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Dr. Friedrich: Rot-Grün plant Grundgesetz-Verstoß"

Berlin (ots)

Zum Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur
Erweiterung des Auftrages des Untersuchungsausschusses erklärt der
stellvertretende Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Dr.
Hans-Peter Friedrich:
Die von der Ausschussmehrheit geplante Erweiterung des Auftrages
des Untersuchungsausschusses auf die Finanzen der Parteien stellt
einen Verstoß gegen die in Artikel 21 garantierte Chancengleichheit
dar. Der Verfahrenstrick, die CDU im Erweiterungsantrag nicht
ausdrücklich zu nennen, kann den Verfassungsverstoß nicht beheben.
Denn im Untersuchungsausschuss bestimmt ausschließlich die rot-grüne
Mehrheit über die Reihenfolge von Gegenstand, Art und Umfang der
Beweiserhebung. Rein faktisch kann also die rot-grüne Mehrheit die
CDU verfassungswidrig ausforschen, ohne zunächst auch nur einem
einzigen Hinweis auf Verstöße des SPD gegen das Parteiengesetz
nachzugehen. Die Ausforschung einer Oppositionspartei durch die
Parlamentsmehrheit stellt einen eklatanten Verstoß gegen das
Demokratieprinzip dar.
Wie rigoros die rot-grüne Mehrheit ihre Macht einsetzt, haben die
ersten Ausschussbeschlüsse gezeigt, in denen die von CDU/CSU -
Vertretern beantragte alsbaldige Zeugenvernehmung der
Regierungsmitglieder der Regierung Kohl schlicht ignoriert wurden. Es
wird immer deutlicher, dass Rot-Grün den Ausschuss als
partei-politisches Kampfinstrument ansieht. Die CDU muss jetzt ihre
verfassungsmäßigen Rechte wahren.

Rückfragen bitte an:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Tel.: 030/227-52138/-52427
Fax: 030/227-56023
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