CSU-Landesgruppe
Wöhrl: Rabattgesetz und Zugabeverordnung nicht ersatzlos abschaffen
Berlin (ots)
Zur aktuellen Diskussion um den Fortbestand von Rabattgesetz und Zugabeverordnung erklärt die wirtschaftspolitische Sprecherin der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Dagmar Wöhrl:
Die vielfach geäußerte Pauschalkritik am Deutschen Rabattgesetz und der Zugabeverordnung ist einseitig und zu kurz gegriffen. Notwendig ist eine differenzierte Betrachtungsweise.
Nach wie vor haben Rabattgesetz und Zugabeverordnung wichtige Funktionen, nämlich den Schutz verhandlungsschwächerer Verbraucher vor irreführender Preisgestaltung und Übervorteilung einerseits und den Schutz des mittelständischen Einzelhandels gegen Verdrängungsstrategien marktmächtiger Handelsunternehmen andererseits.
Durch die Aufhebung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung würden Gesamtumsatzrabatte im Rahmen von Kundenbindungssystemen ermöglicht, die den Wettbewerb zu Lasten des Facheinzelhandels verzerren würden. Wenn ein großer Handelskonzern seinen Kunden einen "Treuebonus" für den Fall verspricht, dass sie dort für einen bestimmten Mindestbetrag im Jahr einkaufen, entsteht für die Verbraucher ein starker Anreiz, das Angebot dieses Konzerns über alle Bereiche des Sortiments in Anspruch zu nehmen - von Lebensmitteln über Bekleidung bis zur Unterhaltungselektronik. Die mittelständischen Fachhändler mit ihrem stärker spezialisierten Sortiment können da naturgemäß nicht mithalten.
Im europäischen Vergleich sind die Preise in Deutschland für die meisten Warengruppen schon heute sehr niedrig.
Die Gewinnspannen im Einzelhandel liegen bei 0,5 bis maximal 5 Prozent. Viele Firmen kämen in die Verlustzone, wenn sie bei ansonsten unveränderten Preisen durchgängig die heute schon zulässigen 3 Prozent Rabatt gewähren würden. Rabatt- und Zugabegewährung im großen Umfang hätte daher zur Voraussetzung, dass die Unternehmen zunächst "Mondpreise" verlangen müssten. Dem Verbraucher ist damit nicht gedient.
Es ist zwar richtig, dass die in der letzten Woche vom Europäischen Parlament gebilligte EU-Richtlinie zum elektronischen Handel Änderungen im deutschen Wettbewerbsrecht einschließlich Rabattgesetz und Zugabeverordnung erforderlich macht. Das kann aber nicht vorzeitige und ersatzlose Abschaffung dieser Gesetze bedeuten, denn damit würde Deutschland ein völlig falsches Signal gegenüber der EU setzen. Die Bundesregierung muss sich gegenüber den anderen europäischen Ländern und der Europäischen Kommission mit allem Nachdruck dafür einsetzen, dass gewisse wettbewerbsrechtliche Mindeststandards europaweit festgelegt werden, die u. a. auch den missbräuchlichen Einsatz von Rabatten und Zugaben zur gezielten Verdrängung der Konkurrenz ausschließen. Erst wenn dies gelingt, sind das deutsche Rabattgesetz und die Zugabeverordnung verzichtbar.
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