CSU-Landesgruppe
Wöhrl/Ruck: "Kraft-Wärme-Kopplung fördern - aber richtig"
Berlin (ots)
Nach einem Expertengespräch zur Kraft-Wärme-Kopplung erklären die wirtschaftspolitische Sprecherin der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Dagmar Wöhrl, und der umweltpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Dr. Christian Ruck:
Ein Ausbau der kombinierten Erzeugung von Strom und Wärme (Kraft-Wärme-Kopplung, KWK) in Deutschland kann einen wichtigen Beitrag zum Erreichen unserer Klimaschutzziele leisten. KWK-Anlagen, richtig eingesetzt, zeichnen sich durch einen hohen Energienutzungsgrad aus und sind damit ein Musterbeispiel für effizienten Energieeinsatz. Die KWK ist gegenüber der getrennten Erzeugung von Strom und Wärme durchaus wettbewerbsfähig und bedarf daher grundsätzlich keiner Subventionen.
Durch die Überkapazitäten und den gegenwärtigen Preiskampf auf dem deutschen Strommarkt wird jedoch der klimapolitisch wünschenswerte Ausbau der KWK derzeit gebremst. Befristete, degressiv ausgestaltete öffentliche Hilfen für die KWK sind daher umweltpolitisch geboten. Die rot-grüne Koalition ist jedoch auf dem besten Wege, ihr schlecht funktionierendes, ökologisch wirkungsloses und verfassungsrechtlich bedenkliches KWK-Soforthilfegesetz durch ein noch schlechteres Fördermodell abzulösen. Die Pläne der Regierungskoalition, Stromerzeugern eine bestimmte, jährlich steigende KWK-Quote vorzuschreiben, bedeuten einen neuen, extrem bürokratischen Subventionsmechanismus, der die Stromverbraucher rund 4 Milliarden DM zusätzlich im Jahr kosten wird - mit weiter steigender Tendenz. Die Absicht, eine solche Quotenpflicht auch ausländischen Stromanbietern aufzuerlegen, wird mit Sicherheit an Brüssel scheitern. Damit ist das Quotenmodell ein Programm zur Vernichtung von Arbeitsplätzen in der deutschen Energiewirtschaft, denn welcher Stromverbraucher wird künftig noch den von Rot-Grün künstlich verteuerten Strom aus Deutschland beziehen wollen?
Wir treten stattdessen für eine befristete Förderung effizienter KWK-Anlagen aus dem Bundeshaushalt ein. Im Wege eines Ausschreibungsverfahrens sollen diejenigen Anbieter ermittelt werden und den Zuschlag erhalten, die solche Anlagen am kostengünstigsten erstellen können. Mit dieser ordnungspolitisch sauberen Lösung wird das Subventionsvolumen minimiert und Deutschland auf dem Weg in eine wettbewerbsorientierte, aber umweltverträgliche Energieversorgung ein Stück weiter vorangebracht.
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