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Dr. Friedrich: SPD-Finanzskandal muss vor den untersuchungsausschuss

Zum weiteren Fortgang der Arbeit des
Parteispenden-Untersuchungsausschusses erklärt der stellvertretende
Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Dr. Hans-Peter Friedrich:
Das Finanzgebaren der SPD muss Gegenstand des
Untersuchungsausschusses werden. Untersuchungen von Experten und
Pressemeldungen zufolge hat die SPD über Jahre planmäßig ihr
milliardenschweres Medienimperium und die daraus fließenden
Millionenerträge verschleiert und damit gegen das Transparenzgebot
des Grundgesetzes und des Parteiengesetzes verstoßen. Es kann nicht
sein, dass eine Partei ein Wirtschaftsimperium aufbaut, Massenmedien
aufkauft und etliche Millionen in Propagandakampagnen schleust, ohne
dass die Öffentlichkeit davon Kenntnis erlangt. Hier wird das
Transparenzgebot des Grundgesetzes auf den Kopf gestellt.
Im Auftragsbeschluss zum Untersuchungsausschuss heißt es:
"Sofern konkrete tatsächliche Anhaltspunkte bestehen, soll der
Ausschuss auch klären, inwieweit Parteien, die nach dem Grundgesetz
und dem Parteiengesetz bestehenden Verpflichtung zur öffentlichen
Rechenschaftslegung über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel und
über ihr Vermögen verletzt haben, ..."
Inzwischen wird der SPD von Experten nicht nur ein Verstoß gegen
das Parteiengesetz, sondern auch gegen das Bilanzrecht vorgeworfen.
Auch der Bundestagspräsident, der noch Ende März keinen Verstoß der
SPD sehen wollte, geht jetzt offensichtlich unter dem Druck der
Medienberichterstattung den Vorwürfen nach. Der Bundestagspräsident
kann jetzt beweisen, ob er seinen Verpflichtungen objektiv und
unparteilich nachkommt, wie er immer behauptet.
Wir werden nicht länger akzeptieren, dass die SPD mit ihrer
Ausschussmehrheit die Aufklärung des SPD-Finanzgebarens verhindert.
Bisher wurden alle Anträge der CDU/CSU, auch Zeugen zum
SPD-Finanzskandal zu laden, von der rot-grünen Mehrheit kompromisslos
vom Tisch gewischt. Während die CDU nach Bekanntwerden von
Unregelmäßigkeiten in ihrem Finanzbereich sofort umfangreich
aufgeklärt hat, übt sich die SPD in Verschleiern, Vernebeln und
Vertuschen. Sie verlässt sich offenbar darauf, mit ihrer Mehrheit im
Untersuchungsausschuss weitere Aufklärung verhindern zu können. Es
ist mit dem Sinn und Zweck eines Untersuchungsausschusses nicht zu
vereinbaren, dass die Mehrheit faktisch die Aufklärung torpediert,
indem sie zwar nicht die Benennung von Zeugen verhindern kann, aber
ihre tatsächliche Vorladung vor den Ausschuss verweigert. In einer
sinngemäßen Anwendung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
muss die Ausschussminderheit das Recht haben, die Behandlung eines
Untersuchungskomplexes zu erzwingen; schließlich ist der Ausschuss
ein Gremium des Bundestages.
Der Zweck des Untersuchungsausschusses hinsichtlich der CDU ist
schon jetzt erreicht, das Kontengeflecht ist aufgelöst, die CDU sorgt
für Transparenz. Die SPD hingegen hält weiterhin alles unter der
Decke. Das Gezeter der SPD hinsichtlich der Vermögensverheimlichung
der Hessen-CDU nennt der Hamburger Revisionsfachmann Wilhelm Strobel
einen "spektakulären Fall von Doppelmoral" - dem ist nichts
hinzuzufügen!

Rückfragen bitte an:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Tel.: 030/227-52138/52427
Fax: 030/227-56023
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