CSU-Landesgruppe
Dr. Friedrich: SPD-Finanzskandal muss vor den untersuchungsausschuss
Zum weiteren Fortgang der Arbeit des Parteispenden-Untersuchungsausschusses erklärt der stellvertretende Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Dr. Hans-Peter Friedrich:
Das Finanzgebaren der SPD muss Gegenstand des Untersuchungsausschusses werden. Untersuchungen von Experten und Pressemeldungen zufolge hat die SPD über Jahre planmäßig ihr milliardenschweres Medienimperium und die daraus fließenden Millionenerträge verschleiert und damit gegen das Transparenzgebot des Grundgesetzes und des Parteiengesetzes verstoßen. Es kann nicht sein, dass eine Partei ein Wirtschaftsimperium aufbaut, Massenmedien aufkauft und etliche Millionen in Propagandakampagnen schleust, ohne dass die Öffentlichkeit davon Kenntnis erlangt. Hier wird das Transparenzgebot des Grundgesetzes auf den Kopf gestellt.
Im Auftragsbeschluss zum Untersuchungsausschuss heißt es:
"Sofern konkrete tatsächliche Anhaltspunkte bestehen, soll der Ausschuss auch klären, inwieweit Parteien, die nach dem Grundgesetz und dem Parteiengesetz bestehenden Verpflichtung zur öffentlichen Rechenschaftslegung über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel und über ihr Vermögen verletzt haben, ..."
Inzwischen wird der SPD von Experten nicht nur ein Verstoß gegen das Parteiengesetz, sondern auch gegen das Bilanzrecht vorgeworfen. Auch der Bundestagspräsident, der noch Ende März keinen Verstoß der SPD sehen wollte, geht jetzt offensichtlich unter dem Druck der Medienberichterstattung den Vorwürfen nach. Der Bundestagspräsident kann jetzt beweisen, ob er seinen Verpflichtungen objektiv und unparteilich nachkommt, wie er immer behauptet.
Wir werden nicht länger akzeptieren, dass die SPD mit ihrer Ausschussmehrheit die Aufklärung des SPD-Finanzgebarens verhindert. Bisher wurden alle Anträge der CDU/CSU, auch Zeugen zum SPD-Finanzskandal zu laden, von der rot-grünen Mehrheit kompromisslos vom Tisch gewischt. Während die CDU nach Bekanntwerden von Unregelmäßigkeiten in ihrem Finanzbereich sofort umfangreich aufgeklärt hat, übt sich die SPD in Verschleiern, Vernebeln und Vertuschen. Sie verlässt sich offenbar darauf, mit ihrer Mehrheit im Untersuchungsausschuss weitere Aufklärung verhindern zu können. Es ist mit dem Sinn und Zweck eines Untersuchungsausschusses nicht zu vereinbaren, dass die Mehrheit faktisch die Aufklärung torpediert, indem sie zwar nicht die Benennung von Zeugen verhindern kann, aber ihre tatsächliche Vorladung vor den Ausschuss verweigert. In einer sinngemäßen Anwendung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages muss die Ausschussminderheit das Recht haben, die Behandlung eines Untersuchungskomplexes zu erzwingen; schließlich ist der Ausschuss ein Gremium des Bundestages.
Der Zweck des Untersuchungsausschusses hinsichtlich der CDU ist schon jetzt erreicht, das Kontengeflecht ist aufgelöst, die CDU sorgt für Transparenz. Die SPD hingegen hält weiterhin alles unter der Decke. Das Gezeter der SPD hinsichtlich der Vermögensverheimlichung der Hessen-CDU nennt der Hamburger Revisionsfachmann Wilhelm Strobel einen "spektakulären Fall von Doppelmoral" - dem ist nichts hinzuzufügen!
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