Mayer: Bundesregierung soll Entscheidung überprüfen
Berlin (ots)
Zum Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte über die Verlängerung der Sicherungsverwahrung erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
"Die Kleine Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hat jetzt entschieden, dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung von Sexual- und Gewaltstraftäter, gegen die Menschenrechtskonvention verstößt. Im Januar 1998 hatte der deutsche Gesetzgeber beschlossen, dass eine Sicherungsverwahrung, die zuvor maximal zehn Jahre betragen durfte, künftig auch über diesen Zeitraum hinaus andauern kann. Die Regelung findet vor allem bei denjenigen Straftätern, Anwendung, von denen eine hohe Gefahr ausgeht.
Ich fordere die Bundesregierung daher dringend auf, die Entscheidung der Kleinen Kammer durch die Große Kammer des EGMR überprüfen zu lassen. Aufgrund ihrer möglichen schwerwiegenden Auswirkungen auf die Sicherheit der Bevölkerung kann die Entscheidung nicht einfach hingenommen werden.
Denn in Deutschland gibt es offenbar knapp 70 hochgefährliche Straftäter, die sich ebenfalls in Sicherungsverwahrung befinden, und auf die das Urteil Anwendung finden würden, das heißt diese Straftäter müssten trotz fortbestehender Gefährlichkeit entlassen werden. Dies sollte dringend verhindert werden. Deshalb muss die Entscheidung in der nächsten Instanz korrigiert werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Dauer der Unterbringung in dem vom EGMR verhandelten Fall nicht beanstandet. Daher gehe ich nach wie vor davon aus, dass die Fortdauer der Sicherungsverwahrung in solchen Fällen rechtmäßig ist. Die Menschen in Deutschland erwarten mit Recht von der Politik einen effektiven Schutz vor gefährlichen Sexual- und Gewaltstraftätern. Dafür setzt sich die CSU-Landesgruppe seit vielen Jahren konsequent ein. Deshalb sollte die Bundesregierung gegen das Urteil vor der Großen Kammer vorgehen."
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