anhaltspunkte dafür, dass jemand psychisch krank und deshalb in seiner Urteilsfähigkeit eingeschränkt ist". Ein Arzt, der dem in einer Vorausverfügung erkennbar dargelegten Patientenwillen zuwiderhandle, begehe Körperverletzung und solle daher auch strafrechtlich belangbar sein. "Wenn Sie vom Arzt eine Spritze verpasst bekommen, obwohl sie dies abgelehnt haben, ist das auch Körperverletzung", so Zypries.
Zypries spricht sich außerdem für mehr Hospize aus. "Wir neigen immer noch dazu, Menschen zum Sterben in Krankenhäuser 'abzuschieben'", sagt die SPD-Politikerin. "Das hat auch mit der eigenen Angst und Unfähigkeit zu tun, einen Sterbenden bei sich zu Hause zu haben, weil man Angst vor eigener Hilflosigkeit hat und in der Behandlung keine Fehler machen will."
Das komplette ZEIT-Interview der ZEIT Nr. 13 vom 22. März 2007 senden wir Ihnen gerne zu.
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