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Mayer: Wert der Ehe muss geschützt werden

Berlin (ots)

Zur heutigen Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts zum beamtenrechtlichen 
Verheiratetenzuschlag für eingetragene Lebenspartner erklärt der 
innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im 
Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
Zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft bestehen 
grundlegende Unterschiede. Das ist die Quintessenz der heutigen 
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Verheiratetenzuschlag.
Das Bundesverfassungsgericht hat heute zum wiederholten Male 
bestätigt, dass die Ehe und eingetragene Lebenspartnerschaften 
rechtlich unterschiedlich behandelt werden müssen. Es ist deshalb 
verfassungsrechtlich zulässig, den beamtenrechtlichen 
Verheiratetenzuschlag auf Eheleute zu begrenzen.
Das Bundesverfassungsgericht hat außerdem klargestellt, dass die 
Beschränkung des Verheiratetenzuschlags auf Eheleute nicht gegen 
europäisches Recht verstößt. Die unterschiedliche Behandlung von 
verheirateten Beamten und Beamten in einer eingetragenen 
Lebenspartnerschaft stellt keine unmittelbare Diskriminierung im 
Sinne der europäischen Richtlinie zur Gleichbehandlung in 
Beschäftigung und Beruf dar. Damit hat das Bundesverfassungsgericht 
mit begrüßenswerter Klarheit anderslautenden Behauptungen den Boden 
entzogen. Auch die Europäische Kommission muss diese klare 
Rechtsauffassung des höchsten deutschen Gerichts anerkennen.
Die heutige Entscheidung bestätigt voll und ganz die Position der 
CSU: die Ehe zwischen Mann und Frau besitzt nach der ausdrücklichen 
Wertentscheidung unseres Grundgesetzes eine herausgehobene Stellung. 
Der besondere Schutz der Ehe darf in der einfachen Gesetzgebung nicht
relativiert werden. Eine Entwertung der Ehe, etwa im Beamtenrecht, 
ist mit der CSU nicht zu machen.

Pressekontakt:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 24 27
Fax: 030 / 227 - 5 60 23

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